Kramer unter Druck: Verdacht der Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes erhärtet sich

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(David Berger) Die ersten Zeugen im Thüringer Untersuchungsausschuss zum „Kramer-Komplex“ haben zentrale Teile einer Recherche von Apollo News bestätigt. Damit geht es längst nicht mehr nur um interne Querelen im Verfassungsschutz. Im Raum steht die Frage, ob die Einstufung der Thüringer AfD unter Behördenpräsident Stephan Kramer Ergebnis einer neutralen rechtsstaatlichen Prüfung war – oder ob das politische Ergebnis frühzeitig feststand.

Stephan Kramer gehört zu jenen Behördenleitern, bei denen die Grenze zwischen dem politisch neutralen Beamten und dem politischen Akteur seit Jahren schwer auszumachen ist. Ausgerechnet dieser Mann steht seit 2015 an der Spitze des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Nun beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags mit seiner Amtsführung. Sein offizieller Auftrag ist bemerkenswert weit gefasst: Untersucht werden soll unter anderem, ob Kramer gesetzliche oder beamtenrechtliche Pflichten verletzt, gegen seine politische Neutralität verstoßen oder sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat.

Die ersten Vernehmungen zweier ehemaliger Leiter des für Rechts- und Linksextremismus zuständigen Referats am 31. August haben diese Fragen nicht ausgeräumt, sondern ihnen zusätzliches Gewicht gegeben. Bereits Ende 2024 hatte Apollo News auf Grundlage interner Quellen schwere Vorwürfe erhoben. Einer der früheren Referatsleiter bestätigte nun einen wesentlichen Punkt dieser Recherche: Obwohl er 2018 das zuständige Referat leitete, war er an den Vorbereitungen zur Einstufung der AfD als Prüffall nicht beteiligt. Apollo hatte zuvor unter Berufung auf eine interne „Brandmail“ berichtet, Kramer habe das zuständige Fachreferat bewusst außen vor gelassen. Warum bei einem der politisch heikelsten Vorgänge der Behörde ausgerechnet die dafür zuständigen Fachleute nicht beteiligt wurden, gehört nun zu den Fragen, die Kramer beantworten muss.

Hinzu kommt eine Materialsammlung über die AfD, die Kramer 2018 selbst angefertigt hatte. Sie wurde an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet, dort aber nach Aussage des ehemaligen Referatsleiters fachlich „gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang“ übernommen. Sein Urteil war deutlich: Kramers Materialsammlung sei „gar nicht aussagekräftig“ gewesen. Auch hier bestätigt die Zeugenaussage einen wesentlichen Teil der Apollo-Recherche. Das wäre vielleicht nur eine Geschichte über mangelnde fachliche Qualität, wäre Kramer nicht zugleich der Behördenleiter gewesen, unter dessen Verantwortung die Thüringer AfD später vom Prüffall über den Verdachtsfall bis zum „gesichert rechtsextremistischen“ Beobachtungsobjekt erklärt wurde.

Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang eine weitere Aussage. Kramer hatte bereits vor seinem Amtsantritt 2015 in Interviews erkennen lassen, dass er eine Beobachtung der AfD für denkbar hielt. Der ehemalige Referatsleiter bezeichnete dies vor dem Ausschuss als einen „Fingerzeig“. Die zeitliche Abfolge ist bemerkenswert: Zuerst äußert sich der spätere Verfassungsschutzpräsident öffentlich über eine mögliche Beobachtung der AfD, dann trägt er selbst Material über die Partei zusammen, während das eigentlich zuständige Fachreferat bei einem wichtigen frühen Schritt nicht beteiligt wird. Später stuft seine Behörde eben diese Partei immer schärfer ein. Wer darin kein Problem für die gebotene politische Neutralität erkennen will, muss zumindest erklären, wie unter solchen Voraussetzungen eine unvoreingenommene Prüfung gewährleistet gewesen sein soll.

