(David Berger) Während der Berliner Senat bei Sicherheit, Schulen und Infrastruktur regelmäßig über leere Kassen klagt, fließen Hunderttausende Euro an das „Muslimische Seelsorge Telefon“. Dessen Träger Islamic Relief Deutschland steht seit Jahren wegen seiner personellen Verbindungen zum Umfeld der Muslimbruderschaft in der Kritik.
Berlin ist arm, aber großzügig – jedenfalls dann, wenn es um Projekte aus dem islamischen Verbandsmilieu geht. Insgesamt 675.000 Euro stellte das Land zwischen 2022 und 2026 für das „Muslimische Seelsorge Telefon“ MuTeS bereit. Jährlich fließen 135.000 Euro Steuergeld in das Projekt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht.
Auf den ersten Blick klingt das Vorhaben ausgesprochen fürsorglich. Menschen in seelischen Notlagen können sich rund um die Uhr anonym und kostenlos beraten lassen. Das Angebot steht nach Angaben des Trägers unabhängig von Religion, Herkunft, Alter und Geschlecht offen. Allein im Jahr 2023 sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter 6.624 Gespräche geführt haben. Gegen eine Telefonseelsorge für Muslime wäre grundsätzlich wenig einzuwenden. In einer Großstadt mit einem erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil kann ein solches Angebot sinnvoll sein. Der Skandal liegt nicht in der Seelsorge, sondern in der Wahl des Trägers.
Der problematische Träger
Verantwortlich für das Seelsorgetelefon ist Islamic Relief Deutschland. Und diese Organisation ist keineswegs irgendein unbescholtener Wohlfahrtsverband. Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung unmissverständlich, nach ihrer Kenntnis verfügten sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“.
Die Muslimbruderschaft tritt in Europa meist nicht mit martialischen Parolen oder offenem Terrorjubel auf. Ihre Strategie besteht vielmehr darin, langfristig gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, eigene Strukturen aufzubauen und sich als vermeintlich unverzichtbarer Ansprechpartner des Staates zu etablieren. Wohlfahrt, Bildungsarbeit, interreligiöser Dialog und soziale Projekte können dabei als Türen in die Mitte der Gesellschaft dienen.
Gerade deshalb müsste der Staat bei der Auswahl seiner Kooperationspartner äußerste Vorsicht walten lassen. Wer Seelsorge anbietet, erhält Zugang zu Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Er gewinnt Vertrauen, gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt die Anerkennung als legitimer Vertreter muslimischen Lebens. Ein Seelsorgetelefon ist daher keineswegs nur eine neutrale Hotline. Es ist auch eine Institution, die ihrem Träger Autorität und Einfluss verschafft.
Selbst das große Hilfsbündnis „Aktion Deutschland Hilft“ zog inzwischen Konsequenzen. Die Mitgliedschaft von Islamic Relief Deutschland war seit 2020 ausgesetzt und wurde im Juni 2026 endgültig beendet. Der Berliner Senat dagegen überweist weiter.
Der Senat sieht keine Unregelmäßigkeiten
Bereits in einer früheren Antwort auf eine Anfrage der AfD bestätigte der Berliner Senat, dass MuTeS in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils 135.000 Euro erhalten hatte. Die Verwendung der Mittel werde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die zuständige Senatsverwaltung geprüft. Dabei seien „bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen“.
Diese Antwort geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Entscheidend ist nicht allein, ob Rechnungen korrekt abgeheftet, Gehälter ordnungsgemäß verbucht und die Zuschüsse formal für Telefon, Räume und Mitarbeiter verwendet wurden. Die entscheidende Frage lautet: Warum macht der Staat eine Organisation mit bekannten Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft überhaupt zum Träger eines öffentlich finanzierten Seelsorgeangebots?
