(David Berger) Traditionalistische Katholiken als potentielle Extremisten, Priester im Visier der Bundespolizei und eine Geheimdienstanalyse, die katholische Glaubensüberzeugungen mit Radikalisierung in Verbindung brachte: Ein jetzt veröffentlichter Bericht des amerikanischen Justizministeriums bestätigt einen der ungeheuerlichsten Vorgänge der Biden-Ära. Das FBI nahm ausgerechnet jene katholischen Milieus ins Visier, die an überlieferter Liturgie, Lebensschutz und traditioneller Sexualmoral festhalten. Und auch für Deutschland stellt sich inzwischen die Frage, wo Extremismusbekämpfung endet und die staatliche und mediale Verdächtigmachung konservativer Christen beginnt.
Was noch vor wenigen Jahren wie eine Geschichte geklungen hätte, die von den großen Medien umgehend als rechte Verschwörungstheorie abgetan worden wäre, steht inzwischen schwarz auf weiß auf der Internetseite des amerikanischen Justizministeriums: Während der Präsidentschaft Joe Bidens hat das FBI traditionalistische Katholiken nicht lediglich am Rande einer Ermittlung gestreift, sondern Priester, Kapellen, Organisationen, persönliche Verbindungen und religiöse Überzeugungen zum Gegenstand nachrichtendienstlicher und polizeilicher Untersuchungen gemacht. Der am 27. August 2026 veröffentlichte Bericht der „Weaponization Working Group“ des US-Justizministeriums zeichnet nach der Auswertung umfangreicher interner E-Mails, Analysen und Ermittlungsunterlagen ein Bild, das selbst dann erschreckend bleibt, wenn man jede politische Übertreibung vermeidet: Eine der mächtigsten Sicherheitsbehörden der Welt überschritt im Umgang mit einem tatsächlich gefährlichen Straftäter jene entscheidende Grenze, die im freiheitlichen Rechtsstaat zwischen der Ermittlung gegen einen konkreten Verdächtigen und der Ausforschung eines religiösen Milieus verlaufen muss.
Ausgangspunkt der Affäre war das inzwischen berüchtigte interne Papier der FBI-Außenstelle Richmond, die sogenannte „Richmond Domain Perspective“ vom Januar 2023, in der eine mögliche Verbindung sogenannter „radical-traditionalist Catholics“ mit gewaltbereiten Rechtsextremisten untersucht wurde. Was zunächst nach einer eng umrissenen Sicherheitsanalyse klingen mag, entwickelte sich jedoch zu einer erstaunlich weitreichenden Beschäftigung mit dem katholischen Traditionalismus: Ins Blickfeld gerieten die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX/FSSPX), traditionalistische Abspaltungen und weitere Strömungen, wobei sich die Ermittler nicht lediglich für konkrete Straftaten interessierten, sondern für Organisationsstrukturen, theologische Überzeugungen, Priester, Kapellen und persönliche Verbindungen innerhalb dieser katholischen Welt.
Wenn die katholische Tradition zum Sicherheitsrisiko wird
Das amerikanische Justizministerium fasst das Problem heute selbst bemerkenswert deutlich zusammen: Das Richmond-Papier brachte Überzeugungen, die von zahlreichen Katholiken vertreten werden, mit „domestic extremism“ in Verbindung. Gerade darin liegt die Absurdität des Vorgangs, denn nichts von dem, was traditionalistische Katholiken theologisch und moralisch von der modernen Mehrheitsgesellschaft unterscheidet, ist geheim oder müsste von einer Bundespolizei erst mühsam durch nachrichtendienstliche Arbeit ans Licht gebracht werden. Die traditionelle Messe ist öffentlich, die katholische Lehre über Ehe und Familie ist öffentlich, die Ablehnung der Abtreibung ist öffentlich, die traditionelle Sexualmoral ist öffentlich, und ebenso öffentlich sind die Kritik am Modernismus sowie die teilweise sehr scharfe Ablehnung bestimmter kirchlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen durch traditionalistische Gemeinschaften.
