Mittwoch, 4. Dezember 2024

Schweden: Vor jedem Sexakt erst zum Notar – unterschreiben, dass beide einverstanden sind

Ein Gastbeitrag von Jürgen Fritz

Haben Sie schon mal eine Frau aus Unachtsamkeit vergewaltigt, ohne es zu merken? Nein? Vielleicht doch. Im sozialdemokratischen Schweden wird damit jetzt bald Schluss sein respektive wird nicht mehr ungestraft vorkommen. Doch die deutsche Sozialdemokratie plant noch viel weitergehende Schritte im Anti-Diskriminierungs-Kampf.

Dass Sozis und Grüne die intelligentesten, ehrlichsten und realitätstreusten Menschen auf der ganzen Welt sind, gilt als allgemein bekannt. Wie intelligent und realitätsnah diese wunderbaren Menschen sind – die Erde hat niemals edlere, vollkommenere Wesen gesehen -, demonstrieren sie gerade in Schweden, dem einzigen Land, wo die Menschen noch besser sind als in Deutschland.

Die MeToo-Kampagne gegen sexuelle Übergriffe hat dort einen einzigartigen Erfolg erzielen können. Denn die feministische rot-grüne Regierung in Stockholm will die Gesetze für Sexualstraftaten nochmals radikal verschärfen. Schon jetzt ist die schwedische Gesetzgebung mehr als drastisch. Der bekannteste Fall: Gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wurde wegen Verdachts auf „weniger grobe Vergewaltigung“ gefahndet. Was hatte er getan? Er hatte mit einer Frau einvernehmlichen Sex, benutzte dabei aber kein Kondom. Und: er hatte vorher nicht explizit gefragt, ob sie damit einverstanden ist, dass sie kein Kondom benutzen. Die Frau hatte ihm dies nicht ausdrücklich genehmigt. Dies tat zwar der Freundschaft der beiden keinen Abbruch, gleichwohl sollte er wegen Vergewaltigung angeklagt und bestraft werden. Ja, ja, die vollkommen durchsozialdemokratisierten Schweden sind da nicht zimperplich. So geht’s ja nicht!

Um jetzt aber noch mehr Personen verurteilen zu können, werden zwei neue Tatbestände eingeführt: a) die „unachtsame Vergewaltigung“ und b) der „unachtsame sexuelle Übergriff“. Dank dieses phänomenalen neuen Gesetz sollen noch mehr sexuelle Handlungen als bisher als Vergewaltigung eingestuft werden können, erhofft sich der schwedische Ministerpräsident Stefan Löfven (Vorsitzender der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Schwedens).

Ohne Notar wird es zukünftig gefährlich

In Schweden müssen Frauen damit zukünftig gar nicht mehr signalisieren, dass sie keinen Sex möchten. Es obliegt vollständig dem Mann, die Frau explizit um Erlaubnis zu bitten. Und zwar vor jedem Akt. Sonst droht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung. Grundsätzlich würde zwar eine mündliche Genehmigung ausreichen, jedoch stellt sich hier das Problem der Beweisführung. Hier kann leicht Wort gegen Wort stehen und dann zieht meist der Mann den Kürzeren. Anwälte empfehlen daher allen Männern, es sich vor jedem einzelnen Akt jedes Mal schriftlich von der Frau bestätigen zu lassen, dass sie jetzt, zu diesem Zeitpunkt – Uhrzeit genau festhalten! – will, am besten auch gleich wie lange. Denn sonst könnte es ja passieren, dass die Frau zwar Sex haben wollte, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr, der Mann jedoch, womöglich gerade so in Ekstase, dass er ihr Nicht-mehr-wollen, welches sie nicht signalisieren muss!, gar nicht bemerkt. Auch dann ist er ein Vergewaltiger, der mit empfindlichen Strafen zu rechnen hat.

