Freitag, 19. April 2024

Viertel Million Euro Strafe drohen: Gericht untersagt der „taz“ Lüge über David Berger zu verbreiten

(David Berger) Vor wenigen Tagen bekam die linke Tageszeitung „taz“ in Berlin Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihr eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München überreichte, die der Zeitung bei der Androhung von bis zu einer viertel Million Euro Ordnungsgeld untersagt, weiterhin eine Lüge über mich zu verbreiten, die mich in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten rücken sollte.

Im Zusammenhang mit der Wut der Mainstreammedien darüber, dass der WDR ein einstündiges Interview mit mir produziert und trotz eines linken Shitstorms ausgestrahlt hatte, hatte die „taz“ am 24. Januar 2019 über mich geschrieben:

„Berger erhielt 2015 die Kündigung [beim Männer-Magazin], als er zum 70. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung einen Holocaust-relativierenden Text über die Plattform seines Verlags verbreitete.“

„taz“ hatte Fakenews schon zum zweiten mal verbreitet

Ein eindeutige Lüge, die die taz bereits schon einmal vor Jahren in die Welt gesetzt und damals nach einem Anruf meinerseits korrigiert hatte. Damals setze ich noch auf die Einsicht der dort Arbeitenden.

Nachdem die taz in einem Artikel ihres Mitarbeiters Peter Weissenburger nun diese Falschaussage – wohl wider besseres Wissen – erneut veröffentlicht hatte, blieb mir kein anderer Weg, als dem Blatt über meinen Rechtsanwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen zu lassen.

Zwar löschte die taz online die Falschaussage, unterließ es aber die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Unterlassungsanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt

Dadurch sahen mein Rechtsanwalt und ich die Ansprüche in der Angelegenheit nicht hinreichend erfüllt. Hatte sich die „taz“ eben nicht, wie gefordert, strafbewehrt zur künftigen Unterlassung verpflichtet.

Nur hierdurch entfällt die Wiederholungsgefahr für künftige gleichartige Verletzungshandlungen, von der man in diesem Fall offensichtlich besonders auszugehen hat. So sahen wir keinen anderen gangbaren Weg als meinen Unterlassungsanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.

„taz“ muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen

Ende Februar hat nun das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die taz erlassen. Darin untersagt das Gericht der taz bei einer Androhung von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten erneut die oben zitierte Aussage, mit der ich in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten gerückt werden soll, zu wiederholen. Die taz hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

In einem Fax hat die „taz“ gestern, am letzten Tag der ihr zur Verfügung stehenden 14-Tagesfrist eine Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I als endgültige Regelung in der Sache anerkannt.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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