(David Berger) Kaum drei Tage nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day, bei dem ein Mensch getötet und 29 weitere zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, wird bereits über eine Änderung des Grundgesetzes diskutiert. Die SPD fordert, die queere Identität ausdrücklich in Artikel 3 aufzunehmen. Doch schützt eine weitere Verfassungsnorm tatsächlich vor islamistischem Terror? Oder lenkt die Debatte vielmehr von den eigentlichen Ursachen der Gewalt ab?
Während die Ermittler noch den Hintergrund des Anschlags aufarbeiten, drängen führende Sozialdemokraten darauf, den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz auszuweiten. Nach ihrer Vorstellung soll künftig auch die queere Identität ausdrücklich als geschütztes Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes genannt werden.
Für den stellvertretenden AfD-Bundessprecher Sven Tritschler ist diese Forderung Ausdruck einer Politik der Symbolik statt der Problemlösung: „Mit einer Grundgesetzänderung Terroranschläge verhindern zu wollen, ist lächerlich. Im nächsten Schritt wollen sie dann wahrscheinlich per Verfassungsänderung verbieten, dass Attentäter mit Autos in Personengruppen rasen.“
Tritschler verweist darauf, dass Artikel 1 des Grundgesetzes bereits heute die Würde jedes Menschen unabhängig von seinen persönlichen Eigenschaften schützt. Entscheidend sei deshalb nicht die Aufnahme immer neuer Begriffe in die Verfassung, sondern die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts.
Was bedeutet „queer“ überhaupt?
Noch grundsätzlicher stellt sich allerdings eine andere Frage: Wer genau soll durch eine solche Grundgesetzänderung überhaupt geschützt werden? Genau auf diese Problematik hatte ich bereits 2023 als Sachverständiger des Bundestages in einer Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte hingewiesen. Damals kritisierte ich, dass Politik und Aktivisten ständig wechselnde Sammelbegriffe verwenden, ohne überhaupt klar zu definieren, wen diese erfassen sollen. Mal ist von „LGBTIQ“, dann von „LSBTI“, dann wieder von „queeren Menschen“ oder „LGBTQIA2+“ die Rede. Wenn aber dieselbe Bundesregierung gleichzeitig den Begriff „queer“ zum zentralen politischen Bezugspunkt erhebt und sogar eine Grundgesetzänderung erwägt, sollte zunächst eindeutig geklärt werden, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. Der zuständige Abgeordnete der SPD reagierte darauf mit dem Kommentar, er habe noch nie so eine schlechte Stellungnahme im Bundestag gehört.
Tatsächlich ist „queer“ kein klar umrissener Rechtsbegriff. Selbst die Bundesregierung räumte auf eine parlamentarische Anfrage der AfD ein, dass die Definition je nach wissenschaftlicher Disziplin variiere und der Begriff umgangssprachlich häufig lediglich als Sammelbegriff verwendet werde. Bereits in meiner Stellungnahme vor dem Bundestag hatte ich darauf hingewiesen, dass gerade diese begriffliche Unschärfe erhebliche Probleme schafft. Homosexuelle, Lesben, Bisexuelle oder transsexuelle Menschen bilden keineswegs eine einheitliche Gruppe mit identischen Interessen. Viele Betroffene lehnen die politische Selbstbezeichnung „queer“ ausdrücklich ab. Dennoch werden sie im öffentlichen Diskurs häufig unter diesem Sammelbegriff zusammengefasst.
Benennt endlich die Täter und bekämpft ihre Ideologie
Vor allem aber droht dadurch das eigentliche Problem aus dem Blick zu geraten. Schon damals hatte ich vor dem Bundestag betont, dass homosexuelle und transsexuelle Menschen in Deutschland zunehmend Opfer massiver Gewalt werden und dass sich die Politik stärker mit den Tätern als mit immer neuen Begriffen beschäftigen müsse. Der eigentliche Handlungsbedarf bestehe darin, Gewalt an ihrer Wurzel zu bekämpfen. Voraussetzung dafür sei allerdings, die Täterstrukturen überhaupt offen zu benennen. Der islamistische Anschlag auf den Berliner CSD bestätigt diese Analyse auf dramatische Weise. Nicht fehlende Verfassungsnormen haben diesen Terror ermöglicht, sondern das Versagen einer Politik, die islamistische Gefährder über Jahre im Land duldet und anschließend mit symbolischen Gesetzesänderungen Handlungsfähigkeit demonstrieren möchte.
Auch Sven Tritschler fordert deshalb eine Rückkehr zur politischen Vernunft: „Was wir nach dem furchtbaren Anschlag auf den Berliner CSD stattdessen brauchen, ist eine Diskussion darüber, wie man islamistische Gefährder mit vernünftiger Politik dauerhaft aus dem Verkehr zieht oder – bestenfalls – außer Landes bringt.“ Dazu gehörten ebenso eine konsequente Strafverfolgung, empfindliche Sanktionen und eine kritische Überprüfung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie der Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Der Anschlag von Berlin macht jedenfalls eines deutlich: Menschen werden nicht dadurch geschützt, dass man immer neue Begriffe in das Grundgesetz schreibt. Sie werden geschützt, wenn der Staat bestehendes Recht konsequent durchsetzt, islamistische Gefährder rechtzeitig aus dem Verkehr zieht und sich nicht länger hinter ideologischen Debatten über immer neue Identitätsbegriffe versteckt. Gerade wer Homosexuelle und andere Minderheiten wirksam schützen will, sollte die Ursachen der Gewalt bekämpfen – und nicht die Sprache immer weiter verkomplizieren.
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