Sonntag, 22. Dezember 2024

Terror. Mord. Gewalt: Der Staat hat die Kontrolle verloren

Ein Gastbeitrag von Stefan Schubert (JouWatch)

Nachdem der Staat zuvor seine Glaubwürdigkeit verloren hat, haben Merkels Grenzöffnungen zudem zu einem rapiden Kontrollverlust des Staates geführt. Beinahe im Wochenrhythmus sind neue Opfer zu beklagen. Und dies geschieht nicht mehr im Verborgenen, der Kontrollverlust des Staates ist für jeden sichtbar geworden, er kann mit Namen, Daten und Orten benannt werden: Der islamische Berlin Attentäter Anis Amri, der tschetschenische Tiergarten-Mörder Ilyas A. und der Kölner Ebertplatz. An allen diesen Gewalttaten sind »Flüchtlinge« beteiligt, die der Staat von Gesetz wegen längst hätte abschieben müssen.

Ein weiteres Todesopfer, welches die Bundesregierung und der Rot-Rot-Grüne Berliner Senat gleichermaßen zu verantworten haben, ist die 60-Jährige Susanne F. Die Kunsthistorikerin nutzte nach einem Treffen mit ihren Freundinnen einen Weg am Rande des Berliner Tiergartens. Der kleine Weg vom Ausflugslokal »Schleusenkrug« zur belebten Bushaltestelle am Bahnhof Zoo ist nur 300 Meter lang, doch diese 300 Meter wird Susanne F. nicht überleben. Der abgelehnte tschetschenische Asylant, Ilyas A. (18), lauert im Gebüsch, zerrt die 60-Jährige an diesem Spätsommertag im September in das Dickicht und erwürgt die Frau. Der Grund für diesen brutalen Mord ist unfassbar, Ilyas A. raubt 50 Euro und das Handy der Frau.

Das Grundgesetz wird von der Regierung nur noch nach belieben umgesetzt

Der Tschetschene fällt seit seinem 15. Lebensjahr mit immer brutaleren Taten auf. Vom Fahrrad- über den Taschendieb, bis er mit 16 durch drei brutale Raubüberfälle auf Senioren aktenkundig wird. Innerhalb von nur fünf Tagen überfällt er in Berlin eine schwerbehinderte Rentnerin im Treppenhaus und stößt sie von hinten gegen die Wand. Einer 87-Jährigen versetzt er einen Faustschlag ins Gesicht, bis er bei einem Handtaschenraub an einer 98-Jährigen von Passanten überwältigt wird.

Der Kontrollverlust des Staates beginnt in diesem Fall bereits im Jahr 2012, als seine Eltern, seine drei Geschwister und Ilyas, Asyl in Deutschland beantragen – aus Polen einreisend. Gemäß dem Grundgesetz Artikel 16a (2), » Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist…«,  https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html hätte die tschetschenische Familie also bereits 2013 keinerlei Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland gehabt. Aber das Grundgesetz wird in Berlin-Mitte ja nur noch dann zitiert, wenn es aus ideologischen Gründen gerade opportun erscheint. So werden die Tschetschenen nicht direkt an der Grenze abgewiesen, sondern die Familie erhält trotzdem ein Asylverfahren, mit den verbundenen Kosten, um dann immerhin zurück nach Polen abgeschoben zu werden. Ilyas A. nicht, denn er sitzt zu diesem Zeitpunkt eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten ab und beantragt ein zweites Mal Asyl. Nach der Verurteilung ordnet die Ausländerbehörde seine Ausweisung »aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« an, doch das stört die politisch Verantwortlichen in Berlin nicht im Geringsten. Sie stellen dem aktenkundigen Kriminellen eine Duldungsbescheinigung aus, weil er noch minderjährig ist.

Auch nach seiner Haftentlassung wird der ausreispflichtige Tschetschene weiterhin geduldet.

Am 10. August 2017, dreieinhalb Wochen vor dem brutalen Tiergarten-Mord, wird der schwerkriminelle »Asylbewerber« volljährig. Der Rot-Rot-Grüne Senat verliert somit auch seine letzte Ausrede um Recht und Gesetz in der Hauptstad endlich wiederherzustellen. Doch es werden keinerlei Versuche unternommen, den brutalen Räuber festzunehmen und in Abschiebehaft zu setzen.

Erst durch diesen Kontrollverlust des Staates befindet sich Ilyas A. am Abend des 5. Septembers im Berliner Tiergarten und erwürgt die Kunsthistorikerin wegen eines Handys und 50 Euro.

