
Die Berliner Linke wollte einem CDU-Innenminister gerichtlich verbieten lassen, ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp als „linke Clan-Bürgermeisterin“ zu bezeichnen. Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart machte der Partei einen Strich durch die Rechnung. Die umstrittene Äußerung fällt nach Auffassung der Richter unter die politische Meinungsfreiheit.
Auslöser des Rechtsstreits war eine deutliche Ansage des baden-württembergischen Innenministers Manuel Hagel (CDU). Nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September bot er Polizisten aus der Hauptstadt an, nach Baden-Württemberg zu wechseln. Seine Begründung: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will.“ Gemeint war Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken und Anwärterin auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Hagel warf der Partei außerdem vor, die innere Sicherheit Berlins zu ruinieren und bei der Polizei „das Licht ausmachen“ zu wollen.
Hintergrund sind die sicherheitspolitischen Pläne der Berliner Linken. In ihrem Wahlprogramm kündigte die Partei an, eine weitere „Aufrüstung“ der Polizei zu stoppen und finanzielle Mittel unter anderem zugunsten der Straßensozialarbeit umzuschichten. Hagel nahm diese Ankündigungen zum Anlass für seine Warnung vor einer Schwächung der Berliner Polizei. Die Linke reagierte mit juristischen Schritten. Eine Anwaltskanzlei forderte Hagel zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Als dieser nicht nachgab, beantragte der Berliner Landesverband beim Verwaltungsgericht Stuttgart, ihm die Wiederholung seiner Äußerungen zu untersagen.
Doch die Richter wiesen den Eilantrag am 22. Oktober zurück. Hagel habe nicht in seiner amtlichen Funktion als Innenminister, sondern als Parteipolitiker gesprochen. Deshalb unterlägen seine Aussagen nicht dem besonderen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot staatlicher Amtsträger, sondern seien dem politischen Meinungskampf und dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zuzuordnen.
Eine Feststellung, dass Eralp tatsächlich Verbindungen zu kriminellen Clans unterhalte, ist mit dem Beschluss ausdrücklich nicht verbunden. Entscheidend war vielmehr die rechtliche Einordnung von Hagels Äußerungen. Die Berliner Linke zeigte sich empört. Landesgeschäftsführer Bjoern Tielebein erklärte gegenüber dem SWR, die Entscheidung sei aus Sicht seiner Partei unverständlich. Man prüfe weitere rechtliche Schritte. Gegen den Beschluss konnte innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden. Damit steht zunächst fest: Der Versuch der Berliner Linken, die drastischen Äußerungen des CDU-Politikers auf diesem Rechtsweg unterbinden zu lassen, ist gescheitert.
Der Vorfall zeigt nicht nur das Verhältnis der Berliner Linken zu Polizei und Meinungsfreiheit: Während ihre Jugendorganisation die Polizei selbst als „kriminellen Clan“ bezeichnet, reagiert die Partei auf scharfe Kritik an ihren eigenen sicherheitspolitischen Plänen mit dem Gang zum Gericht. Was man gegenüber Polizeibeamten offenbar für zulässige politische Zuspitzung hält, möchte man gegenüber der eigenen Spitzenkandidatin juristisch unterbinden lassen: Linke Doppelmoral eben. Und sie merken es vermutlich nicht mal.
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