Der Streit um entlastendes Material

Noch brisanter ist die Auseinandersetzung um die sogenannte Indemnität. Sie schützt Abgeordnete wegen bestimmter Äußerungen und war deshalb für die Frage wichtig, welche Aussagen von AfD-Politikern der Verfassungsschutz überhaupt zur Begründung seiner Bewertung heranziehen durfte. Nach der Apollo-Recherche existierte innerhalb der Behörde hierzu ein Vermerk, dessen rechtliche Einschätzung für die AfD günstig gewesen wäre. Kramer soll dessen Berücksichtigung abgelehnt und erklärt haben, man dürfe „dem Gegner keine Argumente liefern“. Dieser Satz ist durch die öffentliche Zeugenvernehmung bislang nicht bestätigt. Wohl aber bestätigte der frühere Referatsleiter, dass es innerhalb des Amtes tatsächlich einen Streit über die Indemnität und entsprechende interne Unterlagen gab. Über Einzelheiten durfte er in öffentlicher Sitzung wegen der Einstufung der Dokumente als Verschlusssache nicht sprechen. Damit rückt dieser Komplex ins Zentrum der weiteren Untersuchung. Sollte sich bestätigen, dass für die AfD entlastende juristische Bewertungen vorlagen und bewusst aus der maßgeblichen Beurteilung herausgehalten wurden, wäre dies keine bloße Meinungsverschiedenheit zwischen Beamten mehr. Ein Verfassungsschutz hat Tatsachen zu prüfen – belastende wie entlastende – und keine Anklageschrift gegen eine missliebige Partei zu verfassen.

Auch der persönlich schwerste Vorwurf gegen Kramer ist noch nicht aufgeklärt. Apollo News hatte berichtet, ein Mitarbeiter, der an der Einstufung der AfD beteiligt war, habe sich an das Personalreferat des Innenministeriums gewandt und angegeben, Kramer habe ihm körperliche Gewalt angedroht. Der dazu befragte ehemalige Referatsleiter erklärte vor dem Ausschuss, er könne hierzu „etwas sagen“. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium durfte er seine Kenntnisse jedoch in öffentlicher Sitzung nicht darlegen. Bewiesen ist die angebliche Gewaltandrohung damit nicht. Erledigt ist der Vorwurf aber ebenso wenig.

Verheerendes Gesamtbild für Kramer

Das bisherige Gesamtbild ist für Kramer verheerend. Ein Mann, der sich bereits vor seinem Amtsantritt öffentlich mit einer möglichen Beobachtung der AfD beschäftigte, wird Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. Bei einem frühen entscheidenden Schritt gegen diese Partei bleibt das zuständige Fachreferat außen vor. Kramer erstellt persönlich eine Materialsammlung, die ein späterer Referatsleiter als „gar nicht aussagekräftig“ bezeichnet. Innerhalb seiner Behörde kommt es zu Auseinandersetzungen über die juristische Verwertbarkeit von Material gegen die AfD. Dazu steht der Vorwurf im Raum, ein zentral mit der Angelegenheit befasster Mitarbeiter sei von Kramer körperlich bedroht worden. Dabei geht es nicht um irgendeinen Verwaltungschef, sondern um den Präsidenten einer Behörde, deren Einstufungen massive politische Folgen haben. Begriffe wie „Verdachtsfall“ und „gesichert rechtsextremistisch“ sind längst selbst zu Instrumenten des politischen Kampfes geworden; sie werden von Parteien und Medien aufgegriffen und spielen inzwischen sogar in der Diskussion über ein mögliches AfD-Verbot eine Rolle. Umso höher müssen die Anforderungen an Sachlichkeit, rechtsstaatliche Sorgfalt und politische Neutralität derjenigen sein, die solche Urteile vorbereiten und verantworten.

Die entscheidende Frage: War die Thüringer AfD unter Kramer Gegenstand einer ergebnisoffenen nachrichtendienstlichen Prüfung – oder wurde der Verfassungsschutz selbst zum Instrument des politischen Kampfes? Bemerkenswert ist schon jetzt, dass die Recherche von Apollo News durch die ersten Zeugenvernehmungen keineswegs zusammengebrochen ist. Mehrere ihrer zentralen tatsächlichen Aussagen haben vielmehr eine öffentliche Bestätigung durch ehemalige leitende Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erhalten. Die kommenden Sitzungen dürften zeigen, wie weit diese Bestätigung reicht. Kramer selbst saß während der öffentlichen Vernehmung im Raum. Der Mann, dessen Behörde jahrelang darüber entschied, wer in Thüringen zum Beobachtungsobjekt erklärt wird, erlebt damit einen bemerkenswerten Rollenwechsel: Jetzt steht Stephan Kramer selbst unter Beobachtung.


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