(David Berger) Einlasschaos am gestrigen Abend bei einer AfD-Veranstaltung im Bundestag: Trotz ordnungsgemäßer Anmeldung standen etwa 100 Besucher vor verschlossenen Schranken, anschließend griff die Bundestagspolizei mit ungewöhnlich aufwendigen Kontrollen ein. Viele, die sich angemeldet hatten, wurden aber wieder nachhause geschickt. Der Vorfall reiht sich in weitere Fälle ein – und fällt in die Verantwortung einer Bundestagspräsidentin, deren Umgang mit der größten Oppositionsfraktion zunehmend den Eindruck zweierlei Maßes erweckt.
Eine lange Schlange, eine Teilnehmerliste mit gerade einmal vier Namen und schließlich Personenkontrollen, als müsse das Parlament gegen einen Angriff verteidigt werden: Bei einer AfD-Veranstaltung über die Verfolgung von Regierungskritikern kam es am Mittwochabend im Bundestag zu einem Einlasschaos, das viele der Betroffenen fassungslos zurückließ. Der Vorgang ließe sich als Verwaltungspanne abtun, stünde er nicht in einer Reihe ähnlicher Ereignisse – und wäre nicht ausgerechnet Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für Hausrecht und Polizeigewalt im Bundestag verantwortlich.
Vier Namen für eine ganze Veranstaltung
Eigentlich sollte es um die Freiheit des Journalismus gehen. Der Arbeitskreis „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“ der AfD-Bundestagsfraktion hatte für Mittwoch, den 9. September, um 19 Uhr zu einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern – Freier Journalismus unter Feuer“ in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eingeladen. Als Referenten waren Elsa Mittmannsgruber von AUF1, Stephanie Elsässer von Compact und David Bendels, Herausgeber des Deutschland-Kuriers, angekündigt.
Die Veranstaltung war seit längerem öffentlich angekündigt. Interessenten mussten sich unter Angabe ihrer persönlichen Daten anmelden, Anmeldeschluss war der 6. September. Der Einlass sollte um 18.30 Uhr beginnen. Als ich gegen 18.15 Uhr am Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses eintraf, hatte sich bereits eine lange Schlange gebildet. Die Wartenden hatten ihre Anmeldebestätigungen dabei. Trotzdem ging zunächst praktisch nichts. Der Grund sorgte selbst beim Einlasspersonal für sichtbaren Stress: Auf der dort vorliegenden Anmeldeliste standen nach meiner Beobachtung gerade einmal vier Personen. Für die große Mehrheit der Wartenden bedeutete das, dass sie am Eingang behandelt wurden, als seien sie überhaupt nicht angemeldet. Zunächst konnten nur Personen mit entsprechendem Hausausweis die Sperre passieren.
Relativ schnell erschien ein Mitarbeiter eines der veranstaltenden AfD-Abgeordneten und versuchte, die Situation aufzuklären. Er legte die Liste vor, die nach Angaben der Veranstalter tatsächlich an die zuständige Stelle des Bundestages übermittelt worden war. Das Einlasspersonal begann daraufhin, diese Liste abzuarbeiten. Im persönlichen Gespräch nach der Veranstaltung versicherten mir die beiden Zuständigen des Einlasspersonals glaubwürdig, dass ihnen keine bzw. nur die Viererliste vorgelegen habe und entschuldigten sich sogar für die unmögliche Situation, So gelangte auch ich in den Tagunsgraum.
Man hätte annehmen können, dass damit eine offenkundige Kommunikationspanne behoben war. Doch dann schaltete sich die Bundestagspolizei ein. Die Botschaft war unmissverständlich: Nein, so gehe es nicht. Nun versuchten die anwesenden AfD-Abgeordneten, das Problem auf einem anderen, regulär vorgesehenen Weg zu lösen. Sie gingen zum Eingang und wollten persönlich jeweils Gäste mit in das Gebäude nehmen. Die Zugangsregeln des Bundestages sehen ein solches Verfahren vor; besondere Regeln greifen bei Besuchergruppen von Abgeordneten mit mehr als sechs Personen. Die Gäste müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren und erhalten einen Gastausweis.
Doch auch dieser Weg erwies sich an diesem Abend als ausgesprochen mühsam. Statt des nach Aussagen von Beteiligten sonst unkomplizierten Austauschs von Lichtbildausweis gegen Gastausweis wurden die Dokumente einzeln eingehend überprüft. Der Eindruck vor Ort war geradezu grotesk: Menschen, die von gewählten Bundestagsabgeordneten persönlich als Gäste in das Parlament mitgenommen werden sollten, wurden behandelt, als müsse zunächst ausgeschlossen werden, dass sich unter ihnen Personen befanden, von denen eine besondere Gefahr für den Bundestag ausging. Bei Nachfragen verwiesen verschiedene beteiligte Stellen nach Aussagen von Augenzeugen auf jeweils andere Zuständigkeiten. Beteiligte erklärten, einen solchen Vorgang noch nicht erlebt zu haben. Es geht nicht darum, ob kontrolliert werden muss, sondern weshalb ausgerechnet bei dieser Veranstaltung eine ganze Kette von Hindernissen zusammenkam – angefangen bei einer bei dem Einlasspersonal liegenden Teilnehmerliste, auf der von den zahlreichen angemeldeten Gästen nur vier Personen verzeichnet waren.
