Donnerstag, 21. November 2024

Wann werden endlich auch Deutsche gegen Hass und Hetze geschützt?

Wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB kann nach derzeitiger Rechtslage nicht bestraft werden, wer seine Hetze gegen „Deutsche“ richtet. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat die Fraktion der Alternative für Deutschland einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Der Rechtsausschuss des Bundestages befasste sich am gestern mit dem Gesetzentwurf insoweit, als über den Antrag der AfD, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, abgestimmt und der Vorschlag der AfD zurückgewiesen wurde.

Ein Ergebnis mit dem Jens Maier, Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss (l. (c) Hermine Poschmann / habitator terrae CC BY-SA 3.0) bereits gerechnet hatte, so erschreckend diese Entscheidung sei: „Schon anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Bundestags war abzusehen, dass die anderen Parteien den Schutzzweck der Volksverhetzung für jeden und alles befürworten, für die deutsche (Noch-) Mehrheitsbevölkerung aber ablehnen möchten. Konsequenterweise wurde denn auch heute der Antrag auf Anhörung von Experten zu diesem Thema von den anderen Fraktionen zurückgewiesen.“

Offensichtlich wolle man bei der AfD im Wolkenkuckucksheim bleiben und vor der Realität die Augen verschließen, so Maier. Diese Realität sehe aber anders aus. Es gebe genügend Vorfälle, wo sich Hetze und Verhetzung gegen ‚die Deutschen‘ schlechthin richteten: „Es kann doch wohl keinen wesentlichen Unterschied machen, ob man *Unwort*-Ausländer propagiert oder *Unwort*-Deutscher; dem friedlichen Zusammenleben aller Bevölkerungsteile in Deutschland ist das eine genauso abträglich wie das andere.“, so Maier

Und weiter: „Es wäre aufschlussreich gewesen, wenn über eine Expertenanhörung vor allem die Folgen für die Gesellschaft durch Hass und Hetze gegen Deutsche hätten ermittelt werden können. Stattdessen soll wohl – so hat es den Anschein – die deutsche Bevölkerung vom Schutzbereich des § 130 StGB erst dann erfasst sein, wenn sie zu einer Minderheit im eigenen Land geworden ist. So lange können, so lange wollen, so lange dürfen wir nicht warten!“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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