Samstag, 23. November 2024

Justiz: Ver­kür­zung des Gene­se­nen­status ver­fas­sungs­widrig

(David Berger) Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Osnarbrück ist die vor kurzem durchgeführte Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage verfassungswidrig. Nicht nur Art und Weise der Verkürzung seien untragbar, es fehle auch eine sachlich-wissenschaftliche Grundlage. 

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute entschieden: die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage ist verfassungswidrig. Festgestellt wurde das in einem Eilverfahren (Beschl. v. 04.02.2022, Az. 3 B 4/22) mit dem der Antragsteller erreicht hat, dass der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet wird, ihm statt einem drei einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen.

Verkürzung auf Internetseite des RKI bekannt gegeben

Die Verkürzung des Genesenenstatus auf der sich ständig ändernden Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) hält die 3. Kammer für verfassungswidrig und damit unwirksam. Daher sei die alte Regelung vom 08. Mai 2021 gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV weiter in Kraft, wonach der Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach positver PCR-Testung bis sechs Monate nach der Feststellung eines positiiven Ergebnisses durch einen PCR-Test bestimmt war.

„Die Kammer kam zu diesem Ergebnis, da der Genesnennachweis als solcher und insbesondere dessen Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit des Einzelnen habe. „Es liege auf der Hand“, so das VG, „dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben für den Einzelnen eine hohe Grundrechtsrelevanz (…) habe“.

Insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz seien insoweit betroffen. Insoweit hält das VG die Regelung wohl für vefassungswidrig, sodass an eine Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der Frage zu denken wäre. Im Wege der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz) kämen allerdings grundsätzlich nur formelle Gesetze als Prüfungsgegenstand in Betracht. (Quelle)

Bürgerrechtler fürchten Befassung durch Bundesverfassungsgericht

Einer Befassung durch das Bundesverfassungsgericht sehen indes Bürgerrechler mit großer Sorge entgegen. Zu oft hat diese letzte Instanz in Sachen Corona-Regelungen Beschlüsse gefasst, bei denen man den Eindruck gewinnen konnten, dass die Konformität mit den Beschlüssen der Regierung dem obersten Richter wichtiger war als ein Pochen auf unser Grundgesetz.

Böse Zungen fragen schon jetzt, wie lkange es wohl dauert, bis beim zuständigen Richter aus Osnarbrück der Staatsanwaltschaft mit einer Horde Polizisten zur Hausdurchsuchung vor der Türe steht …

Hinzukommt, dass das Gericht leidglich eine Einzelfallentscheidung getroffen hat, d.h. derzeit müsste jeder Betroffene erneut den rechtsweg gehen, um – gegen staatliche Übergriffigkeit – zu seinem Recht auf einen 6-monatigen Genesenenstatus zu kommen.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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