Vom Einzelfall zum Muster?
Man könnte den Abend für eine Verkettung bürokratischer Fehler halten. Doch dazu passt ein Vorgang vom 6. Mai dieses Jahres schlecht. Damals wollte der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat als persönlicher Gast des Bundestagsabgeordneten Thomas Korell ein Bundestagsgebäude betreten. Trotz der persönlichen Anmeldung durch den Abgeordneten zog sich die Überprüfung nach Adrats Darstellung rund eine Stunde hin. Schließlich wurde ihm der Zutritt vollständig verweigert. Der Kern des Vorgangs wurde später sogar von der Bundestagspolizei schriftlich bestätigt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung Adrats sei „nicht mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen“ worden. Welche konkreten Tatsachen Adrat zu einem Sicherheitsrisiko für das deutsche Parlament machten, blieb in der veröffentlichten Antwort dagegen offen. Bereits im März hatte es bei einer Veranstaltung desselben AfD-Arbeitskreises einen weiteren Vorfall gegeben. Der Arzt und Publizist Heiko Schöning berichtete damals, beim Versuch, den Bundestag zu betreten, sei Polizei erschienen, um ihn festzunehmen. Schöning gelangte schließlich dennoch zur Veranstaltung. Eine unabhängige amtliche Bestätigung seiner Darstellung liegt bislang nicht vor; als öffentlich dokumentierte Aussage Schönings gehört der Vorgang dennoch zur Vorgeschichte. (PP-Bericht über die Veranstaltung vom 24. März)
Spätestens mit dem dritten Vorfall innerhalb weniger Monate stellt sich deshalb die Frage, ob hier wirklich nur voneinander unabhängige Pannen und Sicherheitsentscheidungen vorliegen. Eine gezielte politische Anweisung lässt sich daraus nicht ableiten. Aber die Häufung reicht aus, um von der Bundestagsverwaltung eine Erklärung zu verlangen, weshalb ausgerechnet Personen aus dem Umfeld von AfD-Veranstaltungen wiederholt auf derartige Schwierigkeiten stoßen. Politisch erhält die Angelegenheit zusätzliches Gewicht durch eine Besonderheit, die vielen Bürgern kaum bekannt sein dürfte. Die Polizei beim Deutschen Bundestag untersteht nicht dem Bundesinnenministerium. Der Bundestag bildet einen eigenen Polizeibezirk. Nach Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz übt der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Oberste Dienstbehörde ist damit Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU); die Bundestagspolizei gehört organisatorisch zur Bundestagsverwaltung.(Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Polizei beim Deutschen Bundestag) Ausgerechnet die Hausordnung, deren Durchsetzung in Klöckners Verantwortungsbereich fällt, schreibt zugleich vor, dass die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Parlaments allen Mitgliedern und Fraktionen „gleichberechtigt“ zur Verfügung stehen. An diesem Wort muss sich auch die Praxis messen lassen.
Klöckners zweierlei Maß
Der Vorfall am Eingang ereignete sich zudem nur wenige Stunden nach einer Generaldebatte im Plenum, in der Klöckner selbst Anlass zu Zweifeln daran gab, ob gegenüber allen politischen Lagern tatsächlich derselbe Maßstab angelegt wird. Während der Rede der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel kam es zu Zwischenrufen aus den Reihen der Linken. Das parlamentarische Protokoll dokumentiert solche Zwischenrufe ausdrücklich. Als anschließend Bundeskanzler Friedrich Merz sprach und nun AfD-Abgeordnete dazwischenriefen, änderte sich der Ton der Bundestagspräsidentin deutlich. Sie unterbrach den Bundeskanzler und erklärte der AfD: „Eben hat Ihre Vorsitzende gesprochen, und alle haben zugehört.“ Schon das eigene Protokoll des Bundestages lässt diese Darstellung zumindest fragwürdig erscheinen. Bernd Baumann widersprach spontan: „Nee, die haben gebrüllt und gelacht!“ Klöckner beschränkte sich daraufhin nicht auf einen neutralen Aufruf zur Ruhe, sondern erwiderte: „Man muss es ertragen, wenn man den Spiegel vorgehalten bekommt.“ Später drohte sie AfD-Abgeordneten schließlich: „Wenn jetzt so ein Verhalten noch mal passiert, schmeiße ich Sie hier raus. Mir reicht es jetzt!“
