(David Berger) Dürfen deutsche Bischöfe Millionen von Wählern signalisieren, dass sie politisch auf der falschen Seite stehen – und dabei ihre geistliche Autorität einsetzen? Kardinal Gerhard Ludwig Müller gibt darauf eine bemerkenswert eindeutige Antwort. Seine Intervention trifft die deutsche Kirchenpolitik an einem empfindlichen Punkt: Ein Bischof ist Hirte der Seelen, nicht Wahlkampfhelfer einer Partei oder eines politischen Lagers.
Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt wird auch innerhalb der katholischen Kirche die Frage immer drängender, ob die seit Jahren betriebene politische Ausgrenzung der Partei und ihrer Wähler überhaupt noch mit dem Auftrag der Kirche vereinbar ist. Nun meldet sich Kardinal Gerhard Ludwig Müller mit ungewöhnlicher Klarheit zu Wort. In einem am 7. September bei kath.net veröffentlichten Beitrag unter dem Titel „Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität“ nimmt der frühere Präfekt der Glaubenskongregation ausdrücklich die deutschen Bischöfe ins Visier. Anlass seien, so Müller, „einige befremdliche Äußerungen deutscher Bischöfe anlässlich der Wahlen in Bund, Ländern und Kommunen“.
Geistliche Autorität ist kein Instrument des Wahlkampfs
Müllers Ausgangspunkt ist nicht parteipolitischer, sondern theologischer Natur. Bischöfe und Priester seien eingesetzt, um das Evangelium zu verkünden, Menschen zur Umkehr zu rufen, die Sakramente zu spenden und sie auf ihrem Weg zum ewigen Heil zu führen. Gerade deshalb dürften sie die mit ihrem Amt verbundene geistliche Autorität nicht dafür einsetzen, demokratische Wahlentscheidungen zugunsten oder zulasten einer bestimmten Partei zu beeinflussen. Seine Formulierung lässt wenig Interpretationsspielraum: Eine solche Parteinahme wäre „Missbrauch der geistlichen Autorität zu politischen Zwecken“.
Damit berührt Müller einen Punkt, den die deutschen Bischöfe in der Auseinandersetzung mit der AfD bislang gerne verwischen. Selbstverständlich darf und muss die Kirche politische Entwicklungen moralisch beurteilen. Sie muss beispielsweise Lebensschutz, Menschenwürde, Religionsfreiheit, Ehe und Familie verteidigen und darf gegenüber totalitären Ideologien nicht schweigen. Aber etwas völlig anderes ist es, aus diesen Prinzipien faktisch eine kirchenamtliche Wahlempfehlung abzuleiten. Genau hier zieht Müller die Grenze.
Besonders brisant wird seine Intervention dort, wo der Kardinal auf die immer wieder erhobene Behauptung eingeht, die AfD oder jedenfalls erhebliche Teile ihrer Wählerschaft stünden für ein mit dem Christentum unvereinbares „völkisches“ Denken. Müller weist darauf hin, dass die pauschale Unterstellung eines „völkischen Rassedenkens“ gegenüber einer Partei und ihren Wählern zunächst einmal eine unbelegte Behauptung sei. Vor allem aber hält er es für kaum nachvollziehbar, Millionen deutscher Bürgern zu unterstellen, sie hätten sich eine Ideologie zu eigen gemacht, die dem natürlichen Sittengesetz und dem christlichen Menschenbild widerspreche. Das ist eine dringende Mahnung von eine der renommiertesten deutschen Theologen, der über viele Jahre das wichtigste Kardinalsamt im Vatikan inne hatte: denn seit Jahren wird in kirchlichen Stellungnahmen häufig so gesprochen, als müssten sich AfD-Wähler zunächst einmal dafür rechtfertigen, weshalb sie überhaupt noch zur Kirche gehören wollen.
Müller dreht die Frage um. Wenn tatsächlich Millionen Menschen einer menschenverachtenden Ideologie verfallen wären, müsste die Kirche sich selbst fragen, wie es dazu kommen konnte. Dann wäre dies nämlich auch ein vernichtendes Zeugnis für jahrzehntelange Predigt, Katechese, Religionsunterricht und kirchliche Bildungsarbeit.
Heftige Kritik an Koch & Co
Noch deutlicher wird Müller mit Blick auf jene Bischöfe, die offenbar bereit sind, den Verlust konservativer oder AfD-wählender Katholiken hinzunehmen. Ein katholischer Bischof dürfe nicht einfach den „Verlust von AfD-Wählern“ in Kauf nehmen, die sich von ihrer Kirche „missverstanden, verraten und abgestoßen fühlen“. Dieser Satz dürfte in einigen Ordinariaten unangenehm wirken. Denn damit ist die entscheidende pastorale Frage gestellt: Was ist eigentlich das Ziel eines Bischofs? Soll er den Applaus der politisch-medialen Öffentlichkeit erhalten – oder diejenigen Menschen bei Christus halten, die seiner geistlichen Sorge anvertraut sind?
Ein Bischof kann selbstverständlich einem Katholiken sagen, dass bestimmte Handlungen mit dem christlichen Glauben unvereinbar sind. Müller nennt selbst als Beispiel eine rechtswidrige oder unmenschliche Behandlung von Ausländern, auch von Menschen, die sich illegal im Land aufhalten. Ebenso selbstverständlich wären aus katholischer Sicht Abtreibung, Euthanasie oder andere schwere Verstöße gegen das natürliche Sittengesetz zu benennen. Was der Bischof nach Müller gerade nicht darf, ist seine geistliche Vollmacht auf jene politischen Fragen auszudehnen, in denen Katholiken aufgrund unterschiedlicher Lagebeurteilungen zu verschiedenen demokratischen Entscheidungen gelangen können.
