Freitag, 26. April 2024

BamF-Skandal: Zwei Untersuchungsausschuss-Anträge und das Versagen der FDP

Bei den gegenwärtigen Diskussionen rund um den Untersuchungsausschuss Merkel wird der eigentliche Skandal übersehen: Es dauerte Jahre, bis das möglicherweise gesetzes- und verfassungswidrige Verhalten der Kanzlerin Merkel überhaupt parlamentarisch untersucht wird.

Denn bisher hat unser Parlament, statt die Regierung zu kontrollieren, wie es die Verfassung vorsieht, einfach nur brav abgenickt. Wovon nichts im Grundgesetz steht.

In einer Demokratie ist Vertrauen in die Regierung der Ersatz für die Repression, welche autokratische Systeme benötigen. Je mehr Vertrauen eine Regierung, gerade auch bei ihren politischen Gegnern hat, um so weniger muss sie sich auf den reinen Machterhalt konzentrieren und zu Mitteln greifen, die illiberal sind.

Das NetzDG, massive Einschüchterungs- und Bedrohungsmaßnahmen kann man hier durchaus als Indikator werten, dass die Regierung Merkel sich über ihr miserables Ansehen voll bewusst ist.

Die Frage eines Untersuchungsausschusses steht schon länger im Raum. Die AfD hatte im Wahlkampf versprochen, ihn auf den Weg zu bringen.

Etwas weniger geradelinig verlief es bei der FDP. Im Wahlkampf forderte sie vollmundig einen Untersuchungsausschuss, der jedoch durch die Möglichkeit einer Regierungsbeteiligung sofort nach der Wahl verdrängt wurde. Jetzt, in der Opposition, hat die FDP ihr Wahlversprechen wieder hervorgeholt.

In den letzten Tagen gab es nur zwei Anträge für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Zunächst kam die AfD, einige Tage später zog die FDP nach.

Art. 44 GG Untersuchungsausschuss
(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
(2) Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.
(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
(4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.
Was ist ein Untersuchungsausschuss?
Er ist ein Mittel, mit dem das Parlament die Regierung kontrollieren kann. Wichtig ist, dass die antragstellende Minderheit verhindern kann, dass eine Bundestagsmehrheit, also etwa die Regierungsparteien, den Untersuchungsgegenstand ändern können.
Welche Voraussetzungen hat ein Untersuchungsausschuss?
Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages müssen ihn beantragen und der Gegenstand der Untersuchung darf nicht verfassungswidrig sein.

Ob es überhaupt einen Untersuchungsausschuss geben wird, ist nicht sicher. Während die AfD sich bereit erklärte, einen möglichen Antrag der FDP zu unterstützen, schloss Lindner (FDP) eine Kooperation mit dem Oppositionsführer kategorisch aus.

Während für Alexander Gauland (AfD) „parteipolitisches Geplänkel“ zurück zustehen habe hinter den Interessen des Landes, lehnte FDP Chef Lindner den AfD Antrag ab, denn das Motiv der AfD sei nicht „Aufklärung und Beruhigung der Bevölkerung“. Die FDP wolle mit dem Antrag auch „Verschwörungstheorien“ entgegentreten.

Es wird also schwierig werden, wenn der kleinere Partner auf dem Weg 25% zu erreichen, nicht nur die Führung beansprucht, sondern das Interesse der Parteipolitik über das Interesse des Landes stellt.

Man kann gespannt sein, wie es weiter geht. Teile der CDU haben schon signalisiert, dass sie bei einer Anpassung des Gegenstands des Untersuchungsausschusses diesen mittragen würden. Dass die Regierungspartei nicht daran interessiert sein wird, das Versagen der eigenen Regierung offen zu legen, darf man erfahrungsgemäß voraussetzen. Ist der FDP zuzutrauen, einen Deal mit der Union zu machen?

Wie unterscheiden sich die Anträge von FDP und AfD?

