Freitag, 27. Dezember 2024

Boris Palmer: Schwertmörder in Stuttgart – Hätte er auch ein Schwabe sein können? Nein!

In einem Facebookbeitrag fragt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer von den Grünen: „Schwertmord in Stuttgart – Hätte er auch ein Schwabe sein können?“ Und antwortet kurz und klar mit „Nein“ – Wir dokumentieren hier seinen Facebookeintrag

Als im August 1989 ein Asylbewerber zwei Polizisten an der Gaisburger Brücke ermordet hatte, fand der damalige OB Manfred Rommel bei der Beerdigung bis heute berühmte und richtige Worte:

„Wir sollten unserer Trauer Würde dadurch geben, dass wir nicht generalisieren, dass wir nicht Unschuldigen Schuld zuweisen. Der Täter hätte auch weiß sein können, er hätte auch ein Schwabe sein können.“

Ziemlich genau 30 Jahre später ist wieder ein Asylbewerber einer unfassbar grausamen Tat verdächtig. Am Fasanenhof brachte ein 28jähriger wie im Mittelalter einen 36jährigen mit mehreren Schwerthieben um. Er ist angeblich Syrer, doch mittlerweile scheint die Polizei ihn für einen Palästinenser zu halten, der sich nur als Syrer ausgab, um in den Genuss von Schutzrechten für Bürgerkriegsflüchtlingen zu gelangen.

Hätte auch er ein Schwabe sein können? Um es kurz zu machen: Nein.

Was ist heute anders als vor 30 Jahren?

„Bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Körperverletzung machen Asylbewerber 12-15% der Tatverdächtigen aus, obwohl sie weniger als 2% der Bevölkerung stellen.“

Damals war es wirklich ein Einzelfall. Es gab keine Serie von Taten, aus denen sich ein Muster herleiten ließ. Bei grausamen Gewalttaten gab es statistisch keinen signifikanten Unterschied zwischen Schwaben und Afrikanern in Stuttgart.

Heute haben wir hingegen aus der polizeilichen Kriminalstatistik eindeutige Erkenntnisse über die seit 2015 zu uns gekommenen Asylbewerber: Bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Körperverletzung machen Asylbewerber 12-15% der Tatverdächtigen aus, obwohl sie weniger als 2% der Bevölkerung stellen.

Es stimmt zwar, dass deutsche Staatsbürger mit vergleichbarer Sozialstruktur, Gewalterfahrung, Männlichkeitsvorstellungen und gesellschaftlicher Stellung ähnlich häufig kriminell wären, aber in unserer Gesellschaft ist dies Gruppe verschwindend klein, bei den Asylbewerbern hingegen deutlich größer. Es gibt also eine Erklärung für das Problem, aber damit ist es nicht gelöst.

Unter einer Million Asylbewerbern sind etwa 50.000 Mehrfachstraftäter

Die Kriminalstatistik zeigt aber auch: Unter einer Million Asylbewerbern sind etwa 50.000 Mehrfachstraftäter und diese sind das eigentliche Problem. Die Mehrheit von 950.000 verhält sich friedlich und unauffällig. Der Staat muss also diese Risikogruppe unter Kontrolle bringen.

„In vielen Fällen liegt Identitätsbetrug vor oder wäre die Abschiebung schon lange fällig gewesen.“

Doch leider geschieht das nicht. Fast immer stellt sich bei aufsehenerregenden Straftaten wie der Gruppenvergewaltigung von Freiburg, dem Mord an Susanna in Mainz oder nun eben dem Schwertmord von Stuttgart heraus, dass die Täter bereits vorher vielfach mit dem Gesetz in Konflikt und bei der Polizei bekannt waren. In vielen Fällen liegt Identitätsbetrug vor oder wäre die Abschiebung schon lange fällig gewesen. Und trotzdem können diese Gefährder unbehelligt in unseren Städten bleiben.