(Die hier und im Folgenden veröffentlichten Schauubilder stammen aus dem Bericht des FBI)
Was also wollte das FBI eigentlich entdecken? Dass Traditionalisten die traditionelle Messe besuchen, Lebensschützer Abtreibungen ablehnen, konservative Katholiken die Ehe als Verbindung von Mann und Frau verstehen und katholische Traditionalisten der Moderne kritisch gegenüberstehen? Dafür hätte weder eine geheimdienstliche Analyse noch die Überwachung von Priestern benötigt werden dürfen; ein Katechismus, ein theologisches Handbuch oder auch nur ein Besuch der Internetseiten der betreffenden Gemeinschaften hätte vollkommen ausgereicht. Gerade deshalb bekommt die Affäre ihren eigentlichen Skandalcharakter nicht dadurch, dass das FBI etwas Verborgenes entdeckte, sondern dadurch, dass öffentlich bekannte religiöse Überzeugungen überhaupt in ein Raster möglicher extremistischer Radikalisierung eingeordnet wurden.
Am Anfang stand tatsächlich ein gefährlicher Mann
Um diesen Skandal nicht künstlich aufzublasen, sondern gerade in seiner tatsächlichen Dimension sichtbar zu machen, muss allerdings ein entscheidender Umstand festgehalten werden: Am Anfang der Ermittlungen stand keineswegs ein harmloser Messbesucher, den das FBI aus heiterem Himmel wegen seines Rosenkranzes observierte. Xavier Louis Lopez war 2022 wegen des Besitzes von acht Molotowcocktails festgenommen worden; nach Angaben des Justizministeriums enthielten diese eine Mischung, die eine napalmähnliche Wirkung erzeugen sollte. Hinzu kamen Munition und Teile für den Bau einer Pistole, während Lopez im Internet radikale politische und rassistische Auffassungen verbreitet und sich selbst unter anderem als „radical traditional Catholic Clerical Fascist“ bezeichnet hatte.
Dass eine Bundespolizei gegen einen solchen Mann ermittelt, ist nicht nur legitim, sondern ihre selbstverständliche Aufgabe. Der Skandal beginnt dort, wo die Ermittler aus der Tatsache, dass Lopez eine traditionalistische Kapelle besucht hatte, Rückschlüsse auf die Kapelle, deren Priester und schließlich auf ein ganzes religiöses Milieu zu ziehen begannen. Nachdem das FBI festgestellt hatte, dass Lopez eine Kapelle im Umfeld der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Richmond besucht hatte, eröffnete es ein sogenanntes „Guardian profile“ über diese Kapelle, obwohl sie, wie der Bericht des Justizministeriums ausdrücklich festhält, keinerlei Rolle beim Erwerb oder Besitz der Sprengvorrichtungen gespielt hatte. Genau an diesem Punkt verwandelte sich die legitime Untersuchung eines gefährlichen Einzelnen in etwas grundsätzlich anderes: Aus dem Tatverdächtigen wurde sein religiöses Umfeld, aus dem Umfeld wurden dessen Priester, und aus den Priestern führte der Weg schließlich in die Welt des katholischen Traditionalismus insgesamt.
Priester, Reisen und Kommunikation im Visier des FBI
Dass es dabei keineswegs bei akademischen Überlegungen oder einer internen PowerPoint-Präsentation blieb, gehört zu den brisantesten Erkenntnissen der inzwischen veröffentlichten Dokumente. Das Justizministerium bestätigt ausdrücklich, dass FBI-Agenten umfangreiche Nachforschungen über zwei Priester anstellten und Reisen und Kommunikation überwachten. Am Ende dieser Ermittlungen stand allerdings gerade nicht der Nachweis eines katholisch-traditionalistischen Terrornetzwerks, sondern das genaue Gegenteil: Das FBI fand keinerlei Verbindung der untersuchten Priester zu kriminellen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus.
