Sonntag, 22. Dezember 2024

Türkei: Frauenmorde erreichen epidemische Ausmaße

Am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, nahmen Tausende türkischer Frauen an Demonstrationen auf dem Taksim-Platz in Istanbul teil. Die Frauen demonstrierten gegen die zunehmende Zahl von Morden im Land, die von Männern an weiblichen Familienmitgliedern begangen werden. Nachdem sie eine Presseerklärung verlesen hatten, wurden die Demonstrantinnen von der Polizei mit Tränengas und Plastikgeschossen angegriffen. Ein Gastbeitrag von Uzay Bulut

Der Mord an Frauen durch männliche Verwandte — insbesondere Ehepartner oder ehemalige Ehepartner — ist in der Türkei zu einem gefährlichen Trend geworden. Der brutale Mord an der 38-jährigen Emine Bulut durch ihren Ex-Mann am 18. August — vor der 10-jährigen Tochter — ist ein besonders bemerkenswerter Fall.

Bulut wurde in einem Café in der Stadt Kirikkale, wo sie den Mann getroffen hatte, von dem sie seit mehreren Jahren geschieden war, von diesem mehrmals in den Hals gestochen. In einem Video des Angriffs, das auf Social Media viral ging, sieht man Bulut blutüberströmt schreien: „Ich will nicht sterben“, während ihr verängstigtes Kind neben ihr ist und mit ihr schreit.

Als Reaktion auf den Angriff demonstrierten Frauen in der gesamten Türkei, um die Tötung zu verurteilen, und forderten die Regierung auf, ihren Schutz zu gewährleisten.

Buluts grauenhaft Mord war jedoch nur einer von vielen Angriffen auf Frauen in der Türkei durch die Hände der Männer in ihrem Leben. Die folgenden Beispiele, allein aus dem Monat August, veranschaulichen den Ernst der Situation:

  • Am 22. August wurde eine Frau von ihrem sie stalkenden Ehemann erstochen. Vier Tage vor ihrer Ermordung hatte sie eine einstweilige Verfügung gegen ihren Mann erwirkt.
  • Am 24. August wurde eine Frau, die gerade erst geboren hatte, von ihrem Mann in ihrem Krankenhausbett geprügelt und erstochen. Die Frau hatte die Scheidung wegen häuslicher Gewalt eingereicht.
  • Ebenfalls am 24. August ermordete ein Mann seine Frau und seine Tochter.
  • Am 25. August wurde der Körper einer Frau, der in den Kopf geschossen worden war, in der Nähe ihres Hauses gefunden. Ihr Mann wurde als Verdächtiger verhaftet.
  • Ebenfalls am 25. August wurde eine Frau von ihrem Mann erschossen, nachdem sie ihn um die Scheidung gebeten hatte.
  • Am 27. August wurde eine Frau, die ihn um die Scheidung bat, von ihrem Mann vor ihrer 4-jährigen Tochter mit dem Messer schwer verletzt.
  • Ebenfalls am 27. August würgte ein Mann seine Frau mit ihrem Kopftuch zu Tode.

Laut der türkischen Frauenrechtsplattform „Wir werden Femizid stoppen“ wurden 652 Frauen in den anderthalb Jahren vor November 2018 von Männern getötet — 36 davon wurden im Oktober jenes Jahres getötet.

Die Täter von 37% der Fälle im Oktober wurden nicht identifiziert, aber der Rest stellte sich als die Ehemänner, Freunde, Ex-Freunde, Brüder, Väter oder andere männliche Verwandte heraus. Die Ursache für 50% der Morde wurde nicht festgestellt, aber 16% der Frauen wurden getötet, weil sie Entscheidungen über ihr Leben treffen wollten, wie z.B. eine Scheidung, die Ablehnung von Versöhnungsangeboten oder sogar, weil sie nicht ans Telefon gingen, wenn sie von ihren Männern angerufen wurden. 13% der Frauen wurden aus „wirtschaftlichen Gründen“ getötet.

Der Zentrale Frauenausschuss der Türkischen Menschenrechtsvereinigung (HRA) hat am 26. August eine Erklärung mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen ist das Ergebnis diskriminierender Politik“ veröffentlicht, die ausschnittweise lautet:

„Der Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt kann nur durch eine staatliche Politik mit Fokus auf die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Einer der Gründe, warum so viele Frauen Opfer von Gewalt werden, ist die Zurückhaltung und sogar die Blockadehaltung der zuständigen Institutionen bei der Umsetzung der geltenden Gesetze.

„Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das die Türkei 1985 ratifiziert und in Kraft gesetzt hat, werden nicht umgesetzt. Der Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 zur geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen stellt in seinem 16. Absatz deutlich Folgendes fest: Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen kann unter bestimmten Umständen einer Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen, auch, unter anderem, in Fällen von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt oder schädlichen Praktiken.

