Der gläserne Bürger: Klingbeils nächster Angriff auf das Bankgeheimnis

(David Berger) Unter dem Vorwand der Geldwäschebekämpfung will Klingbeils Finanzministerium den Zugriff auf Konten, Vermögen und persönliche Daten der Bürger erleichtern. Was offiziell der Jagd auf Kriminelle dienen soll, wird vor allem den gläsernen Bürger ein gutes Stück näherbringen. Typisch sozialistisch dabei das Anliegen des Staates immer tiefer in alle Privatangelegenheiten seiner Bürger einzudringen um sie zu kontrollieren.

Viele werden eine der gestrigen Nachrichten überhaupt nicht mitbekommen haben, obwohl sie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat im Kern berühren. Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) will den Behörden den Zugang zu Konten und persönlichen Finanzdaten erleichtern. Offiziell dient das Vorhaben einem selbstverständlich untadeligen Zweck: dem Kampf gegen Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. So wie die Zuckersteuer nur unserer Gesundheit, die totale Überwachung unseres Internetgebrauchs nur dem Kampf gegen Kinderpornographie dienen soll. Wer wollte schon etwas dagegen haben?

Genau darin liegt allerdings die politische Raffinesse solcher Vorhaben. Man beginnt mit einem Ziel, gegen das sich vernünftigerweise niemand wenden kann und präsentiert anschließend eine Ausweitung staatlicher Befugnisse als nahezu zwangsläufige Konsequenz. Wer Bedenken anmeldet, läuft Gefahr, als jemand dazustehen, der offenbar etwas zu verbergen hat. Dabei gehört es zu den elementaren Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates, dass nicht der Bürger dem Staat fortwährend Rechenschaft über seine privaten Verhältnisse schuldet, sondern der Staat begründen muss, weshalb er in diese eingreifen darf.

Vom Bankkonto bis zum Immobilienbesitz

Was Klingbeils Ministerium plant, geht über eine bloße Modernisierung bestehender Verwaltungsabläufe hinaus. Nach den am 28. Oktober veröffentlichten Informationen sollen verdächtige Finanztransaktionen künftig schneller unterbrochen, Konten vorübergehend gesperrt und Kontenregister innerhalb der Europäischen Union enger miteinander vernetzt werden. Auch Kryptowertekonten und sogenannte virtuelle IBAN sollen stärker erfasst werden. Hinzu kommt eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen, die ab Juli 2029 den zuständigen Behörden Angaben über Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigte leichter verfügbar machen soll.

Besonders bemerkenswert sind die vorgesehenen Sofortmaßnahmen: Bei entsprechendem Verdacht sollen bestimmte Finanztransaktionen bis zu zehn Werktage ausgesetzt werden können. Das bedeutet nicht, dass der Finanzminister nach Belieben Konten sperren könnte. Wohl aber erweitert der Staat seine Möglichkeiten, bereits auf der Grundlage eines Verdachts empfindlich in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit einzugreifen.

Für einen Selbstständigen kann ein gesperrtes Konto bedeuten, dass Rechnungen nicht bezahlt werden, für einen Unternehmer, dass Lieferanten abspringen, und für einen gewöhnlichen Bürger, dass er plötzlich nicht mehr über sein eigenes Geld verfügen kann. Selbst wenn sich ein Verdacht später als unbegründet erweist, sind die wirtschaftlichen Folgen möglicherweise längst eingetreten. Gerade deshalb müsste bei jeder Erweiterung solcher Befugnisse mindestens ebenso ausführlich über ihre Missbrauchsmöglichkeiten und den Rechtsschutz Betroffener gesprochen werden wie über ihren vermeintlichen Nutzen.

Brüssel liefert die Vorlage, Berlin baut die Kontrolle aus

Wie so häufig bei weitreichenden Veränderungen des deutschen Rechts kommt der entscheidende Anstoß aus Brüssel. Die Europäische Union hat 2024 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet, dessen wesentliche Bestimmungen ab Juli 2027 greifen sollen. Die Bundesregierung will diese Vorgaben nach bisherigen Angaben weitgehend eins zu eins umsetzen. Vorgesehen ist unter anderem eine europaweite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen.

Es handelt sich also nicht um einen ausschließlich deutschen Sonderweg. Das macht die Entwicklung allerdings nicht weniger bedenklich. Im Gegenteil: Was früher Gegenstand nationaler politischer Auseinandersetzungen war, wird zunehmend auf europäischer Ebene entschieden und anschließend in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Wer sich dagegen wehrt, bekommt nicht selten zu hören, die Entscheidung sei längst gefallen und man erfülle lediglich europäische Verpflichtungen. Die demokratische Verantwortung verschwindet damit keineswegs, sie wird für den Bürger aber schwerer greifbar.

Dabei fügt sich die Reform in eine Entwicklung ein, die seit Jahren zu beobachten ist: Bargeld wird stärker reguliert, Finanztransaktionen werden zunehmend dokumentiert, wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse zentral erfasst und nationale Informationssysteme miteinander vernetzt. Jede einzelne Maßnahme lässt sich mit guten Gründen rechtfertigen. In ihrer Gesamtheit entsteht jedoch eine Infrastruktur, die dem Staat einen immer umfassenderen Einblick in die wirtschaftliche Existenz seiner Bürger ermöglicht.

Parallel dazu arbeitet die Europäische Zentralbank am digitalen Euro. Dieser ist ein eigenständiges Projekt, und aus seiner Entwicklung folgt keineswegs automatisch eine staatliche Überwachung sämtlicher Einkäufe. Dennoch gehört auch er in die grundsätzliche Debatte darüber, wie viel finanzielle Privatsphäre in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft erhalten bleiben soll.