Besonders aufschlussreich ist der Fall des Priesters James Hewko, den das FBI über Lopez befragte. Hewko wollte zunächst mit den Anwälten seiner kirchlichen Gemeinschaft sprechen, bevor er weitere Informationen über einen Gläubigen preisgab – eine Reaktion, die angesichts der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Priester und Gläubigem, man denke hier nur an die Heiligkeit des Beichsiegels, nicht nur nachvollziehbar, sondern geradezu selbstverständlich erscheint. Für die FBI-Außenstelle Richmond wurde jedoch ausgerechnet diese Zurückhaltung zum Anlass weiterer Nachforschungen, die sich schließlich auch auf Hewko und Angehörige seiner Familie erstreckten. Der neue Bericht des Justizministeriums zieht daraus einen vernichtenden Schluss: Die legitime Festnahme und Untersuchung von Lopez führte zur Zielerfassung seines Priesters und eines weiteren religiösen Umfelds, ohne dass sich der zugrunde gelegte Extremismusverdacht bestätigte.
Gerade dieser Übergang macht die Affäre so lehrreich. Ein Staat muss gegen einen Mann ermitteln, der Molotowcocktails besitzt und Gewaltphantasien verbreitet; er darf daraus jedoch nicht ein ideologisches Raster entwickeln, in das plötzlich Menschen hineinpassen, weil sie dieselbe Kirche besuchen, denselben Priester kennen oder ähnliche religiöse Überzeugungen vertreten. Aus der Tatsache, dass ein Gewalttäter eine traditionalistische Kapelle besucht, folgt so wenig ein Verdacht gegen diese Kapelle wie aus dem Moscheebesuch eines Terrorverdächtigen automatisch ein Verdacht gegen sämtliche dort betenden Muslime. Eben diese selbstverständliche Unterscheidung begann in Richmond zu verschwimmen.
Aus dem Straftäter wurde ein katholisches Milieu
Damit wird der Mechanismus sichtbar, der weit über den konkreten amerikanischen Fall hinaus von Bedeutung ist. Am Anfang steht ein wirklicher Extremist, dessen Untersuchung niemand vernünftigerweise beanstanden kann; anschließend interessiert man sich für sein religiöses Umfeld, danach für dessen Geistliche und Kontakte, schließlich für Organisationen, Netzwerke und ideologische Gemeinsamkeiten, bis irgendwann nicht mehr ausschließlich gefragt wird, was ein konkreter Verdächtiger getan hat, sondern welche religiösen, moralischen und politischen Überzeugungen ein ganzes Milieu kennzeichnen und ob diese Überzeugungen möglicherweise selbst einen Radikalisierungsfaktor darstellen könnten.
Noch problematischer wird dieses Vorgehen durch die Quellen, auf die sich das FBI stützte. Nach Feststellung des Justizministeriums verwendete die Behörde voreingenommene und nicht ausreichend überprüfte Materialien, darunter Publikationen des Southern Poverty Law Center sowie ausländische Geheimdienstinformationen, ohne deren Glaubwürdigkeit angemessen zu bewerten. Interne Überprüfungen kamen später zu dem Ergebnis, dass religiöse Doktrin in dem FBI-Papier unzulässig mit gewalttätigem Extremismus vermengt und die daraus entstehenden Probleme im Hinblick auf den ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung – also insbesondere Religions- und Meinungsfreiheit – nicht angemessen berücksichtigt worden waren.
Der Skandal besteht deshalb nicht darin, dass das FBI einen Mann untersuchte, der Molotowcocktails besaß. Es wäre vielmehr ein Skandal gewesen, wenn es das nicht getan hätte. Der Skandal besteht darin, dass aus diesem konkreten Fall offenbar die Vorstellung erwuchs, der katholische Traditionalismus selbst könne als Radikalisierungsfaktor untersucht werden. Aus einem Tatverdächtigen wurde ein Milieu, aus einem Milieu wurde eine Ideologie, und aus öffentlich bekannten religiösen Überzeugungen wurden mögliche Indikatoren eines Sicherheitsrisikos.
Lebensschutz, Familie und überlieferte Liturgie unter Extremismusverdacht?