Bei längeren Sexualakten empfehlen Anwälte daher, diese alle zehn Minuten zu unterbrechen und sich immer wieder aufs Neue bestätigen zu lassen, dass die Frau noch immer will – schriftlich und mit genauer Nennung der Uhrzeit und Unterschrift. Am sichersten sei es, den Akt vor mehreren Zeugen zu vollziehen, wobei der Frauenanteil der Zeugen immer mindestens 50 Prozent betragen muss. Ideal wäre, wenn man ganz sicher gehen will, den Akt vor einem Notar zu vollziehen, der alles genau protokolliert und zwischendurch immer kurze Befragungen durchführt, bei welchen der Akt – das ist ein weiterer Vorteil – nicht unterbrochen werden muss. Hier reicht dann ein mündliches „Ja, ich will weitermachen“.

Aber auch hier gibt es einen Schwachpunkt: Handelt es sich um einen männlichen Notar, könnte auch das vor Gericht zu Schwierigkeiten führen, da Männer in Schweden grundsätzlich als befangen gelten. Jedoch nur schwedische respektive europäische, genauer: weiße Männer. Wer als hundertprozentig sicher gehen möchte, sollte ein Notarin hinzuziehen oder einen nichteuropäischen, nichtweißen männlichen Notar.

Ab Juli 2018 fängt eine neue Zeitrechnung an

Das neue „Einverständnis-Gesetz“ soll am 01.07.2018 in Kraft treten und dürfte das erste seiner Art weltweit sein. Sämtliche schwedische Parlamentsparteien unterstützen dieses progressive sozialdemokratische Projekt. Die Einverständnisregel gilt dabei selbstverständlich auch für Ehepaare oder solche Paare, die schon seit Jahrzehnten zusammen sind.

„Die Botschaft ist einfach. Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen. Sex muss freiwillig sein“, verkündete der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven am Sonntag in einer Weihnachtsrede.

Von welch umwerfenden Erfolg die MeToo-Kampagne schon jetzt gekrönt ist in Schweden zeigen folgende Fakten. In den letzten Wochen und Monaten wurden bereits zahlreiche Männer in allen möglichen Branchen gefeuert, nachdem führende Zeitungen sie in Artikeln namentlich genannt haben. In diesen Artikeln haben anonym gehaltene Frauen sie sexueller Übergriffe bezichtigt, die teilweise schon Jahrzehnte zurückliegen. Ja, dank MeToo befindet sich ganz Schweden in einer regelrechten feministischen Aufbruchsstimmung. Und dies alles ist erst der Anfang. Von Schweden könnte eine einmalige Bewegung ausgehen, die sich zunächst in ganz Westeuropa ausbreitet, dann irgendwann in der ganzen Welt.

Öffentliche Kritik von Medien und Politik gibt es kaum am harten sozialdemokratischen Kurs. Im Gegenteil, das Prinzip der Unschuldsvermutung haben führende Landesmedien längst aufgehoben, kritisierte ein älterer männlicher – natürlich weißer – Kolumnist der Zeitung „Aftonbladet“. Er bezeichnete das Ganze gar als „Hexenjagd“. Doch das wird er kein zweites Mal öffentlich äußern. Zumindest nicht beim „Aftonbladet“. Die haben ihn nämlich sofort gefeuert. Recht auf freie Meinungsäußerung hin oder her, bei solchen Typen darf man nicht zimperlich sein.

Deutschland könnte die Führung übernehmen und auch hier Weltmeister werden

Die deutsche Sozialdemokratie und die Grünen sollen ein ähnliches Gesetz bereits in Vorbereitung haben, welches auch von der Linkspartei unterstützt wird. Auch große Teile der CDU scheinen dem inzwischen nicht mehr abgeneigt zu sein. Die FDP findet das zwar einerseits nicht so richtig liberal – aus Sicht des Mannes -, andererseits aber gerade besonders liberal – aus Sicht der Frau. Daher sagt sie zu dem Thema, wie eigentlich bei jedem: Jein. Hat aber zugleich signalisiert: Wenn der Soli völlig gestrichen wird, ist sie voll dabei und unterstützt ein entsprechendes deutsches Gesetz.