Der Bürger als Sicherheitsrisiko

Das eigentliche Problem liegt in einem schleichenden Wandel des Staatsverständnisses. In einem freiheitlichen Gemeinwesen ist die Privatsphäre kein großzügig gewährtes Zugeständnis der Obrigkeit, sondern ein geschützter Raum, in dem der Bürger gerade nicht fortwährend staatlicher Beobachtung unterliegt. Dazu gehört auch die Freiheit, über sein rechtmäßig erworbenes Geld zu verfügen, ohne jeden wirtschaftlichen Vorgang gegenüber Behörden rechtfertigen zu müssen.

Natürlich hat diese Freiheit Grenzen. Wer Geld wäscht, Terrorismus finanziert oder Vermögenswerte aus kriminellen Geschäften verschleiert, kann sich nicht auf ein unbegrenztes Recht auf Geheimhaltung berufen. Aber aus der Notwendigkeit, Straftäter zu verfolgen, darf kein allgemeines Misstrauensverhältnis gegenüber der Bevölkerung entstehen. Die Tatsache, dass der Staat Informationen technisch erfassen kann, begründet noch lange nicht sein Recht, sie möglichst umfassend zusammenzuführen.

Staatliche Macht wird schließlich nicht allein dadurch ungefährlich, dass ihre gegenwärtigen Inhaber versichern, sie ausschließlich zu guten Zwecken einsetzen zu wollen. Gesetze werden nicht für eine bestimmte Regierung geschrieben, sondern gelten auch für deren Nachfolger. Wer heute umfangreiche Kontrollinstrumente schafft, muss deshalb immer die Frage beantworten, was eine weniger zurückhaltende Regierung morgen damit anfangen könnte.

Ein immer teurerer Kontrollapparat

Nach den Reuters vorliegenden Angaben rechnet die Bundesregierung allein zwischen 2027 und 2030 mit zusätzlichen Haushaltsausgaben von rund 157 Millionen Euro. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen 32 weitere Vollzeitstellen entstehen. Eine neue zentrale Koordinierungsstelle soll die Geldwäscheaufsicht vereinheitlichen, während die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zusätzliche Befugnisse erhält.

Das alles mag im Einzelfall sachlich begründet sein. Dennoch drängt sich die Frage auf, ob der Ausbau bürokratischer Kontrollstrukturen tatsächlich die wirksamste Antwort auf organisierte Kriminalität ist. Professionelle Geldwäscher bedienen sich internationaler Firmengeflechte, verschachtelter Eigentumsverhältnisse und komplexer Finanzkonstruktionen. Der gewöhnliche Bürger hingegen besitzt ein Girokonto, vielleicht ein Sparbuch und, wenn er Glück hat, eine Eigentumswohnung. Seine finanziellen Verhältnisse sind erheblich leichter zu erfassen als jene international operierender krimineller Netzwerke.

Die Gefahr besteht deshalb darin, dass der Staat vor allem dort immer genauer hinsieht, wo Kontrolle technisch einfach und administrativ bequem ist. Der gesetzestreue Bürger wird transparenter, während die wirklich großen kriminellen Strukturen weiterhin erhebliche Ermittlungsarbeit erfordern. Ob die zusätzlichen Befugnisse tatsächlich zu entsprechend besseren Ergebnissen führen, wird sich erst zeigen müssen.

Freiheit stirbt selten mit einem einzigen Gesetz

Man muss Klingbeils Vorhaben nicht zum unmittelbar bevorstehenden Ende des Bankgeheimnisses erklären, um es entschieden zu kritisieren. Es wäre ebenso falsch zu behaupten, künftig könne jeder Beamte nach Belieben schon sämtliche Kontobewegungen jedes Bürgers durchleuchten. Der Gesetzentwurf sieht noch bestimmte Zuständigkeiten und Voraussetzungen vor, deren genaue Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidend sein wird. Doch die Beschränkung auf einzelne Befugnisse darf den Blick auf das Gesamtbild nicht verstellen. Politische Freiheit wird selten durch eine einzige spektakuläre Entscheidung abgeschafft. Häufiger verliert sie an Substanz durch eine Vielzahl von Regelungen, die jeweils vernünftig, notwendig und verhältnismäßig erscheinen sollen. Hier eine zusätzliche Meldepflicht, dort ein neues Register, anschließend eine erweiterte Zugriffsmöglichkeit und schließlich die technische Vernetzung vorhandener Informationen. Am Ende steht ein Staat, der über seine Bürger sehr viel mehr weiß, als diese über die Verwendung ihrer Daten erfahren und der auf dem Weg ist zum von den Sozialisten feucht erträumten, allmächtigen Überwachungsstaat zu werden.

Während der Bürger seine Einkünfte offenlegen, seine Identität nachweisen, seine Vermögensverhältnisse dokumentieren und bei bestimmten Transaktionen mit zusätzlichen Prüfungen rechnen muss, darf er sich weiterhin mit der beruhigenden Versicherung zufriedengeben, all dies geschehe ausschließlich zu seinem Schutz. Auch die sukzessive Abschaffung des Bargeldes gehört genau hierher. Der gläserne Bürger wird nicht über Nacht geschaffen. Er entsteht Gesetz für Gesetz, Register für Register, Zugriffsbefugnis für Zugriffsbefugnis. Und stets mit den besten Absichten.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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