Donnerstag, 19. Dezember 2024

Dortmund: Gab das Gleichstellungsbüro Tipps, wie man Kinder von AfD-Mitgliedern aus Vereinen ekelt?

Auf mehreren vom Gleichstellungsbüro der Stadt zu verantwortende Veranstaltungen im Dortmunder Rathaus wurden nicht nur anerkannte Autorinnen wie Birgit Kelle als rechtsextrem beschimpft, es soll auch Tipps gegeben haben, wie man die Kinder von AfD-Mitgliedern aus städtischen Vereinen drängt. Heute sollen diese Vorgänge in der Sitzung des Rats auf den Tisch.

Wir dokumentieren hier die Stellungnahme der AfD-Fraktion im Rat:

Als „Zersetzung“ bezeichnete das Ministerium für Staatssicherheit die Bündelung von operativen Maßnahmen, um Oppositionelle, Abweichler, Ausreiseantragsteller, Dissidenten, Andersdenkende – kurz die Gegner des herrschenden Systems in der DDR – zu isolieren und zu diffamieren. Wer nun glaubt, dass der Staat nur in totalitären Systemen seine Bürger inquisitorisch behandeln darf, schaue sich das Treiben des sogenannten „Gleichstellungsbüros“ im Dortmunder Rathaus an. Auf dessen halböffentlichen Veranstaltungen könnte auch Senator Joseph McCarthy noch etwas lernen.

Um also in Erfahrung zu bringen, ob die staatliche Neutralitätspflicht in Dortmund inzwischen aufgehoben ist, stellt die AfD-Fraktion in der heutigen Sitzung des Dortmunder Rates den folgenden Antrag zur Tagesordnung:

Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen.

Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses.

Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“.

Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisierenden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten.

Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten:

„Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“.

Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen.

Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. 

Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten.

Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus dem Rathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie beurteilt die Stadt Dortmund die Veranstaltung des Dortmunder Gleichstellungsbüros und des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13. September 2017 – BVerwG 10 C 6.16)?
  • Waren anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Gleichstellungsbüros als Privatpersonen oder in ihrer Funktion als städtische Angestellte auf der Veranstaltung?
  • War Frau Birgit Miemitz in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie oder als Privatperson auf der Veranstaltung als Referentin tätig?
  • Distanziert sich die Stadt Dortmund von dem Ratschlag, Mitglieder der AfD und ihre Familienangehörigen aus Freizeitvereinen herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren?
  • Wie verträgt sich die gesetzliche Aufgabenzuweisung des Gleichstellungsbüros mit Veranstaltungen, die Männer von der Teilnahme ausschließen? Warum durften nur biologische Frauen der Veranstaltung beiwohnen, Inter-und Transsexuelle sowie Transgender aber nicht?
  • Erhielten die Referenten und Workshop-Leiter ein Gehalt, eine Aufwandsentschädigung oder eine Fahrtkostenpauschale aus städtischen Mitteln (Bitte um Aufschlüsselung nach Person und Kostenaufwand)?
  • Macht sich die Stadt Dortmund, den Workshop-Beitrag zu eigen, dass CSU und AfD ein „rechtsradikales Familienbild“ vertreten würden?
  • Warum wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, der Zugang zur Veranstaltung verwehrt?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses untersagt?
  • Übte Frau Maresa Feldmann am 07.02.18 das Hausrecht für das gesamte Rathaus aus? Wenn ja, wer erteilte Frau Feldmann das Hausrecht und auf welche gesetzliche Grundlage stützte sich das Hausrecht von Frau Feldmann?

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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