Eine buchhalterisch korrekte Mittelverwendung beseitigt keine politischen und ideologischen Risiken. Auch eine radikale Organisation kann ordentliche Verwendungsnachweise einreichen. Wer lediglich prüft, ob die Formulare stimmen, aber die gesellschaftliche Wirkung des geförderten Trägers ausblendet, verwechselt Verwaltungskontrolle mit politischer Verantwortung.
„Geld für Islamisten“?
Die gestrige Schlagzeile von Bild und Focus, Berlin zahle „Islamisten“ 675.000 Euro für Telefonseelsorge, mag zugespitzt sein, da bislang nicht belegt ist, dass das Geld unmittelbar für islamistische Propaganda oder verfassungsfeindliche Aktivitäten verwendet wurde. Es fließt zweckgebunden in ein konkretes Seelsorgeprojekt. Doch diese notwendige Präzisierung entlastet den Senat nur begrenzt. Denn die staatlich festgestellten personellen Verbindungen des Trägers zur Muslimbruderschaft sind keine Erfindung politischer Gegner. Sie wurden von der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Problem besteht daher nicht in einer nachgewiesenen Zweckentfremdung der 675.000 Euro, sondern darin, dass mit dem Geld eine umstrittene Organisation institutionell gestärkt und gesellschaftlich aufgewertet wird.
Staatliche Förderung verleiht schließlich nicht nur finanzielle Sicherheit. Sie erzeugt auch Vertrauen und Reputation. Wer Hunderttausende Euro aus öffentlichen Kassen erhält, kann sich gegenüber Spendern, Gesprächspartnern und muslimischen Gemeinden als anerkannter Partner des Staates präsentieren. Berlin finanziert somit nicht bloß Telefonrechnungen und Beratungsschichten, sondern trägt mittelbar zur gesellschaftlichen Legitimation des Trägers bei.
Die Berliner Doppelmoral
Besonders auffällig ist der Kontrast zum Umgang mit konservativen oder regierungskritischen Vereinigungen. Dort genügt häufig bereits ein journalistischer Verdacht, ein missliebiges Zitat oder der Kontakt zu einer unerwünschten Person, um Fördermittel gar nicht erst zu erteilen bzw. infrage zu stellen und ganze Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen.
Bei einem islamischen Verband, dem die Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft bescheinigt hat, entdeckt man dagegen plötzlich die Unschuldsvermutung, die Trennung von Projekt und Träger sowie die ganze Feinmechanik verwaltungsrechtlicher Differenzierung. Was gegenüber politischen Gegnern als Kontaktschuld gilt, wird hier als bloße Komplexität eines weitverzweigten Verbandes behandelt.
Gegen vermeintlich „rechte Netzwerke“ wird mit maximaler moralischer Empörung und extremen Maßnahmen vorgegangen. Bei realen Verbindungen in das Umfeld einer islamistischen Bewegung beschränkt man sich darauf, die Belege des Verwendungsnachweises zu kontrollieren. Niemand bestreitet, dass auch muslimische Menschen in seelischen Krisen kompetente und sprachlich wie kulturell passende Hilfe benötigen. Aber gerade ein sensibles Angebot wie die Seelsorge darf nicht einer Organisation überlassen werden, deren politische und personelle Verflechtungen seit Jahren begründete Zweifel hervorrufen.
Berlin hätte genügend Möglichkeiten, ein solches Telefon unter einem zweifelsfrei demokratischen und weltanschaulich unabhängigen Träger anzubieten. Dass der Senat stattdessen über Jahre an Islamic Relief festhält, ist keine alternativlose Sozialpolitik. Es ist politisches Versagen mit Ansage für das besonders auch die Berliner Union unter Wegner und Evers steht. Die 675.000 Euro sind deshalb mehr als eine weitere kuriose Ausgabe im Berliner Haushalt. Sie stehen beispielhaft für eine Politik, die vor dem politischen Islam warnt, aber gleichzeitig dessen umstrittene Strukturen mit Steuergeld gesellschaftsfähig macht.
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