„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu. Diese Mittel wurden in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses der DES durch eine unzulässige Protokollerklärung verweigert. Damit verhält er sich sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“ Erika Steinbach kommentiert.
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu.
Kriterium der Dauerhaftigkeit
Das hat die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf unsere Klage, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, in ihrem Schriftsatz vom 22.5.2019 selbst deutlich gemacht als sie argumentierte:
„Vielmehr ist für das Kriterium der Dauerhaftigkeit, sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung, der Einzug bzw. Nichteinzug in den Deutschen Bundestag in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden entscheidend.“
Unser Anspruch auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht mehr allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es „der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.
Unseren rechtlichen Anspruch auf Förderung unterstreichen in öffentlichen Stellungnahmen der Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und bereits zuvor der eher linke Wissenschaftler Prof. Claus Leggewie deutlich.
Kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes
Auch ansonsten gibt es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten. Trotzdem maßte sich der Haushaltsausschuss an, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht rechtsstaatlich verhält und damit förderungswürdig sei und wer nicht. Und das, obwohl auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/28130) aus der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung antwortete, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Zudem ist die uns nahestehende AfD zum zweiten Mal demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Sie ist zudem weder verboten noch verfassungsfeindlich.
Der Haushaltsausschuss macht mit der eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, durch die die DES von der Förderung ausgeschlossen wurde, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist. Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür.
Nunmehr ist es die Aufgabe des Deutschen Bundestages, diesen Rechtsbruch zu beheben. Sollte das nicht geschehen, werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln – bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit – vorgehen.
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