Mehr Macht für den Verfassungsschutz? Die bessere Alternative wäre seine Abschaffung!

(David Berger) Die Bundesregierung will BND und Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausstatten und ihnen erstmals begrenzte operative Eingriffe ermöglichen. Was bei der Abwehr ausländischer Spionage nachvollziehbar erscheinen mag, wird beim Verfassungsschutz zum rechtsstaatlichen Problem: Ein Dienst, der längst tief in den politischen Meinungskampf hineinwirkt, soll nun auch noch zusätzliche Machtmittel erhalten.

Die Bundesregierung plant einen drastischen Umbau der deutschen Nachrichtendienste. BND und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten. Vorgesehen sind auch begrenzte Möglichkeiten, selbst aktiv gegen bestimmte Bedrohungen vorzugehen. Begründet wird das vor allem mit der gewachsenen Gefahr durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Operationen ausländischer Mächte.

Es mag sein, dass Deutschland insbesondere im Cyberraum vor Bedrohungen, auf die ein Nachrichtendienst verstärkt reagieren können muss. Wenn ein ausländischer Dienst deutsche Infrastruktur angreift oder Sabotage vorbereitet, kann es nicht immer genügen, den Vorgang lediglich zu beobachten und darüber einen Bericht zu verfassen. Doch genau hier beginnt das Problem: BND und Verfassungsschutz sind nicht dasselbe. Und was beim Auslandsnachrichtendienst unter engen Voraussetzungen sinnvoll sein kann, bekommt beim Inlandsnachrichtendienst eine völlig andere Qualität.

Das Problem heißt Verfassungsschutz

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat auf diesen Unterschied hingewiesen. Geheimdienste mit operativen oder teilweise exekutiven Möglichkeiten gibt es auch in anderen westlichen Demokratien. Doch der deutsche Verfassungsschutz besitzt eine Besonderheit: Er beschäftigt sich keineswegs nur mit Spionen, Terroristen und gewaltbereiten Untergrundorganisationen. Er beobachtet auch politische Parteien, Vereinigungen und Milieus. Und seine Einschätzungen bleiben nicht im geheimen Aktenschrank. Sie gelangen in Verfassungsschutzberichte, werden Gegenstand der medialen Berichterstattung und können für die Betroffenen erhebliche politische und gesellschaftliche Folgen haben.

Damit ist der Verfassungsschutz längst selbst zu einem teilweise antidemokratische Züge annehmenden Faktor im politischen Meinungskampf geworden. Das ist ein Punkt, den man bei der Diskussion über zusätzliche Befugnisse nicht einfach übergehen kann. Denn es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Geheimdienst einen russischen Spionagering überwacht oder Bürger ins Visier nimmt, weil diese grundlegende politische Veränderungen fordern. Man muss beispielsweise die deutsche Migrationspolitik radikal ablehnen dürfen. Man darf die Politik der Bundesregierung für grundsätzlich verfehlt halten. Man darf auch einen gesellschaftlichen oder politischen Konsens bekämpfen, solange dies mit legalen und friedlichen Mitteln geschieht. Das ist keine lästige Nebenwirkung der Demokratie. Das ist Demokratie.

Radikale Kritik ist kein Verbrechen

Gerade an dieser Stelle verschwimmen in der deutschen Debatte inzwischen viel zu häufig die Grenzen. Eine radikale politische Meinung wird sprachlich in die Nähe des Extremismus gerückt, Extremismus wiederum in die Nähe einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Aber zwischen einer Meinung und einer Straftat liegt eine Grenze, die der Rechtsstaat niemals verwischen darf.  Für Straftaten sind Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig. Gegen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit gibt es Polizeirecht.

Der Verfassungsschutz dagegen verfügt über nachrichtendienstliche Mittel, weil er Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen gewinnen soll. Unter Faesers BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang wurde es zur Maxime, dass der Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eben nicht erst dort beginne, wo Strafbarkeit vorliege und dass angeblich extremistische Denk- und Sprachmuster bereits unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verfolgt werden müssten. Schon diese Konstruktion ist heikel, sobald legale politische Betätigung betroffen ist. Noch problematischer wird sie, wenn einem solchen Dienst zusätzliche operative Eingriffsmöglichkeiten eingeräumt werden. Denn dann geht es nicht mehr nur um die Frage, was der Staat über seine Bürger wissen darf. Es geht zunehmend darum, was ein Nachrichtendienst gegen seine Beobachtungsobjekte tun darf.

Ein Geheimdienst als politischer Akteur?

Vosgerau weist noch auf eine weitere deutsche Besonderheit hin. Geheimdienste arbeiten normalerweise im Verborgenen. Sie beschaffen Informationen, damit eine Regierung mehr weiß als das, was ohnehin in der Zeitung steht. Der Verfassungsschutz tritt dagegen regelmäßig öffentlich in Erscheinung. Seine Berichte versehen politische Organisationen und Milieus faktisch mit staatlichen Warnhinweisen. Eine Erwähnung durch den Verfassungsschutz ist deshalb längst selbst eine politische Nachricht.

Man muss kein Anhänger der betroffenen Parteien oder Organisationen sein, um darin ein Problem zu erkennen. Denn der Staat ist im demokratischen Meinungskampf eben nicht irgendein weiterer Teilnehmer. Wenn eine staatliche Behörde erklärt, welche politischen Akteure als verdächtig gelten, verfügt sie über eine Autorität und Macht, mit der kein normaler Teilnehmer am politischen Wettbewerb konkurrieren kann. Genau deshalb müsste die Diskussion eigentlich in die entgegengesetzte Richtung gehen: nicht zuerst darüber, wie der Verfassungsschutz noch mächtiger werden kann, sondern darüber, wie seine Tätigkeit enger und rechtsstaatlich eindeutiger begrenzt werden kann.