„Das Istanbuler Übereinkommen wurde von der Türkei am 11. Mai 2011 bzw. 14. März 2012 unterzeichnet und ratifiziert. Die Ziele des Übereinkommens sind der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt und die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt; ein Beitrag zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und der materiellen Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Stellung von Frauen; die Ausarbeitung eines umfassenden Rahmens, von Politiken und Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; die Unterstützung und Unterstützung von Organisationen und Strafverfolgungsbehörden bei der wirksamen Zusammenarbeit, um einen integrierten Ansatz zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verfolgen. Diese Vorfälle zeigen jedoch auffällig, wie sehr diese Bestimmungen nicht umgesetzt werden, wie ihre Artikel nicht eingehalten werden und wie sie nicht institutionalisiert worden sind.

„Außerdem, wenn die Behörden überhaupt die ausreichende Umsetzung der Verfassung und des Gesetzes Nr. 6284 ermöglicht hätten, dann wäre Gewalt gegen Frauen verhindert worden.“

Der Mangel an Strafverfolgung ist jedoch nur ein Teil des Problems, so das HRA, das sagt, dass die Medien und die wichtigste religiöse Institution des Landes beide die gemeinsame Schuld tragen:

„….Gewalt wird in verschiedenen Programmen und Sendungen im Fernsehen als normal vermittelt. 16.000 Beschwerden wurden innerhalb der letzten 8 Monate beim Kommunikationszentrum des Obersten Rates für Radio und Fernsehen wegen gewalttätiger Inhalte im Fernsehen eingereicht, aber keine einzige wurde in den Sitzungen des Rates diskutiert, so İlhan Taşcı, Stellvertreter der CHP (Republikanische Volkspartei) und Mitglied des Obersten Rates für Radio und Fernsehen. Stellvertreter Taşcı hat die schreckliche Wahrheit über Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck gebracht, indem er sagte: ‚Es gab keinen heil gebliebenen Finger, keine Frau, die nicht geschlagen worden wäre in den letzten beiden Staffeln einer Sendung, die auf einem regierungsnahen Fernsehsender ausgestrahlt wurde….‘.

„Die Erklärung von Diyanet [dem türkischen Ministerium für religiöse Angelegenheiten] zur Gewalt gegen Frauen ist in der Tat ein expliziter Ausdruck der Denkweise, die die Grundlage der Gewalt bildet. Der Präsident von Diyanet, Ali Erbaş, sagte: ‚In unserer Religion sind Leben, Würde und Rechte der Frauen unantastbar und werden [den Männern] anvertraut‘. Indem er das so sagt, erklärt er, dass alle Rechte der Frauen den Männern anvertraut sind; er hat damit die Frauen versachlicht. Aber wir Frauen sind nicht Männern oder der Regierung anvertraut, die die männliche [Vorherrschaft] repräsentiert.“

Indem er sagte, dass das Leben, die Würde und die Rechte von Frauen „Männern anvertraut“ sind, erklärte Erbaş effektiv, dass Frauen nicht das Recht oder die Fähigkeit haben, ihre eigenen Lebensentscheidungen zu treffen, unabhängig von der Zustimmung oder Erlaubnis der Männer. Er scheint Frauen also als „Objekte der Männer“ zu sehen, was bedeutet, dass es die Männer sind, die für die Umsetzung der Frauenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben, verantwortlich sind. Erbaş — wie viele andere islamistische staatliche Autoritäten der Türkei — versteht nicht, dass die Rechte der Frauen die grundlegenden, natürlichen, unveräußerlichen Rechte der Frauen sind, und Frauen haben Anspruch auf diese Rechte.

Die HRA listete eine Reihe von Forderungen auf, um die unerträgliche Situation zu verbessern. Dazu gehören:

  • Die Zahl der Frauenhäuser sollte erhöht und geschützte Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden.
  • Es sollten wirksame Ermittlungen gegen diejenigen eingeleitet werden, die Gewalttaten gegen Frauen begehen; die Politik der Straffreiheit sollte aufgegeben werden; reduzierte Strafen sollten beispielsweise für gutes Verhalten verhängt werden, und jene Strafreduktionen, die auf der Basis der persönlichen Meinung der Richter beruhen, sollten beendet werden.
  • Auf der Gleichstellung der Geschlechter basierende Agenturen sollten eingerichtet werden, und diese sollten nicht männerdominiert sein, sondern auf Frauen basieren.
  • Die Struktur der Strafverfolgung und der Justiz sollte überarbeitet werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz des Einzelnen und nicht der Familie liegen sollte; in diesem Rahmen sollten Beamte ausgebildet werden.
  • TV-Sendungen und veröffentlichte Materialien, die Gewalt gegen Frauen legitimieren, sollten unverzüglich eingestellt werden.

Frauenfeindliche Äußerungen einiger Regierungsautoritäten, die ihre Ablehnung der Geschlechtergleichstellung zum Ausdruck bringen, Beamte der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, die Gesetze zum Schutz von Frauen nicht anwenden oder sich weigern, diese anzuwenden, die extrem gewalttätigen Fernsehinhalte, die sich an Frauen richten, und religiöse Lehren, die Gewalt gegen Frauen fördern, scheinen alle zu den weit verbreiteten Morden und Missbrauch von Frauen in der Türkei zu führen.

Uzay Bulut, eine türkische Journalistin, ist eine angesehene Senior Fellow am Gatestone Institute. Hier erschien der Beitrag zuerst. Übersetzung Daniel Heiniger.

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