Fast 40.000 deutsche Opfer krimineller Handlungen durch Immigranten. Dies sind rechnerisch mehr als 100 Geschädigte pro Tag. Zu diesem Fazit kommt das „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ des Bundeskriminalamtes (BKA) unter Berücksichtigung allein der aufgeklärten Fälle – also nur einem geringen Ausschnitt aller tatsächlich verübten Straftaten. Ein Bild des Schreckens.
Das 62-seitige „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ klärt im Intro darüber auf, dass in den Jahren 2015 und 2016 1,17 Millionen Asylsuchende nach Deutschland kamen. Im Jahr 2017 waren es dann nochmals weitere 186.644 Asylsuchende, die über die offenen Grenzen Deutschlands ins Land kamen. Das „Bundeslagebild zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ beschreibt die Auswirkungen der gesteigerten Zuwanderung durch die sogenannte „Flüchtlingswelle“ seit dem Jahr 2015 auf die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2017, sowohl für den Bereich der Allgemeinkriminalität – unter den nachfolgend dargestellten Einschränkungen und ohne ausländerrechtliche Verstöße – als auch für den Bereich der „Politisch Motivierten Kriminalität“ (PMK).
Unter den insgesamt 95.148 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich 39.096 Deutsche, und damit deutlich mehr als noch im Vorjahr (2016: 31.597). Der Anteil der Deutschen liegt somit bei 41%.
Vergewaltigungs- und Tötungstatbestände
Die Auswertungen zeigen auf, dass es sich bei 5.258 der aufgeklärten Delikte durch Asylbewerber um Vergewaltigungs- und in 447 Fällen um Tötungstatbestände handelt.
Es wird getrickst, wo es nur geht
Gerade bei „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ dürfte es sich nur um einen verschwindenden Anteil der tatsächlich verübten Straftaten handeln, da nur ein geringer Teil dieser Delikte zur Anzeige gebracht wird, die Polizei diese in vielen Fällen nicht mehr ordnungsgemäß aufnimmt und die Aufklärungsquote ausgesprochen unzureichend ist, stellt die Preußische Allgemeine (PA) in ihrer Bewertung fest. Auch bei den Morden komme es allem Anschein nach zu einer staatlich gewollten Verschleierung, etwa, wenn Funde weiblicher Leichen in unmittelbarer Nähe sonst abgelegener Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber bei schauerlicher bis fehlender Beweiserhebung als „ungeklärte Todesfälle“ aus der Tötungsstatistik herausgehalten werden. Kriminalitätshäufungen im Umfeld von derartigen oder ähnlichen neuralgischen Orten werden von der Polizei auch sonst nicht gesondert erfasst, bemerkt die Zeitung hierzu weiter.
In einem Punkt würde sich die Statistik ehrlicher machen: Asylanten, deren Antrag bewilligt wurde, werden seit 2017 erstmals als ausländische Straftäter miterfasst – zuvor fielen sie als Personen mit einem „sonstigen erlaubten Aufenthalt“ schlicht aus der Statistik heraus, klärt die PA weiter auf. Nur das grün regierte Baden-Württemberg habe auch im Jahr 2017 weiterhin zu diesem Trick gegriffen. Der Autor verweist auf den Umstand zu den Toten und Verletzten des Breitscheidplatzes in Berlin: Diese tauchen aufgrund der formalen Vorgaben trotz einer angeblich klaren Täterschaft weiterhin in keiner entsprechenden Zahlensammlung auf.
Deutsche Opfer sechsmal so hoch wie Gesamtzahl an verübter Gewalt gegen Ausländer durch deutsche Täter
Die Zahl der deutschen Opfer ist deutlich mehr als sechsmal so hoch wie die Gesamtzahl an Ausländern, die in dieser Zeit Straftaten durch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit erlitten hatten. Nur 15 Prozent sämtlicher Straftaten gegen Asylbewerber gingen 2017 von Deutschen aus. 2016 waren es sogar nur zehn Prozent.
Delikte gegen Asylunterkünfte: Insgesamt gab es 312 Delikte gegen Asylunterkünfte, von denen aber nur 46 eine Gewaltkomponente enthielten. Bei weit über 60 Prozent handelte es sich um sogenannte „Propaganda-Delikte“ wie Sachbeschädigung oder Verwendung verbotener Symbole – sprich Hakenkreuzschmierereien.
Sexualdelikte von Deutschen gegen Asylbewerber: Sexualstraftaten unter Beteiligung von Personen mit deutschem Pass gegen Asylbewerber gab es ganze 74.
Tötungsdelikte gegen Asylbewerber durch Deutsche: Kein einziger Asylbewerber beziehungsweise „Flüchtling“ wurde durch Deutsche getötet. „Die meisten Tötungsdelikte zum Nachteil von Asylbewerbern/Flüchlinge blieben im Versuchsstadium“, heißt es hierzu im Bundeslagebild 2017.
Mehr als 10% aller Neu-Migranten durch einen abgeschlossenen Kriminalfall aktenkundig
Allein für das Erfassungsjahr 2017 wurden unter den Zuwanderern ohne die Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße 167.268 Tatverdächtige registriert, also deutlich mehr als 10 Prozent aller neu hereingeflüchteten Immigrierten wurden durch einen abgeschlossenen Kriminalfall aktenkundig.
Unter ihnen befanden sich zu knapp 90 Prozent männliche Personen und zu zwei Dritteln unter 30-Jährige. Bei einem Drittel von ihnen handelte es sich um Mehrfachtäter, wobei diese Gruppe für mehr als zwei Drittel aller Straftaten verantwortlich zeichnete.
Ganz vorne mit dabei: Täter aus den Magrebstaaten, darunter Marokkaner, Algerier um das gut Dreifache und die deutlich weniger große und für ihr Herkunftsland nicht sehr repräsentative Gruppe der Tunesier sogar um fast das Siebenfache. Überrepräsentiert auch Kaukasier, darunter Georgier um etwa das Dreifache sowie Schwarzafrikaner, Guineer beispielsweise ebenfalls um das Dreifache, aber auch „zigeunerdominierte Gruppen“ vom Balkan sowie aus der Türkei.
Besonders gewalttätig verübte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Die meisten tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kamen im Jahr 2017 aus Syrien (25 %; 1.203 Tatverdächtige), Afghanistan (21 %; 1.031 Tatverdächtige) und Irak (10 %; 475 Tatverdächtige).
Sexualstraftaten durch Afghanen, Pakistaner, Syrer und Iraker sowie Somalis, Eritreer und Schwarzafrikaner
Während insgesamt 41 Prozent der Opfer von Immigranten Deutsche waren, liegt dieser Anteil bei den Vergewaltigungsstraftaten bei 72 Prozent. Dies hat demnach offenbar weniger mit der Verfügbarkeit solcher Personen für die Täter zu tun. Vielmehr wohl mit der Erwartung, von den Familien der Opfer weniger durch körperliche Gewalt zur Rechenschaft gezogen zu werden als bei Übergriffen auf Ausländer.
Dies sei ein immer wieder augenfälliger und vielfach bestätigter Tatbestand, der die fundamentalen Unterschiede von Deutschen und Immigranten im Umgang mit Gewalt und Rechtssystem deutlich herausstellt, so das Fazit der PA. (SB)
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