Das Trennungsgebot hat einen guten Grund

Nachrichtendienst und Polizei sind in Deutschland bewusst voneinander getrennt worden. Diese Trennung bedeutet nicht, dass beide Seiten niemals Informationen austauschen dürfen. Sie bedeutet aber sehr wohl, dass die Konzentration von geheimdienstlichen und exekutiven Machtmitteln verhindert werden soll. Dafür gibt es gute historische und rechtsstaatliche Gründe.

Ein Nachrichtendienst kann verdeckt arbeiten, beobachten und Informationen sammeln. Die Polizei kann eingreifen, durchsuchen, beschlagnahmen und gegebenenfalls unmittelbaren Zwang anwenden. Je stärker beide Bereiche miteinander verschmelzen, desto wichtiger wird die Frage, welche Sicherungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen. Man sollte dabei nicht gleich mit historischen Extremvergleichen operieren. Sie verdecken eher das eigentliche Problem. Die Gefahr liegt in der schrittweisen Verschiebung von Grenzen: hier eine zusätzliche Befugnis, dort eine erweiterte Zuständigkeit, anschließend eine neue Form der Zusammenarbeit. Am Ende besitzt eine Behörde Möglichkeiten, deren Kombination man ihr ursprünglich gerade nicht geben wollte und die im starken Kontrast zu unserer Rechtsstaat-Idee stehen.

Wer schützt die Freiheit vor ihren Beschützern?

Natürlich muss sich Deutschland gegen Spionage, Sabotage und Terrorismus verteidigen können. Ein Staat, der dazu nicht in der Lage ist, kann auch die Freiheit seiner Bürger nicht schützen. Ein solches Staatsversagen erleben wir seit vielen Jahren immer öfter. Aber derselbe Satz gilt in umgekehrter Richtung: Ein Staat, der zum Schutz der Demokratie immer neue Machtmittel schafft, muss besonders genau darauf achten, gegen wen diese eingesetzt werden können.

Das Argument, solche Instrumente würden selbstverständlich nur gegen wirkliche Verfassungsfeinde verwendet, reicht nicht aus. Gesetze werden nicht für die politische Situation des Jahres 2026 geschrieben. Regierungen wechseln. Behördenleitungen wechseln. Und auch die gesellschaftliche Definition dessen, was als extremistisch, gefährlich oder außerhalb des demokratisch Akzeptablen gilt, kann sich verändern. Freiheitsrechte besitzen ihren Wert gerade dann, wenn sie Menschen schützen, deren Auffassungen die jeweilige Mehrheit ablehnt. Deshalb wäre es in der Zeit eines immer totalitärer agierenden Staates und der EU verfehlt, ausgerechnet den Verfassungsschutz mit immer neuen Möglichkeiten auszustatten, solange seine Rolle gegenüber legaler politischer Opposition selbst Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen ist.

Nicht mehr Macht, sondern klarere Grenzen

Bevor der Verfassungsgschutz zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten erhält, gehört seine heutige Rolle auf den Prüfstand. Wie weit darf ein Inlandsnachrichtendienst in den demokratischen Meinungskampf hineinwirken? Warum muss eine geheim arbeitende Behörde zugleich öffentlich politische Organisationen bewerten? Und wie stellt man sicher, dass fundamentale Opposition gegen den jeweiligen Regierungskurs nicht irgendwann selbst zum Sicherheitsproblem erklärt wird? Und: Brauchen wir diese Institution überhaupt noch?

Das sind die Fragen, über die der Bundestag bei dieser Reform sprechen müsste. Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er seinen Geheimdiensten möglichst viele Instrumente in die Hand gibt. Er beweist sie auch durch die Grenzen, die er staatlicher Macht setzt. Einem Nachrichtendienst, der ausländische Spione und Saboteure bekämpft, muss der Staat die dafür notwendigen Mittel geben. Bei einem Nachrichtendienst aber, der zugleich Bürger und politische Parteien wegen ihrer politischen Bestrebungen beobachtet und öffentlich bewertet, gilt etwas anderes: Nicht mehr Macht wäre hier das Gebot der Stunde, sondern eine sehr viel klarere Begrenzung seiner Macht.

Auflösung des Verfassungsschutzes

Vielleicht diskutiert die Politik aber gerade auch in die ganz falsche Richtung. Statt darüber zu sprechen, wie man den Verfassungsschutz mit immer neuen Befugnissen ausstattet, wäre eine grundsätzlichere Frage angebracht: Brauchen wir diese Behörde in ihrer heutigen Gestalt überhaupt noch? Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und die Beobachtung tatsächlich gewaltorientierter Strukturen bleiben notwendige Staatsaufgaben. Dafür braucht es aber nicht zwingend einen Inlandsgeheimdienst, der zugleich legale politische Opposition beobachtet, bewertet und öffentlich mit staatlichen Verdachtsurteilen versieht. Eine Auflösung des Verfassungsschutzes in seiner heutigen Form und eine saubere Neuordnung seiner legitimen Aufgaben könnte dem freiheitlichen Rechtsstaat am Ende besser dienen als seine weitere Aufrüstung.

Oder um mit Vosgerau zu sprechen: „Ein solcher Dienst gehört tendenziell eher abgeschafft, darf aber auf gar keinen Fall auch noch mit exekutivischen, polizeilichen oder paramilitärischen Befugnissen ausgestattet werden! Denn der Verfassungsschutz kämpft nicht gegen Terroristen – sondern vorwiegend gegen Bürger, die noch alle Tassen im Schrank haben!“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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