(David Berger) Wenn nun selbst die Vereinten Nationen Deutschland wegen der Meinungsfreiheit die Leviten lesen, sollte niemand mehr von einer bloßen weit hergeholten Oppositionskritik sprechen. Irene Khans Bericht stellt dem deutschen Umgang mit abweichenden Meinungen ein bemerkenswert schlechtes Zeugnis aus. Und bestätigt die Kritik der AfD an Verfassungsschutz und Verfolgung von Regierungskritikern.
Aus Genf kommt eine Warnung, die die altparteiischen Kämpfer gegen die Meinungsfreiheit und für mehr Zensur in Berlin nicht hören wollen. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, zeichnet in ihrem Deutschland-Bericht das Bild eines Landes, dessen freiheitliche Debattenkultur zunehmend unter Druck gerät. Dabei geht es ihr nicht nur um einzelne Gesetze oder spektakuläre Strafverfahren. Khan erkennt eine grundsätzliche Entwicklung: Der Raum für freie Meinungsäußerung werde enger, während staatliche Sicherheits- und Kontrollmechanismen immer größeren Einfluss auf den öffentlichen Diskurs gewännen.
Scharfe Kritik am Verfassungsschutz
Besondere Aufmerksamkeit verdient Khans Analyse der Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Sie beanstandet vor allem den Gebrauch des Begriffs „Extremismus“, der nach ihrer Einschätzung nicht hinreichend klar gesetzlich definiert sei. Gerade weil auf dieser Grundlage weitreichende Maßnahmen bis hin zur Beobachtung von Personen oder Organisationen getroffen würden, seien rechtsstaatliche Präzision und transparente Kriterien unerlässlich.
In ihrem Bericht weist Khan darauf hin, dass Einstufungen teilweise auf Äußerungen beruhen könnten, die weder gewalttätig noch strafbar seien, sondern lediglich im Widerspruch zu politischen Positionen der jeweiligen Regierung stünden. Gerade dadurch entstehe ein erhebliches Risiko politischer Voreingenommenheit. Eine solche Praxis könne schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen haben und letztlich abschreckend auf die öffentliche Debatte wirken.
Diese Passage gehört zweifellos zu den brisantesten Aussagen des gesamten Berichts. Denn sie stellt nicht nur einzelne Entscheidungen infrage, sondern wirft grundsätzlich die Frage auf, ob ein Inlandsgeheimdienst überhaupt zum Schiedsrichter darüber werden darf, welche politischen Auffassungen noch als legitim gelten und welche bereits unter Extremismusverdacht geraten.
Wenn Überwachung zum Mittel der Meinungslenkung wird
Khan beschreibt einen Wandel, bei dem ein sicherheitspolitischer Ansatz zunehmend Bereiche erfasse, die traditionell unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit standen. Die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und politischer Bewertung von Meinungsäußerungen drohe dadurch zu verschwimmen.
Gerade diese Entwicklung bezeichnet sie als problematisch. Demokratie lebe davon, dass auch provozierende, unbequeme oder von der Regierung ausdrücklich missbilligte Auffassungen öffentlich vertreten werden könnten, solange sie nicht zu Gewalt aufrufen oder strafrechtliche Grenzen überschreiten. Werde bereits die politische Unbequemlichkeit zum Anlass staatlicher Beobachtung, entstehe ein Klima der Einschüchterung und Selbstzensur.
Bereits während ihres Deutschland-Besuchs hatte Khan von einem „perfekten Sturm“ gesprochen, in dem Polarisierung, gesellschaftliche Spannungen und ein immer häufigerer Rückgriff auf straf- und sicherheitsrechtliche Instrumente zusammenträfen. Zwar erkenne sie ausdrücklich die starke verfassungsrechtliche Verankerung der Meinungsfreiheit und die unabhängige Justiz Deutschlands an. Gleichzeitig warne sie jedoch davor, diese Stärken durch immer weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Meinungskampfes zu untergraben.
Verfassungsschutz ganz abschaffen?
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die AfD den Bericht als Bestätigung ihrer seit Jahren erhobenen Vorwürfe wertet. Der stellvertretende Bundessprecher der Partei, Stefan Möller, erklärte, man sei Irene Khan dankbar dafür, dass sie im Rahmen ihrer Untersuchung auch Gespräche mit Vertretern der AfD geführt habe. Die von ihr beschriebenen Defizite würden sich nach seiner Auffassung unter anderem darin zeigen, dass AfD-Politikern wegen rechtlich zulässiger Äußerungen wiederholt die Teilnahme an Wahlen verweigert worden sei.
Was darüber hinaus jenseits aller parteipolitischen Optionen gilt: Wenn eine unabhängige Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen Deutschland ausdrücklich vor einer Verengung des Meinungskorridors warnt und dabei insbesondere die Praxis des Verfassungsschutzes kritisch hinterfragt, sollte dies Anlass zu einer ernsthaften rechtsstaatlichen Debatte sein, die auch über eine generelle Abschaffung dieser Institution in der derzeitigen Form nicht ausschließt – und nicht reflexhaft als parteipolitische Polemik abgetan werden. Denn eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht dadurch, dass sie erwünschte Meinungen, sondern gerade dadurch, dass sie auch unbequeme Stimmen in besonderer Weise schützt. Und hier hat die Politik, zu der als weisungsabhängige Institution auch der Verfassungsschutz zählt, in einer Weise versagt, dass gerade deren Treiben Demokratie und Rechtsstaat enorm gefährdet.
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