„Es wird keine Wahl geben“: CDU will nach AfD-Sieg einfach weiterregieren

(David Berger) Was geschieht, wenn die Bürger wählen – aber das Ergebnis den Regierenden nicht gefällt? Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Sven Schulze hat darauf eine unverblümte Antwort gegeben: Dann gibt es möglicherweise einfach keine Wahl eines neuen Ministerpräsidenten. Die alte Regierung könnte geschäftsführend im Amt bleiben, notfalls bis zu den nächsten Wahlen. Ausgerechnet im Namen der „Brandmauer“ droht damit ein demokratiepolitischer Vorgang, der seinesgleichen sucht.

Seit Jahren erklären uns die etablierten Parteien, die Demokratie müsse gegen ihre Feinde verteidigt werden. Kaum eine politische Auseinandersetzung kommt noch ohne Beschwörungen unserer „Demokratie“ aus. In Sachsen-Anhalt könnte sich nun zeigen, was damit praktisch gemeint ist, wenn die Bürger anders abstimmen als erwünscht. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat bereits Anfang Juli bei „Markus Lanz“ ausgesprochen, was nach der Landtagswahl am 6. September geschehen könnte. Auf die Frage nach seiner Wiederwahl erklärte er: „Ich bin sicher, es wird erst mal gar keine Wahl geben.“ Als Lanz nachhakte, wiederholte Schulze: „Es würde keine Wahl geben, Herr Lanz!“

Man sollte diesen Satz nicht überlesen. Ein amtierender Ministerpräsident spricht wenige Wochen vor einer Landtagswahl öffentlich über die Möglichkeit, nach dieser Wahl überhaupt keine neue Wahl des Regierungschefs stattfinden zu lassen. Schulze begründete das ausdrücklich damit, weder bei der AfD noch bei der Linkspartei um Stimmen werben zu wollen. Seine Äußerungen sind inzwischen auch überregional zum Gegenstand einer Debatte geworden.

Wenn das Wahlergebnis nicht zur Brandmauer passt

Der Hintergrund ist die politische Lage in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD stärkste Kraft werden, aber die absolute Mehrheit verfehlen, während zugleich keine der von der CDU akzeptierten Koalitionen eine Mehrheit erreicht, gerät die Brandmauer in Konflikt mit der parlamentarischen Wirklichkeit. Die demokratisch naheliegende Konsequenz wäre eigentlich klar: Der neu gewählte Landtag muss neue Mehrheiten suchen und einen Regierungschef wählen.

Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit: Man wählt einfach nicht. Und genau diese Möglichkeit eröffnet die Landesverfassung. Bis 2020 musste die Ministerpräsidentenwahl innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung stattfinden. Diese Frist wurde gestrichen. Heute existiert keine entsprechende Frist mehr für den ersten Wahlgang. Erst wenn dieser stattgefunden hat und kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erhält, beginnt das weitere, zeitlich geregelte Verfahren. Das ist keine Interpretation von AfD-Politikern, sondern entspricht auch der Darstellung des Landtags selbst. Die politische Konsequenz ist erstaunlich: Findet der erste Wahlgang nicht statt, kann die bisherige Landesregierung zunächst geschäftsführend weitermachen.

Damit könnte eine geradezu absurde Situation entstehen. Die Bürger wählen einen neuen Landtag. Die bisherigen Regierungsparteien verlieren ihre Mehrheit. Einzelne Koalitionspartner könnten sogar an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Die AfD könnte mit großem Abstand stärkste Partei werden. Und anschließend? Bleiben möglicherweise dieselben Minister in ihren Sesseln. Nicht weil der neue Landtag ihnen das Vertrauen ausgesprochen hätte. Nicht weil eine neue parlamentarische Mehrheit zustande gekommen wäre. Sondern weil gar keine Wahl des Ministerpräsidenten stattfindet. Selbst Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete es Mitte Juli bereits als „sehr wahrscheinliches Szenario“, dass die bisherige Landesregierung einfach im Amt bleibt.

Unsere Demokratie – solange das Ergebnis stimmt?

Genau hier bekommt die Angelegenheit eine Dimension, die weit über Sachsen-Anhalt hinausgeht. Seit Jahren wird insbesondere der AfD vorgeworfen, sie gefährde parlamentarische Institutionen und demokratische Gepflogenheiten. Noch im April begründeten CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne ihre gemeinsam beschlossene Parlamentsreform ausdrücklich mit dem „Schutz unserer Demokratie“. Ein CDU-Abgeordneter erklärte damals sogar, die Demokratie dürfe nicht „Machtmissbrauch und Willkür“ überlassen werden. Nun könnte ausgerechnet die Brandmauer dazu führen, dass ein eindeutiges Wählervotum politisch weitgehend folgenlos bleibt.

Man stelle sich die umgekehrte Situation vor. Ein AfD-Ministerpräsident verliert seine bisherige parlamentarische Mehrheit. Eine andere Partei gewinnt die Wahl deutlich. Anschließend erklärt der AfD-Regierungschef im Fernsehen: Es werde eben keine Ministerpräsidentenwahl geben. Seine Minister würden geschäftsführend weiterregieren. Deutschland würde vermutlich innerhalb weniger Stunden über einen Angriff auf die Demokratie diskutieren. Bei der CDU soll dasselbe Verfahren dagegen offenbar als legitime Konsequenz der Brandmauer gelten.

Natürlich muss man juristisch sauber bleiben: Nach gegenwärtiger Rechtslage spricht viel dafür, dass ein solches Vorgehen zunächst möglich wäre. Gerade darin liegt jedoch der eigentliche Skandal. Denn Demokratie besteht nicht allein darin, sämtliche Schlupflöcher einer Verfassung auszunutzen. Sie lebt davon, dass politische Macht nach einer Wahl neu legitimiert wird und die Regierenden die Entscheidung des Souveräns respektieren. Eine geschäftsführende Regierung ist deshalb ihrem Sinn nach eine Übergangslösung. Sie ist keine Methode, eine politisch unerwünschte parlamentarische Mehrheit auf unbestimmte Zeit zu neutralisieren.

Sollte Schulze tatsächlich diesen Weg beschreiten, wäre die Botschaft an die Bürger Sachsen-Anhalts fatal: Ihr dürft wählen. Ihr dürft der bisherigen Regierung die Mehrheit entziehen. Ihr dürft sogar eine von den etablierten Parteien verfemte Opposition zur mit Abstand stärksten Kraft machen. Aber wenn uns das Ergebnis nicht gefällt, bleiben wir trotzdem. Vielleicht sollte man künftig etwas vorsichtiger mit dem großen Wort von der „Demokratieverteidigung“ umgehen. Denn eine Demokratie, die den Wähler nur dann ernst nimmt, wenn er das Richtige wählt, hat ein Problem, das weit über die AfD hinausgeht.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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