Müller formuliert einen einfachen, aber in Deutschland beinahe revolutionär klingenden Gedanken: Auf politischer Ebene ist der Bischof Bürger wie jeder andere Katholik. Natürlich besitzt er aufgrund seines Amtes eine besondere Verantwortung für Glauben und Sitten. Daraus entsteht jedoch keine besondere Kompetenz darüber, welche Partei Steuern senken, Migration begrenzen, Energieversorgung sichern, Bürokratie abbauen oder innere Sicherheit herstellen soll. Deshalb, so Müller, habe bei demokratischen Wahlen jeder Katholik das Recht, derjenigen Partei seine Stimme zu geben, von der er glaubt, dass sie die Probleme des Landes besser lösen könne – solange diese Regierung nicht unmoralische Mittel einsetzt oder propagiert.
Genau diese Unterscheidung ist in der deutschen kirchlichen Debatte weithin verloren gegangen. Bei manchen Themen wird kirchliche Morallehre auffällig flexibel behandelt. Politiker, die für eine weitgehende Freigabe der Abtreibung eintreten, eine immer weitergehende Auflösung des traditionellen Familienbegriffs betreiben oder Formen assistierten Suizids ermöglichen wollen, müssen kaum damit rechnen, von deutschen Bischöfen als grundsätzlich unwählbar behandelt zu werden. Bei der AfD hingegen wird aus politischen Meinungsverschiedenheiten schnell eine Glaubensfrage. Diese Asymmetrie wird zunehmend schwerer zu erklären.
Wer schützt eigentlich die Demokratie?
Besonders treffend ist Müllers Hinweis auf die institutionelle Ordnung des demokratischen Staates. Für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung seien die zuständigen staatlichen Organe verantwortlich. Müller nennt ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht. Die Bischöfe dagegen seien „in Christi Namen Hirten der Seelen und Vorbilder der Herde Gottes“. Man könnte ergänzen: Deutschland besitzt Verfassungsschutzämter, Gerichte, Parlamente, Staatsanwaltschaften und eine freie Presse. Es benötigt keine kirchliche Nebenstelle zur Überwachung des politisch zulässigen Meinungskorridors.
Gerade ein Bischof müsste vielmehr dort eingreifen, wo politische Gegnerschaft in Feindschaft umschlägt. Müller sieht deshalb eine legitime politische Aufgabe des Hirten darin, die Kontrahenten daran zu erinnern, einander weiterhin als Menschen zu respektieren und dadurch den demokratischen Grundkonsens zu bewahren. Das wäre tatsächlich ein genuin christlicher Beitrag zur politischen Kultur.
Müllers Intervention gewinnt zusätzliche Bedeutung, weil die kirchliche Anti-AfD-Strategie offenkundig an ihre Grenzen gelangt. Bereits wenige Tage zuvor hatte der Freiburger Pastoraltheologe Hubert Windisch bei kath.net daran erinnert, dass die AfD nicht Ursache der deutschen Krise sei, sondern wesentlich auch als Reaktion auf diese entstanden sei. Christen könnten bei politischen Sachfragen zu unterschiedlichen Lösungen gelangen, ohne deshalb die katholische Glaubenslehre zu verlassen. Nach dem jüngsten Wahlerfolg der AfD reagierten Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche erneut mit großer Sorge; auf der Startseite von kath.net wird eine gemeinsame Reaktion von DBK und EKD mit der Aussage wiedergegeben, „schlimme Befürchtungen“ seien wahr geworden. Doch je größer der Anteil der Bevölkerung wird, der AfD wählt, desto absurder wird die Vorstellung, die Kirche könne diese Menschen dauerhaft wie eine moralisch anrüchige Sondergruppe behandeln. Eine Volkskirche, die einen erheblichen Teil des eigenen Volkes politisch exkommuniziert, schafft sich am Ende selbst ab.
Nicht die Wahlentscheidung, sondern das Seelenheil
Müller beendet seine Intervention mit einem Zitat aus Lumen gentium. Das Zweite Vatikanische Konzil erinnert dort daran, dass die Kirche nicht gegründet wurde, um „irdische Herrlichkeit“ zu suchen, sondern Christus nachzufolgen und den Menschen zu dienen. Das führt zurück zum eigentlichen Skandal der gegenwärtigen Entwicklung. Die katholische Kirche in Deutschland verliert seit Jahren in dramatischem Umfang Mitglieder. Viele Gemeinden schrumpfen, Glaubenswissen verschwindet, Berufungen brechen ein, Sakramentenempfang und sonntäglicher Messbesuch sind für große Teile der nominell katholischen Bevölkerung längst keine Selbstverständlichkeit mehr.
Ausgerechnet in dieser Situation verwenden manche Kirchenvertreter beträchtliche Energie darauf, Katholiken darüber zu belehren, welche demokratisch zugelassene Partei sie besser nicht wählen sollten. Kardinal Müller erinnert sie an eine ältere und sehr viel wichtigere Aufgabe. Ein Bischof soll nicht dafür sorgen, dass die „richtige“ Partei eine Wahl gewinnt. Er soll dafür sorgen, dass die ihm anvertrauten Menschen Christus nicht verlieren. Und dazu gehören auch die Millionen Deutschen, die ihr Kreuz bei der AfD machen.
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