Kinder als Spitzel, Wanzen im Wohnzimmer: Dobrindts Angriff auf den Rechtsstaat

(David Berger) Kinder als V-Leute, Wanzen in Privatwohnungen, dehnbare Begriffe wie „böswillige Verächtlichmachung“ und sogar die gesetzliche Erlaubnis zur Verfälschung von Informationen: Der neue Referentenentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt markiert einen beispiellosen Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse. Die entscheidende Frage lautet: Wenn die AfD tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie sein soll – warum schafft ausgerechnet die Union jetzt einen Machtapparat, den eine künftige AfD-Regierung gegen ihre politischen Gegner einsetzen könnte?

Alexander Dobrindts Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts umfasst fast 700 Seiten und wird mit der angeblich verschärften Sicherheitslage begründet. Tatsächlich enthält der Entwurf jedoch Befugnisse, die weit über die Terrorismusbekämpfung hinausreichen und den Verfassungsschutz tief in das Privatleben unbescholtener Bürger eingreifen lassen würden.

Kinder, die ihre Eltern bespitzeln

Besonders verstörend ist die geplante Möglichkeit, bereits 16-Jährige als Vertrauenspersonen, also als V-Leute, anzuwerben. Jugendliche könnten Informationen aus ihrem engsten Umfeld liefern – aus der Familie, der Schule oder politischen Jugendorganisationen. Wer solche Methoden bislang mit autoritären Staaten verband, muss künftig offenbar nicht mehr ins Geschichtsbuch schauen.

Hinzu kommen Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Wohnungen, einschließlich des Hackens digitaler Geräte wie Smart Speaker. Das eigene Wohnzimmer soll für den Geheimdienst kein geschützter Rückzugsort mehr sein. Noch gravierender ist jedoch die sprachliche Konstruktion des Entwurfs. Beobachtungswürdig soll bereits sein, wer den Staat „kämpferisch-aggressiv“ oder durch „böswillige Verächtlichmachung“ angreift. Solche Formulierungen sind derart unbestimmt, dass sie – je nach politischem Willen – weit ausgelegt werden könnten. Scharfe Regierungskritik, unbequemer Journalismus oder oppositionelle Bewegungen könnten dadurch leichter in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten.

Verfassungsschutz darf falsche Informationen verbreiten

Geradezu alarmierend ist schließlich § 60 des Entwurfs. Danach soll der Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen sogar falsche Informationen bereitstellen sowie Daten löschen oder verfälschen dürfen. Eine demokratische Kontrolle solcher Maßnahmen wird dadurch nicht einfacher. Nun könnte man all dies mit dem Kampf gegen Terrorismus oder Spionage rechtfertigen.

Doch genau hier stößt die Argumentation der Bundesregierung auf einen fundamentalen Widerspruch, zumindest aus ihrer eigenen Perspektive. Denn wenn die AfD tatsächlich jene existenzielle Bedrohung der Demokratie darstellt, als die sie von ihren Gegnern seit Jahren dargestellt wird, warum schafft dann ausgerechnet eine unionsgeführte Bundesregierung einen Sicherheitsapparat mit genau diesen weitreichenden Befugnissen?

Regierungen wechseln. Gesetze bleiben. Ein Instrument, das heute gegen konservative Journalisten, Regierungskritiker oder die AfD selbst eingesetzt werden könnte, stünde morgen einer völlig anderen Regierung zur Verfügung. Sollte die AfD eines Tages den Innenminister stellen, würde sie denselben Verfassungsschutz übernehmen – ausgestattet mit denselben Überwachungsrechten, denselben Eingriffsbefugnissen und denselben unbestimmten Rechtsbegriffen, die heute geschaffen werden. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die AfD diesen mit der gleichen totalitär-antidemokratischen Gesinnung nutzen wird, so tun Dobrindt & Co doch die ganze Zeit so, als ob die AfD nichts anderes im Sinn hätte.

Keine Partei hat das Recht Kritiker einzuschüchtern, zu überwachen oder mundtot zu machen

Genau deshalb war der freiheitliche Rechtsstaat immer von einem einfachen Grundsatz geprägt: Nicht die guten Absichten einer Regierung entscheiden über die Zulässigkeit staatlicher Macht, sondern die Möglichkeit ihres Missbrauchs durch eine künftige Regierung. Wer diesen Grundsatz aufgibt, gefährdet die Freiheit aller Bürger. Gerade deshalb überrascht die politische Naivität des Entwurfs. Wer einerseits vor einer angeblich autoritären AfD warnt und andererseits einen immer mächtigeren Sicherheitsapparat schafft, liefert seiner eigenen Argumentation die schärfste Widerlegung gleich mit.

Der Rechtsstaat lebt nicht davon, dass die „Richtigen“ regieren. Er lebt davon, dass niemand – ganz gleich welcher Partei – über Instrumente verfügt, mit denen politische Gegner eingeschüchtert, überwacht oder mundtot gemacht werden können. Genau darum geht es in der Debatte über Dobrindts Gesetzentwurf. Nicht um die Frage, wer heute regiert, sondern darum, welche Machtbefugnisse wir jedem zukünftigen Innenminister anvertrauen wollen – unabhängig von seinem Parteibuch.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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