„Volksverhetzung“ wegen Kritik an Regenbogenflagge? Gericht stoppt Staatsanwaltschaft

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Wer Regenbogenflagge und „Regenbogenregime“ scharf kritisiert, begeht deshalb noch lange keine Volksverhetzung. Diese eigentlich selbstverständliche Unterscheidung musste nun das Landgericht Braunschweig gegenüber der Staatsanwaltschaft Göttingen treffen. Die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt verbucht damit einen wichtigen Erfolg für die Meinungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte gegen die niedersächsische AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt Anklage erhoben. Zu den Vorwürfen gehörten Volksverhetzung und Beleidigung. Anlass waren unter anderem Behrendts scharfe Äußerungen über die Regenbogenflagge und ein von ihr so bezeichnetes „Regenbogenregime“. Doch das Landgericht Braunschweig folgte der Staatsanwaltschaft in entscheidenden Punkten nicht. Wie Behrendt mitteilt, lehnte das Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen ihrer Kritik an Regenbogenflagge und „Regenbogenregime“ ab. Die Äußerungen seien weder als Angriff auf die Menschenwürde noch als Störung des öffentlichen Friedens zu bewerten.

Die Entscheidung ist über den Einzelfall hinaus zu begrüßen. Denn in einer freiheitlichen Demokratie muss es möglich sein, politische Symbole, Lobbygruppen und Ideologien auch mit drastischen Worten anzugreifen. Das Strafrecht darf nicht zum Instrument werden, um die Grenzen des Sagbaren immer enger um politisch erwünschte Positionen zu ziehen. Behrendt erhebt deshalb ihrerseits schwere Vorwürfe gegen die Strafverfolger: „Es ist eine Schande, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen sich so exzessiv mit der Bekämpfung der Opposition beschäftigt und damit überlastete Gerichte behindert.“

Gerade die Bezeichnung „Bekämpfung der Opposition“ dürfte in Göttingen wenig Freude auslösen. Doch die Frage muss erlaubt sein, wie sinnvoll es ist, Gerichte mit der strafrechtlichen Verfolgung polemischer politischer Äußerungen zu beschäftigen, wenn bereits die Eröffnung eines Hauptverfahrens an den grundlegenden Voraussetzungen scheitert. Behrendt will jedenfalls nicht klein beigeben. „Politische Kritik an Lobbygruppen und an der Gefährdung von Kindern darf niemals strafrechtlich mundtot gemacht werden“, erklärte sie. In noch offenen Punkten werde sie den Rechtsweg konsequent ausschöpfen.

Der Fall ist damit noch nicht vollständig abgeschlossen. In einem entscheidenden Punkt steht jedoch bereits fest: Aus harter Kritik an der Regenbogenideologie lässt sich nicht ohne Weiteres „Volksverhetzung“ machen. Das ist zunächst ein Erfolg für Vanessa Behrendt – vor allem aber eine erfreuliche Erinnerung daran, dass die Meinungsfreiheit auch für Meinungen gilt, die dem politisch-medialen Mainstream nicht gefallen.


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