Weder Frau Merkel noch der Regierende Bürgermeister haben dem trauernden Witwer kondoliert oder eine Unterstützung bei der Regelung der Todesangelegenheiten angeboten.

Auch hat niemand der feinen Damen und Herren Verantwortung übernommen, das Staatsversagen eingestanden oder gar persönliche Konsequenzen gezogen.

Die Todesliste des Kontrollverlustes des Staates wird immer länger

 Der islamische Terrorist Anis Amri, tötete auf den Berliner Breitscheidplatz 12 Menschen und verletzte 55 weitere zum Teil schwer. Mit 15 brach er in Tunesien die Schule ab, wird kriminell und dort in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft wegen Raubes verurteilt. In Italien setzt er seine kriminellen Aktivitäten fort und wird immer häufiger gewalttätig. Er wird schließlich wegen Brandstiftung und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt und in Catania inhaftiert. Über die Schweiz reiste er nach Merkels Grenzöffnungen 2015 nach Deutschland ein, illegal. Man hätte ihn direkt festnehmen und ausweisen müssen, doch in Deutschland wird ihm gestattet, unter mehreren falschen Identitäten Asylanträge zu stellen. Insgesamt benutzt Amri 14 verschiedene Identitäten und erschleicht sich entsprechende Asyl- oder Sozialleistungen.

Der Bund und die 16 Bundesländer sind nicht in der Lage, Amri aufgrund seiner Fingerabdrücke eindeutig zu identifizieren und seine kriminelle Vorgeschichte zu erfahren. Und dies, obwohl Amri den Behörden mittlerweile als islamistischer Top-Gefährder bekannt ist. Am 30. Mai 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, er somit zwingend ausreisepflichtig. Doch er begeht folgenlos weitere Straftaten in Deutschland und betätigt sich offen als Drogendealer. Längst hätte er in Abschiebhaft genommen werden müssen, auch wegen der bekannten Terrorgefahr, die von ihm ausgeht. Doch die Innenminister von NRW und Berlin versagen andauernd und haben so die anschließenden Opfer auf dem Breitscheidplatz zu verantworten. Aber natürlich tritt niemand nach dem folgenschweren islamischen Terroranschlag zurück und niemand übernimmt politische Verantwortung. Weder besucht Merkel die Schwerverletzten im Krankenhaus noch bezeugt sie auf einer Beerdigung ihre Anteilnahme. Im Gegenteil, die Todesopfer ihrer Politik, werden in aller Stille beerdigt und sie erhalten auch keinen Staatsakt.

 In ganz Europa als Kriminelle bekannt – in Deutschland »Flüchtlinge«

Das gleiche Staatsversagen und der Kontrollverlust haben bereits den Sexualmord an Maria L. in Freiburg erst ermöglicht. Die ARD-Tagesschau versuchte zuerst, diesen Sexualmord durch einen »Flüchtling« zu verheimlichen. Er hätte angeblich nur eine »regionale Bedeutung«, so der peinliche Rechtfertigungsversuch des Staatsfernsehens.

Der Täter, der afghanische »Flüchtling« Husein K., der die 22-Jährige Frau erst vergewaltigte und anschließend ermordete, war bereits in Griechenland zu einer 10-Jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er überfiel dort ebenfalls eine junge Frau und stieß sie eine Klippe herab, welches sie nur mit viel Glück überlebte.

Bereits nach 2,5 Jahren ließen ihn griechische Behörden frei und weiter nach Deutschland reisen. Die Haftanstalten wären in Griechenland überfüllt, so die lapidare Begründung der Griechen. Der deutsche Staat tappte mal wieder im Dunkeln, nahm diesen Schwerkriminellen auf und erlaubte ihm ein Asylverfahren als Minderjährigen, obwohl er aus einem sicheren EU-Land illegal einreiste und laut einem Mithäftling bereits 27 Jahre alt sein soll. Hätten sich deutsche Behörden und Politiker an Artikel 16a II GG gehalten, würde auch Maria L. noch immer leben.

Stefan Schubert, Ex-Polizist und Bestsellerautor, ist bundesweit als Experte für Themen rund um die innere Sicherheit bekannt. Sein aktuelles Buch lautet: »No-Go-Areas: Wie der Staat vor der Ausländerkriminalität kapituliert«

Hier kann man das Buch erwerben:

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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