Damit offenbart die Affäre zugleich ein beunruhigendes politisches Muster der Biden-Jahre. Wer die überlieferte Liturgie liebte, die sexuelle Revolution ablehnte, Abtreibung bekämpfte, an traditionellen Vorstellungen von Ehe und Familie festhielt oder dem gesellschaftlichen Progressismus grundsätzlich misstraute, konnte in einem staatlichen Extremismus-Raster auftauchen, in dem selbst der katholische Integralismus als politisch-religiöses Phänomen im Zusammenhang möglicher Radikalisierungsprozesse analysiert wurde. Man muss sich die Absurdität vor Augen führen: Wer sonntags eine gesungene Messe nach dem überlieferten Ritus besucht, anschließend mit seinen Kindern nach Hause fährt und am nächsten Morgen vor einer Abtreibungsklinik den Rosenkranz betet, ist kein Terrorist. Sondern genau das Gegenteil. Dass eine der mächtigsten Sicherheitsbehörden der Welt offenbar Schwierigkeiten bekam, religiöse Orthodoxie und politischen Extremismus sauber voneinander zu trennen, ist keine Randnotiz, sondern berührt den Kern dessen, was Religionsfreiheit in einem freiheitlichen Staat bedeutet.
Besonders beunruhigend ist deshalb auch, dass die Affäre keineswegs mit der Rücknahme des Richmond-Papiers erledigt war. Nachdem das Dokument öffentlich bekannt und aus den FBI-Systemen entfernt worden war, erhielten beteiligte Mitarbeiter nach Darstellung des neuen Berichts weiterhin positive Leistungsbeurteilungen, während die Leitung in Richmond die Arbeit verteidigte und Mitarbeiter sogar an einer Überarbeitung des Papiers weiterarbeiteten. Das widerspricht dem lange vermittelten Eindruck, man habe es lediglich mit dem isolierten Fehltritt einiger weniger übereifriger Mitarbeiter zu tun gehabt. Das Justizministerium spricht inzwischen selbst von einem „clear abuse of power“, einem eindeutigen Machtmissbrauch, und stellt fest, dass konservative und religiöse Überzeugungen ins Visier von Regierungsmitarbeitern geraten seien.
Unter der neuen US-Regierung wurden Verantwortliche inzwischen zur Rechenschaft gezogen. FBI-Direktor Kash Patel erklärte anlässlich der Veröffentlichung, eine solche politische Instrumentalisierung werde unter seiner Leitung nicht toleriert. Damit könnte man die Affäre als besonders finsteres Kapitel der Biden-Ära abhaken, wäre da nicht die Frage, ob sich ähnliche Mechanismen – unter anderen institutionellen und rechtlichen Bedingungen – nicht längst auch diesseits des Atlantiks abzeichnen.
Arbeiteten Papst Franziskus und der FBI gegen konservative Katholiken zusammen?
Schließlich sich noch eine Frage auf, die sich mit den bisher veröffentlichten Dokumenten nicht beantworten lässt, die aber angesichts des nun sichtbar gewordenen amerikanischen Klimas zumindest gestellt werden muss. Papst Franziskus schränkte mit Traditionis custodes bereits 2021 die von Benedikt XVI. gewährte Freiheit der klassischen römischen Liturgie drastisch ein und begründete dies unter anderem damit, dass die Verwendung des Missale von 1962 häufig mit einer Ablehnung der Liturgiereform und des Zweiten Vatikanischen Konzils verbunden sei; später verschärfte der Vatikan diese Restriktionen noch weiter. Zugleich fiel Franziskus während seines Pontifikats wiederholt durch ausgesprochen abschätzige Äußerungen über konservative und traditionalistische Katholiken auf, die er etwa als rückwärtsgewandt, starr, psychisch krank oder ideologisch charakterisierte.
Ein unmittelbarer Einfluss des Richmond-Memorandums auf Traditionis custodes kann schon aus chronologischen Gründen nicht bestanden haben: Das päpstliche Motu proprio erschien im Juli 2021, das FBI-Papier erst im Januar 2023. Doch damit ist die weitergehende Frage keineswegs erledigt. Woher stammte eigentlich jenes Bild des traditionalistischen Katholiken, das sich in diesen Jahren auf beiden Seiten des Atlantiks in erstaunlich ähnlicher Weise verfestigte: politisch rechts, gesellschaftlich reaktionär, gegen Abtreibung und die sexuelle Revolution eingestellt, modernitätskritisch, autoritär und zumindest latent radikalisierungsgefährdet? War das lediglich eine zufällige Parallelentwicklung, oder existierten personelle, publizistische oder institutionelle Vermittlungswege zwischen progressiven katholischen Kreisen in den Vereinigten Staaten, dem politischen Umfeld der Biden-Jahre und einflussreichen Gesprächspartnern im Vatikan?
