Staranwalt Höcker: Anti-AfD-Gutachten mit KI erstellt, fehlerhaft & unbrauchbar

(David Berger) Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren erhält eine neue Wendung. Der bekannte Kölner Medien- und Rechtsanwalt Prof. Ralf Höcker erhebt einen schwerwiegenden Vorwurf gegen das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das als Grundlage für einen möglichen Verbotsantrag dienen könnte. Seine Kritik zielt nicht auf einzelne juristische Bewertungen, sondern auf die wissenschaftliche und methodische Arbeitsweise selbst.

Auf X erklärt Höcker:

„Das neue AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, dass es schlicht unbrauchbar ist.“

Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, wäre dies weit mehr als eine technische Randnotiz. Gerade die Subsumtion – also die Anwendung allgemeiner Rechtsnormen auf einen konkreten Sachverhalt – gilt als Herzstück juristischer Arbeit. Sie erfordert die sorgfältige Abwägung von Tatsachen, Rechtsprechung und Argumenten. Wird dieser Kernbereich maßgeblich einer Künstlichen Intelligenz überlassen, ohne den Einsatz transparent zu dokumentieren, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit.

„“Juristische Bewertungen werden durch Juristen gemacht, nicht durch eine KI“

Zu den Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens gehört, dass Dritte den Weg zur Schlussfolgerung nachvollziehen können. Wenn weder die verwendeten Prompts noch der Umfang der KI-generierten Passagen offengelegt werden, fehlt diese Nachprüfbarkeit. Anders als bei einer klassischen juristischen Expertise bleibt unklar, welche Überlegungen tatsächlich von den Autoren stammen und welche von einem Sprachmodell erzeugt wurden. Höcker dazu gegenüber PP: „Juristische Bewertungen werden durch Juristen gemacht, nicht durch eine KI. Wenn eine KI ausgerechnet im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit (der Subsumtion) „Vorschläge“ macht, ist es methodisch zwingend notwendig, dass zumindest die Prompts und auch die Bearbeitungen offen gelegt werden. Das gilt umso mehr, als die schiere Menge des untersuchten Materials und die geringe Anzahl beteiligter Juristen nahe legen, das die Hauptarbeit von künstlicher Intelligenz erledigt worden sein dürfte.“

Gerade bei einem Gutachten, das möglicherweise als Grundlage für das schwerste Instrument der wehrhaften Demokratie – das Verbot einer im Bundestag und in zahlreichen Landtagen vertretenen Partei – dienen soll, sind höchste Anforderungen an Methodik und Transparenz zu stellen. Schon der Anschein mangelnder wissenschaftlicher Sorgfalt könnte das Vertrauen in ein solches Dokument erheblich beeinträchtigen.

Ein Parteiverbot verlangt höchste rechtsstaatliche Standards

Ein Parteiverbotsverfahren greift tief in die demokratische Ordnung ein. Deshalb verlangt das Bundesverfassungsgericht traditionell besonders hohe Anforderungen an Tatsachenfeststellung, Begründung und Beweisführung. Jede Grundlage eines solchen Verfahrens muss einer besonders intensiven fachlichen Prüfung standhalten.

Vor diesem Hintergrund erscheint Höckers Forderung nach vollständiger Transparenz nachvollziehbar. Wenn Künstliche Intelligenz tatsächlich in einem zentralen Teil der juristischen Argumentation eingesetzt wurde, wäre eine Offenlegung der verwendeten Arbeitsweise naheliegend. Nur so könnten Fachwelt und Öffentlichkeit beurteilen, ob die Schlussfolgerungen das Ergebnis eigenständiger juristischer Prüfung oder in erheblichem Umfang maschinell erzeugter Textproduktion sind.

Problematische Finanzierung

Verantwortlich für das „Gutachten“ zeichnet die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die personellen und finanziellen Verbindungen der Organisation Zweifel an ihrer politischen Neutralität aufkommen lassen.

Zu den Mitgründern der GFF gehört Malte Spitz, der über viele Jahre dem Bundesvorstand und dem Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen angehörte. Inhaltlich setzt die Organisation ihren Schwerpunkt auf Themen wie digitale Grundrechte, Antidiskriminierung und Datenschutz und wird häufig dem links-liberalen Spektrum zugerechnet.

Auch die Finanzierung steht im Fokus. Zu den Förderern zählen unter anderem die Open Society Foundations des Investors George Soros sowie die Luminate-Stiftung des Unternehmers Pierre Omidyar. Beide Stiftungen unterstützen weltweit Projekte mit linksgrüner Ausrichtung. Nach Einschätzung von Kritikern wirft diese personelle und finanzielle Einbettung die Frage auf, ob die GFF bei einem Gutachten über eine politische Partei als unabhängige und unparteiische Instanz wahrgenommen werden kann.

Juristen der SPD wollen „zügig““ handeln, bevor der Schmu auffliegt?

Nach alldem scheint es umso peinlicher, dass die Juristen in der SPD (ASJ) fordern:

„AfD-Verbotsantrag jetzt zügig auf den Weg bringen – die wehrhafte Demokratie darf und muss handeln: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein wissenschaftlich fundiertes Rechtsgutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kommt: Ein Verbotsantrag gegen die Alternative für Deutschland (AfD) hat – schon aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen – vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg. Für die sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen ist das ein klares Signal – die Zeit des Zögerns muss jetzt ein Ende haben, ein Parteiverbotsantrag muss jetzt zielführend in Bund und Ländern vorbereitet und dann zeitnah gestellt werden.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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