Sonntag, 22. Dezember 2024

Justizministerium: Datenschutz wird zu Denunziantenschutz

(David Berger) Am 4. April wurde bekannt, dass das Bundesamt für Justiz ein Verfahren gegen Twitter wegen Umgang mit Beleidigungen eingeleitet hat. Der Grund: Twitter habe beleidigende Tweets trotz Beschwerden nicht rechtzeitig entfernt, was das Bundesamt für Justiz zu der Vermutung inspirierte, hier könne ein „systemisches Versagen“ vorliegen.

Weiterhin teilte des Bundesamt mit: „In dem Bußgeldverfahren gehe es um Beiträge, die in einem Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter veröffentlicht worden seien. „Alle Inhalte enthalten ähnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte ehrverletzende Meinungsäußerungen, die sich sämtlich gegen dieselbe Person richten“ (Quelle).

Diese Meldung veranlasste die neue digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Bundestag, Barbara Lenk (Foto l.) beim Bundesjustizministerium genauer nachzufragen:

„Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die auf Twitter derart ehrverletzenden Beschimpfungen angezeigt, wegen denen das Bundesamt für Justiz laut Pressemitteilungen prüft, ob es bei Twitter ein „systemisches Versagen im Beschwerdemanagement“ gibt und welche Beleidigungen wurden nach Auffassung der Bundesregierung angezeigt?“

Schutzwürdige Interessen der Meldestelle

Eine Anfrage, die in einem Rechtsstaat jedem Bundestagsabgeordneten als Reaktion auf die seltsame Nachricht geradezu auf der Zunge liegen müsste. Umso mehr erstaunt dann die Antwort aus dem Bundesjustizministerium, die ein Benjamin Strasser, seines Zeichens Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz verfasst hat: Man könne die Frage nicht beantworten. Denn:

„Die Informationsansprüche des Parlaments im Rahmen parlamentarischer Fragerechte finden ihre Grenzen dort, wo andere verfassungsrechtlich geschützte Interessen oder Rechte entgegenstehen, wie etwa vorliegend Grundrechte Dritter, wenn sich im Einzelfall im Rahmen der Abwägung zwischen Auskunftsinteresse des Parlaments und schutzwürdigen betroffenen Interessen ein Überwiegen der verfassungsrechtlich (hier: grundrechtlich) geschützten Belange ergibt und das Informationsverlangen des Parlaments auch nicht durch alternative Formen der Beantwortung unter verhältnismäßiger Wahrung des Grundrechtsschutzes befriedigt werden kann. Soweit sich die Frage auf personenbezogene Angaben zur Meldung rechtswidriger Inhalte gegenüber dem BfJ bezieht, ist im Rahmen der Abwägung nicht nur das berechtigte Interesse der betroffenen meldenden Personen an einem Schutz ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen, sondern auch das Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit solcher Meldungen im Hinblick auf den Erhalt eines funktionsfähigen Verwaltungsverfahrens zur Umsetzung des NetzDG zugunsten einer Antwortverweigerung in die Abwägung einzubeziehen, da das Fehlen einer vertraulichen Behandlung solcher Meldungen eine abschreckende Wirkung gegenüber anderen meldewilligen Personen entfalten könnte. Insofern kommt vorliegend auch keine eingestufte Beantwortung in Betracht.“

Verstümmeltes Verständnis von Transparenz

Hier zeigt sich jene seltsame aus totalitären Strukturen bekannte Schizophrenie, die im Verhalten des Justizministeriums unter SPD-Politikern Standard wurde und unter Marco Buschmann geradezu schamlos fortgesetzt wird.

Barbara Lenk dazu gegenüber PP: „Das Bundesamt für Justiz (BfJ) legt ein verstümmeltes Verständnis von Transparenz an den Tag. Auf seiner Webseite lädt es Nutzer sozialer Netzwerke dazu ein, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu melden, die nach den Vorgaben des NetzDG bisher nicht entfernt wurden; zu den Nutzern, die solche Inhalte melden, schweigt es sich aber beredt aus. Auf meine Schriftliche Frage zur Identität meldender Nutzer sagt das BfJ, eine Beantwortung könne nicht erfolgen; die Informationsansprüche des Parlamentes fänden ihre Grenzen dort, wo andere verfassungsrechtlich geschützte Interessen dem entgegenstünden. Es ist nicht einzusehen, warum die Urheber einer Meldung rechtswidriger Inhalte nicht namentlich genannt werden können, seien es private oder institutionelle Nutzer. Soviel Offenheit muss eine demokratische Streitkultur aushalten können.“

Wer fühlte sich da in seiner Ehre verletzt?

Und so bleibt uns nur die Möglichkeit weiter zu spekulieren, welcher Politiker („ein und dieselbe Person“) sich hier durch die Meinungsäußerungen auf Twitter in seiner Ehre verletzt sah und so lange quengelte bis sich das Bundesamt zu jener bizarren, ihm wenig Ehre machenden Aktion hinreißen ließ.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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