Gerade nach den Enthüllungen über das FBI wäre es interessant zu wissen, welche amerikanischen Stimmen und Einschätzungen über den katholischen Traditionalismus während des Pontifikats von Franziskus in Rom Gehör fanden, welche Kontakte zwischen amerikanischen Regierungs-, Kirchen- und Vatikanvertretern bestanden und ob dabei auch jene Deutungsmuster transportiert wurden, die traditionelle katholische Positionen nicht mehr zunächst als innerkirchliche theologische und liturgische Positionen, sondern als Bestandteil einer politisch problematischen „radikalen Rechten“ betrachteten. Dafür gibt es bislang keinen Beweis – und genau deshalb wäre es ein lohnendes Feld für weitere Recherchen.
Denn eines erscheint nach der Veröffentlichung der amerikanischen Akten auffällig: Während Franziskus traditionalistische Katholiken innerkirchlich zunehmend unter Generalverdacht stellte und ihren liturgischen Freiraum massiv einschränkte, begann die mächtigste Bundespolizei der Vereinigten Staaten wenig später, einen Teil desselben Milieus mit einem Extremismus-Raster zu untersuchen. Dass beides unmittelbar miteinander zusammenhing, lässt sich derzeit nicht behaupten. Ob aber beide Entwicklungen aus demselben ideologischen Klima gespeist wurden und ob zwischen Washington, amerikanischen kirchlichen Netzwerken und Rom entsprechende Vorstellungen zirkulierten, ist eine Frage, die nach Richmond dringlicher geworden ist als je zuvor.
Und Deutschland? Wenn konservative Christen zum „Beobachtungsobjekt“ werden
Auch in Deutschland muss inzwischen sehr genau gefragt werden, wo die legitime Beobachtung tatsächlicher Extremisten endet und wo die staatliche wie mediale Kartierung eines politisch missliebigen christlich-konservativen Milieus beginnt. Diese Frage ist keineswegs Ausdruck einer Verschwörungstheorie, denn erst im Juni 2026 bestätigte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einzelne Akteure und Gruppierungen „bearbeitet“, die nach Auffassung der Behörde „(pseudo-)christliche Motive und Diskurse“ aufgreifen und für extremistische Agitation beziehungsweise Verschwörungserzählungen verwenden. Ausdrücklich ist dabei auch von Personen die Rede, die als Influencer in den sozialen Medien auftreten; außerdem erwähnt die Bundesregierung bei Teilen dieses Personenkreises „Kontakte und Vernetzungsbestrebungen“ zu politischen Milieus im In- und Ausland sowie gegenüber Mitgliedern der AfD.
Selbstverständlich gilt auch hier: Wer tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, wird nicht dadurch gegen staatliche Beobachtung immun, dass er ein Kreuz trägt, Bibelverse zitiert oder sich selbst als christlich bezeichnet. Gerade die amerikanische Erfahrung zwingt jedoch dazu, die wesentlich schwierigere Frage zu stellen, welche Merkmale überhaupt herangezogen werden, um aus einem konservativen Christen einen möglichen Gegenstand extremismusbezogener Beobachtung zu machen. Denn sobald nicht mehr ausschließlich konkrete verfassungsfeindliche Handlungen und Ziele maßgeblich sind, sondern religiöse Überzeugungen, gesellschaftspolitische Positionen, persönliche Kontakte und Milieuzugehörigkeiten in die Bewertung einfließen, kann genau jene Rutschbahn entstehen, deren Endpunkt sich jetzt in den amerikanischen Akten besichtigen lässt.