Haupttreiber sind aber die zwei progressiven Parteien schlechthin, die SPD und die Grünen. Von den deutschen Sozialdemokraten gibt es jetzt sogar einen Vorschlag, mit dem Deutschland selbst Schweden noch überholen und sich weltweit an die Spitze der Anti-Diskriminierungs-Bewegung setzen könnte. Warum soll dies alles nur für den Geschlechtsakt gelten und nicht schon viel früher einsetzen: bei jeder körperlichen Berührung und vor allem beim Küssen? Auch ein ungewollter Kuss sei letztlich eine Form der Gewalt, ja letztlich eine Vergewaltigung, so die SPD und die Grünen.

Barbara Hendricks‘ Vorstoß

Küssen war dann wiederum das Stichwort für Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Diese stellte nämlich eine weitere völlig berechtigte Frage: Ob es denn nicht auch eine Form der Diskriminierung sei, ja vielleicht sogar eine ihrer schlimmsten Formen, wenn einen absolut niemand küsse, wenn kein einziger Sex mit einem haben wolle. Und ob man dies nicht auch unter Strafe stellen müsse, dies allerdings ausschließlich bezogen auf Männer, die sich weigern, eine Frau zu küssen oder zu penetrieren, die das aber gerne hätte.

Darin sehen Sozialdemokraten und Grüne einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen unser Grundgesetz. Jede Frau wolle als begehrenswert empfunden werden respektive die Frau wolle bestimmen, von wem ihr solches widerfährt und von wem nicht. Das gerade bei europäischen weißen Männern oft sehr selektive Begehren sei nicht nur völlig unsozialdemokratisch im Sinne einer Ungleichbehandlung von Gleichen (alle Frauen sind gleich!), es sei auch verfassungswidrig. Hier könne sich der weiße Mann sehr viel vom Afrikaner und Araber abschauen und viel von diesen lernen. Diese hätten den Gleichheitsgrundsatz in diesem Bereich von jeher viel stärker verinnerlicht. Von daher seien diese menschlichen Geschenke tatsächlich wertvoller als Gold und sehr zu begrüßen – Geld, Kosten, Integration und innere Sicherheit hin oder her. Über solche Kleinigkeiten müsse man sich im Kampf gegen die Diskriminierung hinwegsetzen.

Auch hier sollen bereits entsprechende Gesetzesvorhaben in Planung sein, die diesen unmöglichen Umstand der selektiven männlichen Verweigerung des Begehrens in wenigen Jahren aus der Welt zu schaffen versprechen. Dieses Gesetz soll aber zunächst nur auf weiße Männer bezogen sein und zwar ausschließlich auf die, die schon länger hier leben, was aber keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstelle, weil weiße Männer in ihrer Unfähigkeit, alle Frauen gleichermaßen zu begehren, einfach nicht gleichwertig seien und daher auch nicht gleich behandelt werden müssen.

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jc3bcrgen-fritz-19-10Zum Autor: Jürgen Fritz studierte in Heidelberg Philosophie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik und Geschichte für das Lehramt. Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte er eine zusätzliche Ausbildung zum Financial Consultant unter anderem an der heutigen MLP Corporate University. Er arbeitete etliche Jahre als unabhängiger Finanzspezialist. Außerdem ist er seit Jahren als freier Autor tätig. 2007 erschien seine preisgekrönte philosophische Abhandlung „Das Kartenhaus der Erkenntnis – Warum wir Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ als Buch, 2012 in zweiter Auflage. Seit 2017 betreibt er schwerpunktmäßig seinen Blog JÜRGEN FRITZ. Hier erschien der hier veröffentlichte Beitrag zunächst.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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