(David Berger) Philosophia Perennis (PP) hatte den VoteBuddy-Skandal – nach dem Hinweis einer Leserin – ans Tageslicht gebracht und zuerst davon berichtet.
Nicht ohne Folgen. Die Leser des Blog reagierten sofort, schickten den Artikel an den Bundeswahlleiter, die Polizei ua. Mit Erfolg: Denn nun scheint nach Angaben verschiedener großer Tageszeitungen selbst der Bundeswahlleiter gegen die von PP ans Tageslicht gezogene Aktion „VoteBuddy“ vorgehen zu wollen.
Diese Medienberichte hat nun der Bundeswahlleiter auf eine Anfrage von PP hin, ausdrücklich bestätigt: „Ihre Informationen treffen zu.“
Der Macher von „VoteBuddy“ will sich davon allerdings nicht aufhalten lassen und seine illegalen Aktionen sogar noch erweitern.
Wir dokumentieren hier das Schreiben des Bundeswahlleiters:
Sehr geehrter Herr Dr. Berger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. September 2017.
Ihre Informationen treffen zu.
Nach § 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz kann jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Gemäß § 107a Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Der Versuch ist strafbar. Die Internetseite www.votebuddy. de ruft daher zu einer Straftat auf.
Wir haben bereits die notwendigen Schritte eingeleitet und die zuständigen Stellen eingebunden. Der Facebook-account ist zwischenzeitlich gelöscht. Im Übrigen wird ermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Swetlana Lust