Darf man den Kanzler „Lügenfritz“ nennen? Anwalt provoziert Grundsatzstreit

Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz hat gestern öffentlich bekannt gegeben, bei der Staatsanwaltschaft Köln eine Anzeige gegen sich selbst erstattet zu haben. Hintergrund ist die wiederholte Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ in sozialen Medien. Nach eigenen Angaben habe Haintz den Begriff mehrfach verwendet und beabsichtige, dies auch künftig zu tun.

Der „Lügenfritz“-Skandal zieht weitere Kreise. Nachdem ein Facebook-Nutzer rechtskräftig zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, weil er Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte (§ 188 StGB), haben Prominente aus dem Widerstand, von Tim Kellner über Dr. Markus Krall, Beatrix von Storch, Dr. Paul Brandenburg, Dr. Maximilian Krah, Naomi Seibt, Max Roland, bis hin zu Benedikt Brechtken den Begriff ganz bewusst öffentlich gebraucht.

Auch Alice Weidel hat Merz im Bundestag als „Lügenkanzler“ bezeichnet:

Aus gegebenem Anlass teilen wir diesen Redeausschnitt unserer Fraktionsvorsitzenden erneut. @Alice_Weidel über Kanzler Merz: „Für die bitter enttäuschten Bürger sind Sie schon jetzt der Lügenkanzler, Herr Merz, dessen gebrochene Wahlversprechen ganze Kataloge füllen.“… pic.twitter.com/dyGq12GS4C

— AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag 🇩🇪 (@AfDimBundestag) June 3, 2026

Weg um Merz loszuwerden?

Nun legt der bekannte Kölner Rechtsanwalt noch eines drauf: In einem veröffentlichten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Köln führt Haintz aus, er wolle die strafrechtliche Bewertung seiner Äußerungen gerichtlich klären lassen. Dabei verweist er auf den Skandalparagraphen § 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt.

Dem Schreiben zufolge sieht Haintz die Möglichkeit, dass seine Äußerungen als Verstoß gegen diese Vorschrift gewertet werden könnten. Gleichzeitig bringt er die Auffassung zum Ausdruck, dass eine entsprechende Strafverfolgung seiner Ansicht nach rechtlich nicht gerechtfertigt wäre: „Natürlich darf man den Lügenkanzler Merz als Lügenfritz bezeichnen. Die meisten Politiker sind Lügner. Merz ist auch noch ein Wahlbetrüger, der so ziemlich jedes seiner Versprechen gebrochen hat.“

In seiner Veröffentlichung verweist Haintz zudem auf Berichte über strafrechtliche Verfahren wegen der Bezeichnung „Lügenfritz“ gegenüber Friedrich Merz. Er argumentiert, dass entsprechende Entscheidungen bislang nur deshalb rechtskräftig geworden seien, weil sich Betroffene nicht oder nicht ausreichend dagegen zur Wehr gesetzt hätten.

Gleichzeitig fragt sich Haintz aber auch: „85 % sind unzufrieden mit Merz Ob die ganze Empörung um Lügenfritz Merz nur dazu dient, ihn aus dem Amt zu kriegen, um eine linke schwarz-rot-grüne Koalition unter dem „So Done“-Wiederholungstäter Hendrik Wüst zu etablieren, solange das rechnerisch noch geht?“

Rechtlicher Hintergrund

§ 188 StGB soll dem Schutz von Personen des politischen Lebens vor ehrverletzenden Äußerungen dienen, wenn diese geeignet sind, deren öffentliche Tätigkeit erheblich zu erschweren oder deren Stellung in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Die Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand öffentlicher und juristischer Diskussionen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit.

Ob die Bezeichnung eines Politikers als „Lügenfritz“ oder ähnliche Formulierungen im Einzelfall von der Meinungsfreiheit gedeckt sind oder strafrechtliche Grenzen überschreiten, hängt regelmäßig von den konkreten Umständen, dem Kontext der Äußerung und der gerichtlichen Würdigung des Einzelfalls ab. Gerichte urteilen hier sehr unterschiedlich – der Grundsatz „ohne Ansehen der Person“ scheint dabei nicht selten missachtet zu werden.

Haintz vertritt die Auffassung, dass die Bezeichnung „Lügenfritz“ eine zulässige politische Meinungsäußerung sei. Darüber hinaus kritisiert er die Anwendung des § 188 StGB auf entsprechende Äußerungen gegenüber Politikern und bezeichnet die Vorschrift als ungeeignet für die von ihm geschilderte Konstellation. Ob die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen aufnimmt oder ob es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, ist bislang noch offen. Haintz erklärte, er strebe ausdrücklich eine rechtliche Klärung der Frage an, ob die von ihm verwendete Bezeichnung strafrechtlich relevant ist oder vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst wird.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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