Das Problem besteht selbstverständlich nicht darin, dass eine Bundestagspräsidentin gegen Zwischenrufe einschreitet. Genau dafür ist sie zuständig. Problematisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass Störungen abhängig davon unterschiedlich bewertet werden, aus welchem Teil des Hauses sie kommen. Dass während Weidels Rede Zwischenrufe protokolliert werden und die Präsidentin unmittelbar danach zur Begründung ihrer Intervention zugunsten der Merz-Rede behauptet, bei Weidel hätten „alle zugehört“, liefert für diesen Eindruck jedenfalls einen handfesten Anlass. (PP-Bericht über die Tumulte während der Weidel-Rede)
Auch dies steht nicht völlig allein. Bereits am 10. Juli war Klöckner mit AfD-Abgeordneten heftig aneinandergeraten. Nachdem es zu Zwischenrufen gekommen war, richtete sie ihre Drohung nicht mehr allein an einen einzelnen Abgeordneten: „Ich werde mit Ihnen hier nicht diskutieren, sonst kann eine ganze Fraktion hier rausgehen.“ Natürlich hat Klöckner auch Abgeordnete anderer Parteien zur Ordnung gerufen. Aber die Tatsache, dass die größte Oppositionsfraktion nicht mehr darauf vertrauen kann, von der Präsidentin mit derselben Distanz und Neutralität behandelt zu werden wie die Parteien, die Klöckner politisch näherstehen, ist bedrückend. Gerade deshalb gewinnt der Abend des 9. September eine politische Dimension. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Julia Klöckner persönlich angeordnet hätte, die Besucher der AfD-Veranstaltung besonders streng zu behandeln. Eine solche Behauptung wäre Spekulation. Aber die Bundestagspolizei handelt innerhalb einer Verwaltung, an deren Spitze Klöckner steht und in der sie kraft Verfassungsrechts die Polizeigewalt ausübt. Für die Frage, ob alle Fraktionen und ihre Gäste tatsächlich gleichbehandelt werden, trägt sie damit Verantwortung. Und wen würde es nicht wundern, wenn da einige im vorauseilenden Gehorsam gehandelt haben, um ihrer Dienstherrin zu gefallen und so ihre Karriere zu befördern?
Das Parlament darf keine Gesinnungsschleuse werden
Die Ironie des Mittwochabends könnte kaum größer sein. Menschen hatten sich ordnungsgemäß für eine Veranstaltung mit dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern – Freier Journalismus unter Feuer“ angemeldet. Sie kamen zum Parlament ihres Landes und standen zunächst vor verschlossenen Schranken, weil am Eingang eine Liste mit gerade einmal vier Namen vorlag. Als die vollständige Liste herbeigeschafft wurde, war das Problem noch immer nicht gelöst. Und als Abgeordnete schließlich persönlich versuchten, ihre Gäste mit hineinzunehmen, folgten aufwendige Einzelüberprüfungen. Man muss daraus keine Verschwörung konstruieren. Aber man darf Fragen stellen. Wer hat die vollständige Teilnehmerliste nicht an den Eingang weitergeleitet? Weshalb wurde die anschließend vorgelegte Liste nicht ohne weiteres zur Grundlage des Einlasses gemacht? Warum funktionierte auch die persönliche Mitnahme von Gästen durch Bundestagsabgeordnete nur unter erheblichen Verzögerungen? Und weshalb gibt es inzwischen mehrere Fälle, in denen Personen aus dem Umfeld der AfD beim Zutritt zum Bundestag auf ungewöhnliche Schwierigkeiten stoßen?
Der Deutsche Bundestag ist kein Clubhaus der jeweiligen politischen Mehrheit und auch nicht das Haus seiner Präsidentin. Er ist die Volksvertretung und damit ebenso der parlamentarische Arbeitsplatz jener Abgeordneten, deren politische Positionen Julia Klöckner, andere Fraktionen oder einzelne Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ablehnen mögen. Wer einen AfD-Abgeordneten gewählt hat, besitzt deshalb nicht weniger Bürgerrechte. Wer dessen Gast ist, wird dadurch nicht zum Sicherheitsrisiko. Und wer eine Veranstaltung der größten Oppositionsfraktion besucht, darf nicht den Eindruck vermittelt bekommen, bereits seine politische Nähe zu dieser Partei mache ihn zu einer verdächtigen Person.
Genau deshalb ist die vorgeschriebene Gleichbehandlung der Fraktionen keine Höflichkeitsformel. Nach den Vorgängen der vergangenen Monate muss die Frage erlaubt sein, ob sich im Bundestag unter Klöckners Verantwortung ein Klima entwickelt, in dem AfD-Abgeordnete, ihre Mitarbeiter und ihre Gäste schneller als Störfaktor oder Sicherheitsproblem betrachtet werden als Angehörige des politisch erwünschteren Spektrums. Eine gezielte politische Weisung an die Bundestagspolizei ist bislang nicht nachgewiesen. Der Verdacht eines zweierlei Maßes lässt sich damit aber längst nicht mehr einfach vom Tisch wischen.
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