Die Kampagne gegen „rechte Christfluencer“
Diese Frage gewinnt zusätzliche Brisanz, weil sich parallel dazu in Deutschland seit Monaten eine auffällige publizistische Beschäftigung mit einer neuen Generation konservativer Christen im Internet beobachten lässt. Der WDR beziehungsweise die ARD präsentierten eine Dokumentation unter dem Titel „Radikale Christen in Deutschland – Kreuzzug von rechts“, das ZDF fragte Anfang 2026 nach „Christlichen Influencern mit rechter Agenda?“, während der SWR im Juni mit dem martialischen Titel „Heilige Krieger – Christfluencer und die Neue Rechte“ nachlegte. Der SWR stellte dabei fest, dass „ultrakonservative Inhalte“ in sozialen Netzwerken besonders gut liefen, der WDR rückte sogenannte „rechte Christfluencer“ in einen Zusammenhang mit AfD, Migration, Queer-Themen und Verschwörungserzählungen, und das ZDF ging der Frage nach, ob religiöse Inhalte dazu benutzt würden, „erzkonservative Botschaften“ zu verbreiten.
Schon diese Sprache sollte hellhörig machen, denn „erzkonservativ“ ist keine verfassungsrechtliche Kategorie, und wer Abtreibungen ablehnt, die Gender-Ideologie kritisiert, homosexuelle Handlungen nach Maßgabe der traditionellen christlichen Morallehre beurteilt oder an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festhält, hat damit noch keinen einzigen Schritt aus dem Bereich des Grundgesetzes hinaus getan. Im Gegenteil: Die Ablehnung der Abtreibung gehört zur verbindlichen katholischen Morallehre, die Auffassung von der Ehe als Verbindung von Mann und Frau ebenso, und dass der Mensch als Mann oder Frau geschaffen ist, findet sich nicht in einem rechtsextremen Manifest, sondern bereits auf den ersten Seiten der Bibel. Beide Überzeugungen prägen auch unser Grundgesetz. Selbst eine grundsätzliche Kritik an bestimmten Erscheinungsformen der Moderne oder der Kontakt zu einer legalen politischen Partei kann für sich genommen keinen Übergang vom konservativen Bürger zum Verfassungsfeind markieren.
Natürlich kann jemand, der solche christlichen Auffassungen vertritt, zusätzlich tatsächlich extremistische Überzeugungen vertreten. Gerade deshalb muss jedoch darauf bestanden werden, dass das eine das andere nicht beweist und auch nicht als Ersatzbeweis dienen darf. Ein Christ wird nicht dadurch zum Extremisten, dass er die katholische Sexualmoral vertritt; ein Lebensschützer nicht dadurch, dass er Abtreibung Mord nennt; ein Familienvater nicht dadurch, dass er die Gender-Ideologie ablehnt; ein Priester nicht dadurch, dass er die überlieferte Liturgie feiert; und ein konservativer Influencer nicht dadurch, dass er Kontakte zu Politikern einer legalen Oppositionspartei unterhält. Wo solche Dinge dennoch in ein gemeinsames Raster möglicher „Radikalisierung“ eingeordnet werden, ist höchste Wachsamkeit geboten.
Wann wird aus katholischer Moral ein Radikalisierungsmerkmal?
Gerade deshalb sollte Deutschland die amerikanischen Akten nicht mit der beruhigenden Gewissheit lesen, so etwas könne hier selbstverständlich niemals geschehen. Auch in Richmond begann niemand mit der offenen Parole, Katholiken seien zu überwachen, weil sie katholisch seien. Ausgangspunkt war ein Mann, gegen den ein völlig legitimer strafrechtlicher Verdacht bestand; anschließend weitete sich der Blick auf seine Kapelle, seinen Priester, dessen Umfeld, traditionalistische Netzwerke und schließlich auf religiöse Überzeugungen aus. Am Ende beschäftigte sich eine Bundesbehörde mit der möglichen Verbindung eines ganzen religiösen Milieus zum gewalttätigen Extremismus und fand bei den untersuchten Priestern keinerlei Verbindung zu Straftaten oder gewalttätigem Extremismus.