Das ist heute also anders als damals: Wir haben es mit einer Gruppe von Personen zu tun, von der ein signifikant erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit ausgeht. Deshalb hätte es diesmal kein Schwabe sein können, auch kein türkischer oder griechischer. Und für 95% der Geflüchteten gilt: Es hätte auch keiner von ihnen sein können. Es geht um 5% der Asylbewerber, die für alle anderen nicht repräsentativ sind.

„Die AfD will uns einreden, dass alle Asylbewerber Schwertmörder sind“

Was hindert uns daran, diese Gefahr korrekt zu beschreiben und das Problem zu lösen? Einerseits die AfD, die uns einreden will, dass alle Asylbewerber potenziell Schwertmörder sind und als Antwort auf unfassbare Gewalttaten die Grenzen dicht machen und die Asylbewerber außer Landes schaffen wollen. Das ist die unzulässige Verallgemeinerung, vor der Manfred Rommel gewarnt hat. Und sie löst eine Gegenreaktion aus: Die Mehrheit der Politik und der Gesellschaft steht dagegen zusammen. Aus gutem Grund.

Doch daraus entsteht ein Folgeproblem: Auch die Gefahren, die real von Asylbewerbern ausgehen, werden ausgeblendet, um nicht in den Verdacht des Rechtspopulismus zu geraten oder der AfD eine Hilfestellung zu leisten. Indirekt verhindert die AfD damit eine angemessene Reaktion auf die Probleme.

Mehrfachstraftäter in sicheren Landeseinrichtungen unterbringen

Wie würde die aussehen? Der Fall vom Fasanenhof zeigt alle Defizite im Umgang mit Gefährdern wie im Brennglas auf. Die Polizei kennt ihn wegen Straftaten. Wenn man genauer hinschaut, findet man schon nach 48 Stunden die wahre Identität heraus. Aber es passiert nichts.

Wir müssten es genau umgekehrt machen: Bei allen mehrfach straffälligen Asylbewerbern sollten Identitätschecks mit größtem Aufwand betrieben werden. Und der Staat müsste die von den rund 5% Polizei bekannter junger gewaltbereiter Männer unter den Asylbewerbern ausgehende Gefahr bannen, indem er ihnen die Städte und Gemeinden als Umfeld für ihre Taten entzieht. Konkret: Solche Straftäter sollten in sicheren Landeseinrichtungen untergebracht werden, bis die Gefahr gebannt ist. Entweder durch Klärung der Identität, Sozialisierung und Integration oder durch Ausweisung und Abschiebung.

Die Bereitschaft der Bevölkerung, wieder und wieder solche Opfer zu bringen, ist limitiert

„Wir sollten unserer Trauer Würde dadurch geben, dass wir nicht generalisieren, dass wir nicht Unschuldigen Schuld zuweisen.“ (Manfred Rommel)

Der Bund hat mit der jüngsten Gesetzesänderung einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Wer seine Identität nicht nachweisen kann, muss 18 statt 6 Monaten in einer Landesaufnahmeeinrichtung verbleiben. Und Hessen hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Gefährdergruppe zurück in solche Einrichtungen muss. (Ins Gefängnis kann man sie übrigens nicht schicken, weil dafür das Strafmaß in unserem liberalen Rechtsstaat nicht ausreicht, bevor es zu einer schweren Straftat kommt, und das sollte auch so bleiben).

Ich halte das für eine dringend notwendige Konsequenz. Die Bereitschaft der Bevölkerung, wieder und wieder solche Opfer zu bringen, ist limitiert. Wenn der Staat nicht ausreichend Schutz vor einer solchen Tätergruppe herstellt, dann stärkt das die AfD und schwächt das Asylrecht. Der Schutz einer gewaltbereiten Gruppe, die sich unter den Asylbewerbern versteckt, ist diese beiden Konsequenzen nicht wert.

„Wir sollten unserer Trauer Würde dadurch geben, dass wir nicht generalisieren, dass wir nicht Unschuldigen Schuld zuweisen.“ Dieser Satz von Manfred Rommel gilt nach wie vor. Wir dürfen aber auch nicht zulassen, dass die Schuldigen sich hinter den Unschuldigen verstecken können.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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