Das Münchener Amtsgericht hat der „taz“ bei einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro untersagt, die Unwahrheit über David Berger zu verbreiten. Die von der „taz“ verbreitete Fakenews war geeignet ist, ihn in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten zu rücken. Doch das war nicht das erste Mal, dass die taz mit dubiosen Methoden auffiel und gerichtlich gegen sie vorgegangen werden musste. Jürgen Fritz hat recherchiert.
Nach kurzer Recherche stellte sich heraus, dass der Fall David Bergers bei weitem nicht der erste ist, in dem die taz derart negativ auffällt. Daher wollte ich wissen: Was für ein Blatt ist das überhaupt diese Die Tageszeitung (taz)?
Jürgen Fritz: Mitgründer der taz ist der selbst vorbestrafte RAF-Verteidiger Hans-Christian Ströbele
Gegründet wurde die taz 1978 und zwar unter anderem von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Ströbele war von 2002 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und war das dienstälteste Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste. Mehrfach errang er für den Bundestagswahlkreis Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost bei den Bundestagswahlen 2002, 2005, 2009 und 2013 als jeweils einziger Bundestagsabgeordneter das Direktmandat für Die Grünen.
Bekannt geworden ist Ströbele ab ca. 1970, als er die Verteidigung von RAF-Angehörigen, so unter anderem von Andreas Baader übernahm. 1975 wurde er wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen.
1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei. Für die Kammer war Ströbeles Verstrickung in die RAF ein „besonders schwerer Fall“ von Unterstützung, da die von ihm unterstützte Vereinigung darauf ausgerichtet gewesen sei, „Straftaten des Mordes und Sprengstoffdelikte zu begehen“.
Im Februar 2018 erstattete mein Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, Strafanzeige gegen Hans-Christian Ströbele wegen einer Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz, Sprengung einer Versammlung, nachdem Ströbele öffentlich dazu aufgerufen hatte, den Marsch der Frauen in Berlin aufs Kanzleramt zu stören oder zu verhindern. Doch zurück von einem der Mitgründer der Zeitung zu dieser selbst.
Die schlimme taz-Hetze gegen Thilo Sarrazin
2012 erschien auf taz online eine Kolumne des umstrittenen deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel „Der Ausländerschutzbeauftragte“. In dieser schrieb Yücel über Sarrazin:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
(Dabei hatte Thilo Sarrazin niemals einen Schlaganfall. Infolge der Operation eines gutartigen Tumors an Nerven des Innenohrs im August 2004 ist lediglich seine rechte Gesichtshälfte teilweise gelähmt.)
Daraufhin sprach der Deutsche Presserat eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex aus. Yücels in der taz erschienene Kolumne enthalte eine Äußerung, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Moniert wurde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Das ginge über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus.
Nach der Rüge durch den Deutschen Presserat gegen die taz klagte Thilo Sarrazin, dessen Persönlichkeitsrechte hier offensichtlich grob verletzt worden waren. Die taz zeigte sich hierbei bis zum Schluss uneinsichtig. Erst als das Landgericht Berlin Sarrazin ausdrücklich Recht gab und der taz untersagte, diesen Text weiter zu veröffentlichen und zu verbreiten, gab sie klein bei und zahlte Sarrazin widerwillig eine Mini-Entschädigung von 20.000 Euro, zu der das Gericht sie verurteilte.
Verurteilung wegen systematischer Diskriminierung von Männern
2014 schrieb die taz dann eine ihrer freien Volontärsstellen aus. Bewerbungen von Männern lehnte sie dabei kategorisch ab. Sie wolle ausschließlich eine Frau mit Migrationshintergrund. Die systematische Diskriminierung von Männern (und Frauen ohne Migrationshintergrund) hielt die taz „für gerechtfertigt“, ja sogar „erforderlich“, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.
Dagegen klagte zum Glück ein Mann, der sich auf die Stelle beworben hatte und allein auf Grund seines Geschlechtes abgelehnt wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entsprach der Klage des Mannes und urteilte im Juni 2014, dass die taz Männer systematisch diskriminiere. Die taz wurde zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Fazit
Wie ich das finde, dass David Berger gegen dieses Blatt geklagt hat? Gut finde ich das. Wie es es finde, dass er gewonnen hat? Das finde ich noch besser. Ich habe nämlich den Eindruck, da hat es genau die Richtigen getroffen. Danke David für dein Engagement, nicht nur in dieser Sache!
***
Zum Autor: Jürgen Fritz studierte in Heidelberg Philosophie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik und Geschichte für das Lehramt. Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte er eine zusätzliche Ausbildung zum Financial Consultant unter anderem an der heutigen MLP Corporate University. Er arbeitete etliche Jahre als unabhängiger Finanzspezialist. Außerdem ist er seit Jahren als freier Autor tätig. 2007 erschien seine preisgekrönte philosophische Abhandlung „Das Kartenhaus der Erkenntnis – Warum wir Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ als Buch, 2012 in zweiter Auflage. Seit 2017 betreibt er schwerpunktmäßig seinen Blog JÜRGEN FRITZ. Hier erschien der Beitrag in wesentlich erweiterter Form.