Mittwoch, 24. April 2024

Gerichtsentscheidung: Verfassungsschutz darf AfD nicht Prüffall nennen

Der neue Präsident der Vrefassungsschutzes ist kaum im Amt, schon muss seine Behörde durch die Justiz zur Ordnung gerufen werden. Das Kölner Verwaltunsgericht gibt einem Eilantrag der AfD recht und untersagt dem Verfassungsschutz, die Partei als Prüffall zu bezeichnen. Dies sei ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Partei, die dadurch grundlos in ein negatives Licht gerückt werde.

Der Verfassungsschutz hatte sich im Vorfeld uneinsichtig gezeigt und eine Unterlassungserklärung abgelehnt, da er sein Vorgehen für rechtmäßig gehalten hat. Das Gericht hat nun klar gestellt, dass es das nicht ist.

Vorgehen der Behörde rechtswidriger Eingriff in die Rechte der Partei

Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht. Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“

„Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht“, sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“. „Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert.“

Erste Stimmen zur Absetzung Haldenwangs werden laut

Unterdessen werden bereits Stimmen laut, die eine Absetzung von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) fordern, nachdem ihm ein Gericht untersagt har, sein Amt weiterhin zur Bekämpfung politischer Konkurrenz zu missbrauchen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung Haldenwangs „Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abgesetzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert.“

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL