Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21. des Monats die erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht. Als gefährlich werden bei der nachgelagerten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor allem die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik und die Bargeldbesitzer gesehen, also Sie und ich. Ein Gastbeitrag von Michael Glück
Plakativ „6 x Vorsicht“ überschreibt die BaFin ihre jüngste Publikation zur Geldwäschebekämpfung. So ist das Risiko Deutschlands, zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, mittel bis hoch, was Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala entspricht. Aus Deutschlands hoher wirtschaftlicher Attraktivität, der hohen Bargeldintensität seines Wirtschaftskreislaufs und der internationalen Verflechtung seiner Volkswirtschaft ergäben sich Hauptrisikofelder, erklärt die Aufsichtsbehörde.
Um weniger für Geldwäschegeschäfte interessant zu sein, müsste Deutschland demnach als Industrieland schwächer werden und auf Bargeld verzichten. Beides wird im Bericht der BaFin so nicht formuliert, aber die Warnungen der Behörde schließen solche Erwägungen ein. Schon die erste Vorsichtsbake der Behörde spricht dafür. Danach ist die Anonymität, die das Bargeld erlaubt, gefährlich. Denn Geldwäscher und Terrorismusfinanzierer möchten anonym bleiben, betont das Amt. Die Analyse habe gezeigt, dass Kriminelle Bargeld gegenüber anderen Zahlungsmitteln bevorzugen, da es weniger Spuren hinterlasse.
Gefährliche Folgerungen für Sparer
Daraus lässt sich ableiten, dass Menschen, die am Bargeld hängen, intuitiv dem Verbrechen nahestehen. Wer also die Abschaffung des Bargelds ablehnt, dem könnte eine gewisse kriminelle Affinität unterstellt werden. Bargeld verhindert in der Tat, dass die Eliten unserer Staaten wissen, wofür wir Geld ausgeben. Vielleicht geben wir es an eine Putzfrau, die ihr Trinkgeld aber nicht versteuert. Oder wir bezahlen ein mehr und weniger tolles Schäferstündchen.
Vor allem aber erlaubt das Bargeld die Flucht der Sparer, wenn die Europäischen Zentralbank (EZB) zum Beispiel Minuszinsen für die Einlagen bei den Privatbanken durchsetzt. Ohne Bargeld dagegen sind unsere Guthaben ein Spielball von Politikern und Zentralbänkern. Auch Versicherer könnten dann nicht mehr ihr Bares vom Geschäftskonto abheben und in den eigenen Tresoren bunkern. Das ist derzeit allemal billiger als Strafzinsen der EZB auf die Bargeldbestände der Versicherer, die schließlich liquide sein müssen, um Schäden begleichen zu können.
Bargeldfreunde höheres Risiko als Fintechs
Fintechs sind der BaFin zufolge lange nicht so gefährlich wie die Bargeldliebhaber. Jedenfalls sind sie nicht anfälliger für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als vergleichbare Unternehmen aus demselben Sektor. Schließlich böten erlaubnispflichtige Fintechs in der Regel keine neuen Produkte an, sondern verkauften ihre Produkte nur in innovativer Weise. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn ein etablierter Marktteilnehmer mit einem erlaubnisfreien Fintech kooperiert, was eine schnelle und anonyme Zahlungsverkehrsabwicklung ermöglichte. Das könnte Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Tür und Tor öffnen.
In Finanztransfergeschäften erkennt die BaFin dagegen hohe Gefahren, Denn hier könnten Zahlungen zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, Grund dafür ist, dass die hohe Bargeldintensivität das Geschäft für Kriminelle attraktiv macht. Wo Bargeld im Spiel ist, da sind eben auch Verbrecher da, heißt das letztlich. Und das Dunkelfeld, in dem Anbieter das Finanztransfergeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betreiben, schätzt das Bundesfinanzministerium als groß ein.
Genauso schlimm wie Finanztransfergeschäfte ist auch der Immobiliensektor. Dabei geht es nicht um das kleine Eigenheim oder die Eigentumswohnung des Bargeldbesitzers. Denn nur sechs Prozent der Verdachtsmeldungen für Geldwäsche stammen von Immobilienmaklern, Notaren und Rechtsanwälten. Doch schon auch bei Zwangsversteigerungen könnten Geldwäscher zum Zug kommen.
Zwischen Share-Deals und Malta
Ein Dorado für Geldwäscher sind sogenannte Share-Deals und verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen, bei dem Briefkastenfirmen aus dem Ausland eine zentrale Rolle spielen, wie die BaFin schreibt. Unter Share-Deals versteht das Amt Immobilieninvestitionen, bei denen der Käufer die betreffenden Immobilien nicht selbst erwerben, sondern lediglich Anteile an einer Objektgesellschaft, die wiederum eine oder mehrere Immobilien hält.
Cross-Border-Threats, also grenzüberschreitende Drohungen (wörtlich übersetzt), bergen ebenfalls ein hohes Risiko, die Integrität des deutschen Finanzmarkts zu schädigen, fürchtet die BaFin. Gemeint sind damit grenzüberschreitende Geschäfte mit elf Regionen oder gar Staaten, von denen ein hohes Geldwäscherisiko ausgehe. Dazu gehören laut BaFin Osteuropa, insbesondere Russland, die Türkei, China, Zypern, Malta, die Britischen Jungferninseln, die Cayman Islands, Bemuda, Guernsey, Jersey und die Isle of Man zwischen England und Irland. Malta zum Beispie sei ein Schwerpunkt für das Online-Glücksspiel, das mit sehr vielen Transaktionsflüssen verbunden sei, die kaum nachvollzogen werden können.
Besonders anfällig: Girokonten
Schließlich sind auch die großen, international agierenden Banken ein Einfallstor für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei kleineren, regionalen Instituten sei das Risiko weniger ausgeprägt. Bei Großbanken dagegen ermittelte das Bundesministerium der Finanzen ein hohes Risiko im Zusammenhang mit dem Bar-, Finanztransfer- und Korrespondenzbankgeschäft sowie innovativen Geschäftsmodellen.
Girokonten seien besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, weil Mittel auf ihnen sehr fungibel und liquide gehalten werden können. Also überall da, wo Bargeld auftaucht, lauert das Verbrechen in Form von Geldwäsche und Terrorismus.
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