Samstag, 23. November 2024

Impfpflicht: Wie das Bundesverfassungsgericht die Covid-19- Impfopfer verhöhnt

(David Berger) Erneut wartet das Bundesverfassungsgericht heute mit einer juristisch höchst umstrittenen Entscheidung auf: Die höchste juristische Instanz der Bundesrepublik hat endgültig entschieden, dass die Covid-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bestehen bleibt. 

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Besonders schutzbedürftige Menschen können mit dieser wichtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf vertrauen, dass ihr Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus höchste Priorität hat (CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

Mit dem Hinweis auf eine angeblich „geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen der Impfung“ verhöhnt das oberste Gericht nicht nur alle Opfer der Impfnebenwirkungen und deren Angehörige, sofern jemand im Zusammenhang mit der Impfung verstorben ist. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem selbst hart gesottene Mainstreammedien zugeben müssen, dass sie zu lange über die gravierenden Nebenwirkungen der „Impfung“ geschwiegen haben. Längst weiß man, dass sich das Risiko-Nutzen-Profil der Covid-Spritze in eine ungünstige Richtung verschiebt.

Es zeigt sich auch bezüglich der tatsächlichen Schutzwirkung im Zusammenhang mit Omikron auf einem sehr einseitigen, heute wissenschaftlich kaum mehr haltbaren Stand der Forschung.

Jahrelanges Berufsverbot scheint Richter nicht zu berühren

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor einiger Zeit einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Prof. Alexander Dilger Kommentar dazu scheint heute aktueller denn je:

Das Bundesverfassungsgericht spricht einmal mehr ein krasses Fehlurteil (siehe zuletzt ‚Bundesverfassungsgericht erlaubt beliebige Grundrechtsbeschränkungen, die deshalb gesteigert werden‘) unter dem Parteipolitiker Stephan Harbarth (siehe ‚Parteipolitiker soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘), der nie ein unabhängiger Richter war oder geworden ist.

Dieser eklatante Missstand, dass aktive Parteipolitiker direkt ans höchste deutsche Gericht oder gar dessen Spitze wechseln, sollte wohl zuerst abgestellt werden.

Abwägung

Im heute veröffentlichten Beschluss von gestern wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ hinsichtlich Corona-Impfung, Genesung oder Kontraindikation (siehe ‚Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege beschlossen‘) bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.

Es ist davon auszugehen, dass auch das Hauptsacheverfahren scheitern wird, doch in der aktuellen Begründung geht es darum gerade nicht (es findet sich nur eine Rüge an den Verweisen zum Genesenenstatus, siehe ‚Genesenenstatus willkürlich verkürzt‘ und ‚Verkürzung des Genesenenstatus laut Gericht verfassungswidrig‘), sondern explizit nur um die Abwägung, ob eine jetzige Aussetzung der gesetzlichen Regelung bei Abweisung der Klage im Hauptsacheverfahren schwerer wiegt als die jetzt erfolgte Zurückweisung des Eilantrages bei einem möglichen Erfolg im Hauptsacheverfahren. Da dies nicht der Fall sei, erfolgt die Zurückweisung.

Schwere Mängel

Die Begründung weist gleich mehrere schwere Mängel auf. Dabei erkennt das Gericht richtig, dass eine Impfung durchaus gefährlich sein kann mit irreversiblen Folgen:

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können“.

Aber das mache nichts, da es sich gerade nicht um eine allgemeine Impfpflicht handelt und sich deshalb niemand impfen lassen muss.

„Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich.“

Der Zeitraum könnte durchaus Jahre dauern, doch ein jahreslanges Berufsverbot ist den Richtern egal.

Höchst fragliche Vermutung

Würde hingegen die einstweilige Anordnung erlassen, würden „sich auch in der begrenzten Zeit bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde mehr Menschen, die den vulnerablen Gruppen zuzurechnen sind, irreversibel mit dem Virus infizieren, schwer an COVID-19 erkranken oder gar versterben, als wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde“.

Diese Vermutung ist jedoch höchst fraglich. So besteht die einrichtungsbezogene Impfpflicht doch noch gar nicht. Es sterben also nicht mehr Menschen als ohnehin schon, sondern aus rein saisonalen Gründen zumindest bis zum nächsten Herbst deutlich weniger.

Ob die Impfpflicht ab Mitte März weitere Todesfälle verhindert, ist keineswegs sicher, da die Impfung gar nicht verhindert, dass auch Geimpfte sich und andere weiterhin infizieren können. Dieses Risiko wird wohl noch etwas reduziert, aber durch andere Maßnahmen wie häufige Tests oder Schutzmasken deutlich stärker.

Durch Beschluss droht Überlastung des Gesundheitssystems

Es wird auch gar nicht auf die betroffenen Arbeitgeber eingegangen, die mitten in der Pandemie knappes Fachpersonal verlieren.

Weiterhin gilt dieses Argument nur für Personen, die in näheren Kontakt mit vulnerablen Gruppen kommen, was keineswegs auf alle im Gesundheitswesen Beschäftigten zutrifft.

Das Gesetz ist also zu weitgehend und schränkt viele Menschen ohne Begründung in ihren Grundrechten stark ein.

Es wird auch gar nicht auf die betroffenen Arbeitgeber eingegangen, die mitten in der Pandemie knappes Fachpersonal verlieren. Es droht genau dadurch eine Überlastung des Gesundheitssystems, die sonst immer als Grund für so einschneidende Maßnahmen angeführt wird. Zumindest Herr ‚Söder will von ihm selbst geforderte und beschlossene Impfpflicht im Gesundheitswesen aussetzen‘, so dass schön dialektisch sein Rechtsbruch die Fehler vom Gesetzgeber und nun auch Bundesverfassungsgericht ausgleichen könnte.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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