(David Berger) In einem von Alexander Gauland und Prof. Jörg Meuthen unterzeichneten Schreiben vom gestrigen Tag an Innenminister Horst Seehofer erhebt die AfD Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Thomas Haldenwang.
In dem Schreiben, das PP vorliegt, heißt es, Haldenwang habe „massiv und in rechtswidriger Weise in den grundgesetzlich geschützten Parteienwettbewerb in Deutschland eingegriffen, indem er die AfD in der Öffentlichkeit als,,Prüffall“ ausgerufen hat.“
Der AfD enormen Schaden zugefügt
Durch die damit verbundene „Stigmatisierung in den Augen der Bevölkerung und insbesondere der Wähler“ habe er so der AfD „erheblichen Schaden zugefügt“. Daher beantragt die AfD gegen Herrn Haldenwang unverzüglich ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
In der sehr ausführlichen Begründung des Antrags heiß es u.a.: „Die AfD ist als größte Oppositionspartei in Deutschland mit Abgeordneten im Bundestag, in allen Landesparlamenten und im Europaparlament vertreten. Sie ist damit ein zu schützender Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und repräsentiert auf Bundesebene fast 6 Millionen Wähler. Umso gravierender ist es, dass das Bundesamt ,,als Hüter der Verfassung“ und allen voran ihr Präsident Herr Haldenwang selbst rechtswidrig in die Rechte unserer Partei eingreift. Auch diese Rechte stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, verbrieft vor allem durch Art. zr Abs. r GG.“
CDU-Mann Haldenwang hat seine Neutralitätspflicht verletzt
Dass dieser Eingriff zu Beginn des Wahljahres 2019 durch ein CDU-Mitglied, das Haldenwang ist, erfolgte zeige, dass Haldenwang unter Verletzung seiner Neutralitätspflicht rechtswidrig auf diese Wahlen Einfluss zu nehmen versucht hat: „Das öffentliche Ausrufen des ,,Prüffalls“ hat zu einem erheblichen Nachteil im verfassungsrechtlich garantierten Parteienwettbewerb geführt, dessen Auswirkungen derzeit noch nicht absehbar sind und die uns daher auch veranlasst haben, entsprechende Schadensersatzansprüche zu prüfen.“
Das Verwaltungsgerichts Köln hatte bereits am 26. Februar in einem bislang einzigartigen Vorfall den Verfassungsschutz in dieser Sache zur Ordnung rufen müssen: ,,Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, in Bezug auf die Antragstellerin zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als ,,Prüffall“ bearbeitet.“
Das Schreiben schließt unmissverständlich: „Wir erwarten, dass diese massiven Rechtsverstöße zur Verhängung angemessener Sanktionen gegen Herrn Haldenwang führen werden“.
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