Gegen den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, werden schwere Vorwürfe aus seiner Zeit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen erhoben. Ein ehemaliger Grenzsoldat beschuldigt ihn, einen festgenommenen Flüchtling misshandelt und Soldaten noch 1988 auf die „Vernichtung“ von Grenzverletzern eingeschworen zu haben. Hüber weist sämtliche Anschuldigungen zurück.
Schwere Anschuldigungen gegen Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): Der heute 62-Jährige soll während seiner Dienstzeit bei den DDR-Grenztruppen einen bereits festgenommenen Mauerflüchtling ins Gesicht getreten haben. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, dem wehrlosen Mann eine Pistole in den Mund gesteckt zu haben.
Die Vorwürfe stammen von dem früheren DDR-Grenzsoldaten Axel Krause. Er hat seine Aussagen nach Recherchen von Apollo News in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung niedergelegt. Krause diente ab Sommer 1987 in der dritten Kompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow. Hüber war dort stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier. Heute ist Hüber Erster Polizeihauptkommissar, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP. Zuletzt war er in die Schlagzeilen geraten, weil er sich mit der Frage beschäftigte, wie sich Polizisten gegenüber einer möglichen AfD-geführten Landesregierung verhalten sollten. Teile seiner Äußerungen stießen auch innerhalb der GdP auf Widerspruch.
Pistole im Mund eines Gefangenen?
Der schwerste Vorwurf betrifft einen gescheiterten Fluchtversuch an der Berliner Mauer. Nach Krauses Schilderung hatte ein Mann nachts versucht, mit einer Leiter die Hinterlandmauer zu überwinden. Grenzsoldaten nahmen ihn fest und fixierten ihn am Boden. Kurz darauf sei Hüber in einem Trabant eingetroffen. Der Politoffizier habe seine Pistole gezogen und sich zu dem Gefangenen hinuntergekniet. Krause konnte nach eigener Darstellung wegen anderer Soldaten nicht jeden Moment des Geschehens beobachten. Ein Kamerad habe ihm anschließend berichtet, Hüber habe dem Flüchtling die Pistole in den Mund gesteckt. Der Gefangene habe sich vor Angst eingenässt.
Einen anderen Teil des Geschehens will Krause dagegen mit eigenen Augen gesehen haben: Hüber habe dem bereits überwältigten Mann dreimal ins Gesicht getreten. Anschließend sei der Flüchtling von Mitarbeitern der Staatssicherheit abtransportiert worden. Hüber weist die Anschuldigungen über seinen Rechtsanwalt vollständig zurück.
„Vernichten“ von Grenzverletzern
Krauses Vorwürfe betreffen nicht nur diesen einzelnen Vorfall. Nach seiner Darstellung spielte Hüber als Politoffizier auch bei der ideologischen Vorbereitung der Grenzsoldaten auf den Schusswaffengebrauch eine Rolle. Bei der sogenannten Vergatterung wurden DDR-Grenzsoldaten lange angewiesen, „Grenzverletzer“ aufzuspüren, festzunehmen oder „zu vernichten“. Als diese Formulierung 1988 geändert werden sollte, soll Hüber vor den Soldaten erklärt haben, das Wort „vernichten“ besitze weiterhin seine Berechtigung. Nach Krauses Aussage hielt der Politoffizier deshalb am bisherigen Wortlaut fest. Auch diese Darstellung bestreitet Hüber.
Dass der Schusswaffengebrauch damals keineswegs nur eine theoretische Frage war, zeigen Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit. Eine Stasi-Analyse aus dem Jahr 1988 bezeichnete die Ostberliner Grenzregimenter 33 und 36 wegen zahlreicher versuchter und erfolgreicher Fluchten als besondere Schwerpunkte. Unter den Soldaten registrierte die Staatssicherheit eine „gewisse Verunsicherung und teilweise Angst“. Mit verstärkter „erzieherischer Arbeit“ sollte offenbar erreicht werden, dass Grenzer beim Einsatz ihrer Waffen nicht zögerten. Hüber selbst wird in diesem Dokument allerdings nicht genannt.
18 Schüsse auf einen Flüchtling
Wie konkret diese Situation war, zeigt ein Fluchtfall vom 19. April 1988, der durch Stasi-Unterlagen dokumentiert ist. Zwei DDR-Grenzsoldaten feuerten insgesamt 18 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf einen 31 Jahre alten Gebäudereiniger ab. Der Mann wurde nicht getroffen und erreichte West-Berlin.
Nach Krauses Darstellung hatte einer der beteiligten Grenzer bereits zuvor einen Flüchtling entkommen lassen. Hüber soll ihn anschließend vor mehreren hundert Angehörigen der Einheit öffentlich degradiert haben. Der Politoffizier habe dem Gefreiten die Schulterstücke heruntergerissen, ihm diejenigen eines einfachen Soldaten ausgehändigt und ihn als „Verräter“ bezeichnet. Zudem soll er dem Soldaten eine mehrjährige Haftstrafe im Militärgefängnis angekündigt haben. Die zugrunde liegenden Fluchtvorgänge lassen sich laut Apollo News anhand von Stasi-Unterlagen nachvollziehen. Ob sich auch die Hüber zugeschriebenen Äußerungen und Handlungen vollständig dokumentarisch belegen lassen, ist eine andere Frage.
Historiker Knabe hält Zeugen für glaubwürdig
Zusätzliches Gewicht erhalten die Anschuldigungen durch den DDR-Historiker Hubertus Knabe. Der langjährige wissenschaftliche Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen erklärte gegenüber Apollo News, er halte Krauses Schilderungen für glaubwürdig. Einzelne Angaben des früheren Grenzsoldaten habe er anhand von Unterlagen der Staatssicherheit überprüfen können.
Damit stehen erhebliche Vorwürfe gegen einen Mann im Raum, der heute eine Spitzenfunktion in der Gewerkschaft der Polizei bekleidet und zugleich als hoher Personalvertreter der Bundespolizei tätig ist. Hüber ließ die Anfrage von Apollo News nach Angaben des Portals durch seinen Anwalt mit einem sechsseitigen Schreiben beantworten. Darin werden die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. Zugleich soll der Anwalt verlangt haben, dass aus seiner Stellungnahme weder zitiert noch diese anderweitig publizistisch verwendet werde. Zwar steht hier Aussage gegen Aussage, allerdings handelt es sich bei den Anschuldigungen nicht um anonyme Behauptungen: Ein ehemaliger Angehöriger derselben Grenzkompanie hat seine Darstellung eidesstattlich versichert, während sich zumindest Teile des historischen Umfelds und einzelne Fluchtvorgänge anhand von Stasi-Akten nachvollziehen lassen.
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