Gemeinsam haben sie den Zeitraum und den Gegenstand. Ab Anfang 2014 soll untersucht werden, ob die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden, wie das BAMF, richtig handelten.

Aber bereits bei der Zielsetzung unterscheiden sich AfD und FDP: „…angemessene Problemlösungen aufzuzeigen, zur Befriedung der deutschen Gesellschaft beizutragen sowie Verschwörungstheoretikern und Populisten den Boden zu entziehen“ heißt es bei der FDP.

Die AfD will sich ein Gesamtbild der „Herrschaft des Unrechts (Seehofer)“ verschaffen und den gesamten Komplex Migrationskrise in allen Details untersuchen.

Diese unterschiedlichen Ansätze finden sich auch in den Anträgen wieder. Beide Anträge wollen die Mängel der Behörden erforschen, die Frage, ob die Regierung richtig gehandelt hat und zwar sowohl sachlich, als auch rechtlich und ob der Bundestag korrekt informiert wurde.

D.h. die für eine Demokratie drängendste Frage, nämlich ob die Kanzlerin die Grenzen öffnen durfte, wird auch zum Untersuchungsgegenstand. Aber damit endet der deutlich enger gefasste Antrag der FDP im Wesentlichen.

Bei der AfD geht es aber weiter. Wesentlich detailreicher möchte man das Zustandekommen der Entscheidung zur Grenzöffnung untersucht wissen, insbesondere in Bezug auf die Frage welche Personen welchen Anteil hatten. Politisch besonders spannend ist die Frage nach der Vereinbarkeit des Handelns der Kanzlerin mit ihrem Amtseid.

Auch möchte man wissen, ob und wie die Bundesregierung es unternommen hat, unsere Miteuropäer auf die Linie der Regierung Merkel in Sachen Migration zu bringen. Eine sehr wichtige Frage, wenn man den Schaden berücksichtigt, der für Deutschland’s Ansehen bei unseren europäischen Nachbarn entstanden ist.

„Die macht mir mein Europa kaputt.“

…sagte der große Europäer Kohl schon 2011 und sein Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsident Orban kurz vor seinem Tod bestätigte das noch einmal.

Der FDP Antrag darf nicht klein geredet werden, jede Maßnahme Licht in die größte Katastrophe der Bundesrepublik zu bringen, ist zu begrüßen. Aber dass beim FDP Antrag  sehr wichtige Punkte fehlen, wird sofort klar, wenn man sich ansieht, was die AfD darüber hinaus noch alles wissen möchte:

  • Kosten der Migrationskrise
  • Folgen für die sozialen Sicherungssysteme
  • die Rolle und Finanzierung einer möglichen „Anti-Abschiebe-Industrie“
  • den Einfluß von außen, etwa über NGOs auf die Entscheidungen der Bundesregierung
  • gab es Geheimabsprachen mit anderen Staaten in diesem Zusammenhang?
  • eine Untersuchung eines möglichen Pull Effekts
  • Maßnahmen der Bundesregierung Fluchursachen zu bekämpfen
  • Klärung der Rolle des sog. Kirchenasyls

Die Handlungen der Regierung Merkel haben enorme Auswirkungen auf Deutschland, gegenwärtig und auch noch lange in die Zukunft.  Es gab in der Folge viele Tausend Opfer, die Kosten übersteigen vermutlich alles bisher dagewesene. Das muss sich in Umfang und Qualität der parlamentarischen Untersuchung wiederfinden. Die deutschen Bürger haben Anspruch darauf.

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Patrizia von Berlin
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Für die Freiheit nicht lügen zu müssen. Eine Lebensweisheit, die ich vor vielen Jahrzehnten von Reiner Kunze (Die wunderbaren Jahre) erhielt. Ich lernte, was das Wichtigste für ihn war, als er in den freien Westen ausgesiedelt wurde. Nicht Reisen, nicht die Genüsse der Welt. "Dass ich nicht mehr lügen muss", war seine Antwort.

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