Dienstag, 3. Dezember 2024

AfD will Merkel vor Gericht bringen: Beging Merkel einen Staatsstreich?

„Der 14. April 2018 könnte der Stichtag für den endgültigen Sturz von Angela Merkel werden.“ schreibt die AfD in einer Pressemitteilung. Der Hintergrund für diese Hoffnung: Die AfD will nun das umsetzen, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage zur „Herrschaft des Unrechts“ bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ: Die Verfassungsklage gegen Merkel.

Die Bundestagsfraktion der AfD hat, von den Medien bislang unbeachtet, an diesem Tag – dem 14. April 2018 – eine Organklage zum Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Nun muß sich Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. Denn in einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, die Gesetze auszuführen, nicht aber, sie außer Kraft zu setzen.

Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen.

Diesen Verfassungsbruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wissen. In der eigenmächtigen Grenzöffnung 2015 für unkontrollierte Einwanderung sehen viele Beobachter nicht nur einen bis heute andauernden Rechtsverstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich.

Bestätigt werden sie darin von namhaften Staatsrechtlern wie auch von einem Obergericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich … seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“,

urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz am 14. Feb. 2017 unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17. Darüber wird nun das BVerfG befinden.

PP-Redaktion
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