Vor diesem Hintergrund sind Fragen an die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur legitim, sondern dringend notwendig: Welche konkreten christlichen Gruppierungen und Influencer werden derzeit vom Verfassungsschutz „bearbeitet“, nach welchen Kriterien geschieht dies, und welche Rolle spielen dabei Positionen zu Abtreibung, Ehe, Familie, Homosexualität und Gender? Kann eine besonders traditionelle oder „erzkonservative“ Auslegung des Christentums selbst als Indikator einer Radikalisierung in behördliche Analysen einfließen? Welche Bedeutung haben Kontakte konservativer Christen zu Mitgliedern der AfD für die Bewertung durch die Sicherheitsbehörden, und werden in diesem Zusammenhang auch Informationen über Kirchen- und Gottesdienstbesuche, religiöse Gemeinschaften oder Kontakte zu Geistlichen erfasst?
Nach dem, was das amerikanische Justizministerium über Richmond inzwischen selbst festgestellt hat, sind das keine paranoiden Fragen, sondern Fragen rechtsstaatlicher Hygiene. Ein freiheitlicher Staat muss tatsächliche Extremisten beobachten können; ebenso entschieden muss er jedoch verhindern, dass sich der Extremismusbegriff in ein Instrument zur politischen und weltanschaulichen Kartierung missliebiger Bürger verwandelt.
Erst „erzkonservativ“, dann „radikal“, schließlich „extremistisch“?
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Wechselwirkung zwischen Medien und Behörden. Wenn traditionelle christliche Überzeugungen immer häufiger in einem publizistischen Umfeld erscheinen, in dem die Begriffe „rechts“, „radikal“, „ultrakonservativ“, „fundamentalistisch“, „Neue Rechte“ und „Extremismus“ nebeneinanderstehen und ihre Grenzen zunehmend unscharf werden, verändert sich langfristig auch der gesellschaftliche Resonanzraum. Was gestern schlicht katholische Morallehre hieß, wird heute als „erzkonservative Botschaft“ beschrieben; was heute „ultrakonservativ“ genannt wird, kann morgen als Radikalisierungsindikator erscheinen, und sobald diese sprachliche Verschiebung vollzogen ist, wirkt es irgendwann beinahe selbstverständlich, dass Sicherheitsbehörden sich dafür interessieren, in welchen Netzwerken sich Menschen bewegen, die solche Auffassungen vertreten.
Genau deshalb ist Richmond kein amerikanisches Kuriosum, sondern eine Warnung. Der freiheitliche Staat darf und muss einen Menschen verfolgen, der Molotowcocktails baut oder konkrete Gewalt vorbereitet; er darf aber nicht beginnen, dessen Rosenkranz, Messbesuch oder Moralvorstellungen zum Verdachtsmoment zu machen. Er darf konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten untersuchen, aber nicht die katholische Sexualmoral; er darf Straftäter überwachen, aber nicht deren Priester und Glaubensbrüder allein deshalb, weil sie dieselbe Kirche besuchen oder dieselben religiösen Überzeugungen teilen.
Die für die staatliche Ordnungsmacht entscheidende Grenze verläuft nicht zwischen progressiven und konservativen Überzeugungen, nicht zwischen moderner und traditioneller Liturgie und auch nicht zwischen politisch erwünschten und unerwünschten Christen. Sie verläuft zwischen einer Meinung und einer Straftat, zwischen Glauben und Gewalt, zwischen der Freiheit des Bürgers und einer konkreten Gefahr für andere. Das amerikanische Justizministerium hat nun dokumentiert, wie schnell diese Grenze überschritten werden kann, wenn Sicherheitsbehörden beginnen, aus religiöser Orthodoxie, politischer Unangepasstheit und der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Milieu ein Verdachtsprofil zusammenzusetzen. Deutschland sollte diese Warnung ernst nehmen, solange noch Zeit ist. Denn dass totalitären Staaten der Katholizismus stets ein Dorn im Auge war und die Versuchung zum Totalitarismus sowohl in Deutschland als auch der EU enorm zunimmt, sind keine Geheimnisse.
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