Foto der Woche: „Jede Stimme zählt!“ – Briefwahlhilfe im Caritas-Altenheim

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(David Berger) Ein Aushang in einem von der Caritas geführten Altenwohnheim in Berlin bietet den Bewohnern Unterstützung bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen an. Was zunächst wie eine harmlose Serviceleistung aussieht, berührt eine Frage, auf die der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau gerade aufmerksam gemacht hat: Wie frei und geheim ist die Briefwahl dort, wo Menschen bei ihrer Stimmabgabe auf die Hilfe anderer angewiesen sind?

Unser Foto der Woche stammt aus einem von der Caritas geführten Altenwohnheim. Im Aufzug werden die Bewohner auf die bevorstehende Wahl zum Abgeordnetenhaus hingewiesen. Die Wahlunterlagen seien vermutlich bereits angekommen oder würden in den nächsten Tagen eintreffen, heißt es dort. Dann folgt das Angebot: „Sollten Sie in irgendeiner Form Unterstützung benötigen, zum Beispiel bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen, wenden Sie sich gerne an mich.“ Darunter, unübersehbar und fett gedruckt: „Jede Stimme zählt!“ Unterzeichnet ist der Aushang mit „Ihr Serviceteam der Caritas“.

Caritas gegen die AfD

Eine zusätzliche Brisanz erhält der Aushang dadurch, dass die Caritas keineswegs ein politisch neutraler Verband ist. Der Deutsche Caritasverband hat sich wiederholt und ausdrücklich gegen die AfD positioniert. Zur Europawahl veröffentlichte er einen eigenen „Orientierungsrahmen“, in dem AfD-Positionen scharf kritisiert wurden. Der Verband erklärte zudem, seit Jahren keine AfD-Vertreter zu Podiumsdiskussionen, Hintergrundgesprächen oder anderen Austauschformaten einzuladen. Einzelne Caritasverbände gehen noch weiter: In Niedersachsen erklärte die Caritas 2026 Programm und Auftreten der AfD für unvereinbar mit christlichen Werten; in Wuppertal trat ein Caritasdirektor sogar bei einer Demonstration für ein AfD-Verbot auf.

Interessant wird das Foto zudem vor dem Hintergrund eines aktuellen Interviews, das der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau Tichys Einblick gegeben hat. Darin beschäftigt er sich ausführlich mit den grundsätzlichen Problemen der Briefwahl – und ausdrücklich auch mit der Situation in Alten- und Pflegeheimen. Vosgeraus zentraler Einwand reicht weit über mögliche Manipulationsfälle hinaus. Im Wahllokal gewährleistet der Staat die Bedingungen, unter denen gewählt wird. Der Wähler verschwindet allein hinter der Sichtblende, setzt unbeobachtet sein Kreuz, faltet seinen Stimmzettel und wirft ihn in die Urne. Freiheit und Geheimheit der Wahl werden nicht bloß vorausgesetzt, sondern durch das Verfahren geschützt.

Bei der Briefwahl ist das anders. Nach Vosgerau wird die Gewährleistung dieser Wahlgrundsätze teilweise aus der staatlich kontrollierten Sphäre herausverlagert. Der Briefwähler müsse selbst dafür sorgen, dass seine Entscheidung gegenüber Familienangehörigen, Mitbewohnern oder anderen Personen geheim bleibt und er keinen Pressionen ausgesetzt wird. Was im Wahllokal staatlich garantiert werden soll, werde damit teilweise zum „privaten Problem“. Wer allein an seinem Schreibtisch sitzt und unbeobachtet seinen Stimmzettel ausfüllt, wird damit normalerweise kein Problem haben. Aber längst nicht jeder Briefwähler befindet sich in dieser Situation. Vosgerau nennt als Beispiel das Wählen im Beisein von Familienmitgliedern. Sobald andere sehen können, wo das Kreuz gesetzt wird, oder gar Einfluss darauf nehmen, gerät mindestens eines der elementaren Prinzipien der Wahl unter Druck: ihre Geheimheit.

