(David Berger) Das EU-Parlament hat soeben den Weg für eine Verlängerung der umstrittenen Scan-Regelungen im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet freigemacht. Damit wurde der nächste Schritt hin zu einer Infrastruktur gelegt, die letztendlich die anlasslose Komplettüberwachung aller EU-Bürger zum Zeil hat: Private Kommunikation gerät unter staatliche Kontrolle, jede E-Mail, jeder Chat und jede Nachricht können zum Gegenstand automatisierter Prüfungen werden. Der freie Bürger wird damit behandelt, als sei er ein potenzieller Straftäter, der seine Unschuld fortwährend unter Beweis zu stellen hat.
Wer geglaubt hatte, die Debatte um die sogenannte Chatkontrolle sei nach den heftigen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre vorerst erledigt, wurde am Donnerstag eines Besseren belehrt. Das Europäische Parlament billigte mit Mehrheit die Verlängerung der bestehenden Ausnahmeregelung, die es Kommunikationsdiensten erlaubt, Nachrichten ihrer Nutzer freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Zugleich gilt die Entscheidung vielen Beobachtern als Signal, dass die Europäische Union an ihrem eigentlichen Ziel festhält: einer dauerhaft verankerten Chatkontrolle.
Bereits in den Tagen zuvor hatte das Verfahren für erhebliche Kritik gesorgt. Mehrere Europaabgeordnete warfen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vor, das Vorhaben mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens erneut auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, obwohl es dafür erhebliche rechtliche Bedenken gebe. Der fraktionslose Europaabgeordnete Martin Sonneborn sprach von einem Verstoß gegen die Geschäftsordnung und versuchte, die Präsidentin während der Plenarsitzung öffentlich darauf hinzuweisen. Nach einer Minute wurde ihm das Mikrofon abgeschaltet.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um eine technische Frage der Internetregulierung. Im Kern steht ein Grundrecht zur Debatte, das älter ist als die meisten europäischen Verfassungen: das Briefgeheimnis. Seit Jahrhunderten gilt in freiheitlichen Staaten der Grundsatz, dass private Kommunikation den Staat grundsätzlich nichts angeht. Wer einen Brief verschickt, darf darauf vertrauen, dass niemand ihn liest – es sei denn, ein Richter ordnet dies in einem konkreten Ermittlungsverfahren an. Dieses Prinzip schützt nicht Kriminelle. Es schützt die Freiheit aller Bürger. Denn wo der Staat jederzeit private Kommunikation kontrollieren kann, verändert sich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend.
Jeder Bürger steht unter Verdacht
Im digitalen Zeitalter übernimmt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genau diese Funktion. Sie ist der moderne Briefumschlag. Sie sorgt dafür, dass ausschließlich Absender und Empfänger eine Nachricht lesen können. Weder der Betreiber eines Messengerdienstes noch Hacker oder staatliche Behörden erhalten Zugriff auf den Inhalt. Die Europäische Union weiß allerdings, dass sie diese Verschlüsselung kaum offen beseitigen könnte. Der politische Widerstand wäre enorm. Deshalb verfolgt sie einen anderen Ansatz.
Nicht der verschlüsselte Datenverkehr soll überwacht werden. Stattdessen setzt die Kontrolle bereits vorher an. Das Smartphone oder der Computer soll Nachrichten, Fotos und andere Dateien automatisch analysieren, bevor sie überhaupt verschlüsselt werden. Auf den ersten Blick mag das wie ein technischer Unterschied erscheinen. Tatsächlich ist es ein fundamentaler. Denn für den Bürger macht es keinen Unterschied, ob der Staat seinen Brief nach dem Verschließen oder unmittelbar davor liest. Die offizielle Botschaft lautet sinngemäß: „Wir öffnen Ihre Briefe nicht. Wir lesen lediglich alles mit, bevor Sie sie in den Umschlag stecken.“
Genau deshalb sehen Juristen in diesem Konzept eine Umgehung des Briefgeheimnisses statt dessen Wahrung. Besonders problematisch ist dabei ein anderer Aspekt. Die geplanten Kontrollen richten sich nicht gegen Menschen, gegen die bereits ein konkreter Verdacht besteht. Vielmehr müsste die technische Infrastruktur grundsätzlich die Kommunikation aller Nutzer erfassen. Aus gezielter Strafverfolgung würde damit ein System anlassloser Kontrolle. Das widerspricht einem Grundprinzip jedes freiheitlichen Rechtsstaates. Dort steht nicht jeder Bürger unter Verdacht. Vielmehr muss der Staat einen Verdacht begründen, bevor er in Grundrechte eingreift.
Der zweite Missbrauch der Kinder
Natürlich ist der Schutz von Kindern ein überragend wichtiges Anliegen. Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass sexueller Missbrauch mit aller Konsequenz verfolgt werden muss. Gerade deshalb eignet sich dieses Thema jedoch in besonderer Weise dazu, politische Projekte durchzusetzen, die unter anderen Überschriften vermutlich deutlich größere Schwierigkeiten hätten. Wer gegen die Chatkontrolle argumentiert, gerät schnell in die Defensive. Plötzlich muss nicht mehr der Staat erklären, warum er Freiheitsrechte einschränken möchte. Stattdessen müssen Kritiker rechtfertigen, warum sie angeblich den Kinderschutz gefährden. Damit verschiebt sich die gesamte Debatte. Das moralisch stärkste Argument überlagert die eigentliche Frage nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe.
Kinder verdienen besseren Schutz als eine solche Instrumentalisierung. Sie dürfen – auch wenn das seit mehr als 15 Jahren die Methode von der Leyens ist – nicht zum politischen Türöffner für Maßnahmen werden, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat dauerhaft verändern. Denn die eigentliche Bedeutung der Chatkontrolle liegt nicht allein in ihrer ersten Anwendung. Entscheidend ist die Infrastruktur, die dadurch geschaffen wird. Ist erst einmal akzeptiert, dass private Kommunikation automatisiert durchsucht werden darf, wird unweigerlich die Frage gestellt werden, warum dies ausschließlich der Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs dienen soll. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Hassrede oder Desinformation – an denkbaren Begründungen wird es künftigen Regierungen kaum mangeln. Die Geschichte staatlicher Überwachung zeigt vielmehr, dass einmal geschaffene Instrumente selten auf ihren ursprünglichen Zweck beschränkt bleiben.
Die EU als Gegnerin von Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit
Gerade deshalb reicht der Blick über den heutigen Tag hinaus. Die Abstimmung vom Donnerstag mag juristisch lediglich eine Verlängerung bestehender Regelungen betreffen. Politisch markiert sie jedoch einen weiteren Schritt auf einem Weg, dessen Ende heute noch niemand genau kennt, das aber allen, die etwas weiter blicken, äußerst dunkel-totalitär erscheint. Der freiheitliche Rechtsstaat lebt vom Vertrauen in seine Bürger. Die Logik der Chatkontrolle kehrt dieses Prinzip um. Nicht mehr der konkrete Verdacht rechtfertigt die Überwachung. Vielmehr soll die Überwachung den Verdacht erst hervorbringen.
Damit verschiebt sich eine Grenze, die bislang als selbstverständlich galt. Ein Briefgeheimnis, bei dem jede Nachricht vor dem Versenden automatisch kontrolliert werden kann, ist kein Briefgeheimnis mehr. Freiheit bemisst sich nicht daran, wie verantwortungsvoll die gegenwärtige Regierung mit ihren Befugnissen umgeht. Freiheit bemisst sich daran, welche Befugnisse der Staat gar nicht erst erhält.
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