Sonntag, 17. November 2024

Corona-Maßnahmen: Würde die Polizei im Befehlsfall auf Mitbürger schießen? (Umfrage)

(David Berger) Das System Merkel und seine gleichgeschalteten Medien tun derzeit scheinbar alles, um die ohnehin aufgeheizte Situation weiter zu befeuern. Manch einer wird gar den Eindruck gewinnen, dass nicht wenige Regierungsmitglieder, Mandatsträger und Entscheider innerhalb der Exekutive notfalls auch einen Bürgerkrieg billigend in Kauf nehmen würden.

Unterstützt wird dieser Eindruck von Szenen, in denen eine deutliche Überzahl an Polizisten gegen scheinbar friedliche – vor allem körperlich schwach wirkende – Demonstranten mit besonderer Brutalität vorgeht, die auf nichts anderes aufmerksam machen wollen als die weitgehende Aufhebung wichtiger Grundrechte. Solche Bilder sahen wir vor allem gestern bei den Protesten gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vor dem Brandenburger Tor und Schloss Bellvue..

Faustschläge gegen den Kopf von Menschen

 

Wir sollen auf unsere #Grundrechte verzichten, damit #Merkel den Alten im Lande das Leben retten kann…
Was Merkel tatsächlich mit den Alten macht, dass können sie hier sehen ⬇️⬇️⬇️#DankeMerkel

Das #Ermächtigungsgesetz ist #Staatsterror. pic.twitter.com/WoK87TkhkK

— Jon (@Sir_Schnee) April 21, 2021

Boris Reitschuster, der gestern bei den Demonstrationen anwesend war, schreibt dazu:

„Es waren Szenen, die mich schockierten, die ich gestern auf der Demonstration gegen das Infektionsschutzgesetz in Berlin erlebte. Ich bin für gewöhnlich immer ein Verteidiger der Polizei. Aber was sich die Polizeiführung bzw. Innensenator Andreas Geisel (früher SED, heute SPD) und einzelne Beamte gestern erlaubten, war unfassbar und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Faustschläge gegen den Kopf von Menschen, die auf dem Boden lagen, Schläge in den Bauch von Menschen, die abgeführt wurden, eine Rentnerin, die man einfach über den Boden zerrte.“

Schießbefehl gegen „Covidioten“?

Wasserwerfer, Pfefferspray usw. wurden bereits erprobt. Wie aber würden unsere Polizisten reagieren, wenn in einer eskalierenden Lage Vorgesetzte den Schusswaffengebrauch freigäben. D. h., wenn sie vor die Entscheidung gestellt wären, nicht nur zum Eigen- und Drittsschutz im Fall eines Angriffs mit Waffen auf sich Corona-Maßnahmen widersetzende oder gegen die teilweise Aufhebung wichtiger Grundrechte demonstrierende Bürger zu schießen? Die Begründung für einen solchen Befehl könnte z. B. der Schutz Dritter vor Infektionen sein. Also nicht die Abwehr einer unmittelbar drohenden, sondern lediglich möglichen Lebensgefahr auf die Zukunft hin.

Die Frage wird bereits auf Facebook, Twitter, Telegram & Co eifrig diskutiert.

Nun wollen wir von unseren Lesern wissen:

Wenn es einen Schießbefehl gegen "Covidioten" gibt...

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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