Der besonders sensible Fall Altenheim

Noch heikler wird die Sache im Alten- oder Pflegeheim. Dort leben Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen tatsächlich auf Hilfe angewiesen sein können. Manche können den Stimmzettel nicht mehr selbst ausfüllen oder benötigen Unterstützung bei den Formalitäten der Briefwahl. Vosgerau weist darauf hin, dass auch im Altenheim grundsätzlich jeder selbst wählen soll, soweit er dazu in der Lage ist. Benötigt ein Bewohner dagegen Wahlhilfe, entsteht zwangsläufig eine Situation, in der eine weitere Person in den eigentlichen Wahlvorgang einbezogen wird. Vosgerau sieht deshalb insbesondere die Gefahr, dass Menschen „beim Akt der Wahlhilfe“ beeinflusst werden könnten.

Dabei sollte man allerdings genau bleiben. Im Interview wird auch die seit langem kursierende Behauptung angesprochen, Sozialverbände könnten ihre Nähe zu bestimmten politischen Parteien in Altenheimen ausnutzen. Dabei fällt ausdrücklich auch der Name der Caritas. Vosgerau selbst behauptet jedoch nicht, die Caritas manipuliere Wahlen. Er erläutert vielmehr, auf welche Weise Wahlhilfe theoretisch missbraucht werden könnte. Auf die ausdrückliche Frage, ob es Ermittlungen oder Urteile wegen des Missbrauchs von Wahlhilfe in Altersheimen gegeben habe, antwortet Vosgerau zudem, ihm seien solche konkret nicht bekannt; ausschließen könne er sie allerdings ebenfalls nicht. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Denn das Foto aus dem Caritas-Altenwohnheim beweist keinerlei Wahlmanipulation. Es dokumentiert etwas anderes – und gerade deshalb Bemerkenswertes.

Hilfe zur Wahl – oder Hilfe beim Wählen?

Es ist ein erheblicher Unterschied, ob einem Bewohner geholfen wird, Briefwahlunterlagen anzufordern, oder ob ihm später beim Ausfüllen dieser Unterlagen geholfen wird. Der Aushang dokumentiert ausdrücklich nur Ersteres. Dennoch beginnt mit der Anforderung ein Wahlvorgang, der anschließend nicht mehr in der kontrollierten Umgebung eines Wahllokals stattfindet. Und gerade im Altenheim können die Grenzen zwischen organisatorischer Unterstützung und tatsächlicher Wahlhilfe fließend werden: Wer hilft beim Öffnen der Post? Wer erklärt die Unterlagen? Wer hilft beim Ausfüllen der eidesstattlichen Versicherung? Wer steckt die Unterlagen in die richtigen Umschläge? Und wer bringt den Wahlbrief schließlich zur Post?

Keine dieser Fragen beweist einen Missbrauch. Sie zeigen aber, warum die Briefwahl bei besonders hilfsbedürftigen Menschen höhere Anforderungen an Vertrauen und Kontrolle stellt als der klassische Gang zur Wahlurne. Vosgerau geht deshalb mit der inzwischen erreichten Bedeutung der Briefwahl hart ins Gericht. Er erinnert daran, dass bei der Bundestagswahl 2021 bereits 47,2 Prozent der Stimmen per Brief abgegeben wurden. Für ihn stellte sich damit die Frage, ob die Briefwahl nicht längst vom Ausnahmeinstrument zum faktischen Regelfall geworden war. Bei der Bundestagswahl 2025 sei der Anteil wieder auf rund 37 Prozent gefallen, liege seiner Auffassung nach aber weiterhin zu hoch.

„Jede Stimme zählt“ – gerade deshalb

Vielleicht ist an dem Caritas-Aushang überhaupt nichts auszusetzen. Vielleicht hilft das Serviceteam tatsächlich lediglich einem 90-jährigen Bewohner beim Ausfüllen des Antrags auf Briefwahlunterlagen und zieht sich danach vollständig zurück. Genau so sollte es sein. Doch gerade weil, wie es auf dem Plakat heißt, „jede Stimme zählt“ und weil die Hilfe von einem Verband kommt, der alles andere als politisch neutral ist, zählt auch die Frage, unter welchen Bedingungen diese Stimme abgegeben wird. Eine Demokratie darf sich nicht allein dafür interessieren, dass möglichst viele ausgefüllte Stimmzettel in Umschlägen landen. Sie muss ebenso darauf achten, dass jeder einzelne Wähler seine Entscheidung frei, unbeobachtet und ohne Einflussnahme treffen kann. Das Wahllokal schafft dafür einen besonders geschützten Raum. Die massenhaft praktizierte Briefwahl verlagert diesen Schutz dagegen ins Wohnzimmer, an den Küchentisch – und eben auch ins Alten- und Pflegeheim.


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