In Österreich kommen seit 2020 in vielen Bereichen, vor allem Schulen, Antigen-Schnelltests zur Anwendung. Die Bundesregierung hat der zuständigen Behörde BASG ursprünglich per Gesetz verboten, diese Tests auf Inhaltsstoffe und Funktionsweise zu prüfen. Nun ist es doch geschehen und die Ergebnisse sind schockierend.
Diese Weigerung, die Sicherheit der Österreicher zu garantieren, führte zu intensiven zivilgesellschaftlichen und journalistischen Nachforschungen. Jetzt kann auf Basis privat finanzierter Laboruntersuchungen nachgewiesen werden, dass sich in den Schnelltests außerordentlich giftige Substanzen befinden, die bereits bei Hautkontakt wirken.
Das Unternehmensbündnis “Wir-EMUs – Zur Förderung von Gesellschaft und Wohlbefinden” hat die Tests in unabhängigen Laboren untersuchen lassen und präsentiert nun die schockierenden Ergebnisse. Dabei werden die jeweiligen Aspekte wie die Giftigkeit und die rechtlichen Fragestellungen von Fachexperten erklärt.
Im Ausland weiß man längst davon
In Österreich sind diese Substanzen und die damit verbundenen Gefahren weder auf den Verpackungen noch auf dem Beipackzettel deklariert, während man sich im Ausland der Problematik durchaus bewusst ist.
Es ist davon auszugehen, dass begonnen vom Import bis hin zum Einsatz in Schulen und Wohnzimmern zahlreiche Gesetze im Bereich Zoll, Umweltschutz sowie Strafrecht, Stichwort § 89 StGB Gefährdung der körperlichen Sicherheit, gebrochen wurden.
Und es verwundert kaum, dass dies auch die Tests, um die es hier geht, auch in Deutschland eingesetzt wurden:
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