Wir dokumentieren hier die Rede von Erika Steinbach MdB zur Debatte um die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, die heute morgen im Bundestag stattfand. Zugleich war sie die letzte Rede jener Frau, der man – egal wie man zu ihren Positionen steht und im Unterschied zu vielen ihrer Kollegen – aufrechten Gang, Glaubwürdigkeit und Geradlinigkeit nicht wird absprechen können.
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Das Grundgesetz stellt in Art. 6 Absatz 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (…) Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Absatz 1 einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.“
So das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Juni 2012.
Der heute in einer Art Sturzgeburt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, steht dem offenkundig entgegen. Eine solche Debatte aus dem Handgelenk hat unser Grundgesetz und auch das Thema nicht verdient.
Insofern kann ich den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gut verstehen, wenn er sich über die erzwungene Abstimmung empört. Allerdings zielt Volker Kauder mit seiner Kritik an der SPD auf den falschen Adressaten.
Es war die Bundeskanzlerin und nicht die SPD-Fraktion, die mit ihrer wohlkalkulierten Einlassung, dass dies allein eine Frage des Gewissens sei, die Türen für die heutige, überstürzte Entscheidung sperrangelweit geöffnet hat und sich als quasi neue Vorsitzende der Unionsfraktion auch noch dazu hinreißen ließ, generös die Abstimmung frei zu geben.
Zudem auch noch entgegen dem eigenen, nach wie vor gültigen Grundsatzprogramm der CDU. Darin ist zu lesen:
„Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau (…) Deshalb steht die Ehe unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes“.
Beschlüsse der CDU sind offenkundig nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Insgesamt ist der heutige Vorgang an Peinlichkeit kaum zu über bieten. Unberechenbarkeit und Beliebigkeit erschüttern die Grundfesten unserer Demokratie nicht nur in dieser Frage.
Ich lehne den Gesetzentwurf ab, da er dem Grundgesetz und meiner persönlichen Überzeugung widerspricht.
Nach 27 Jahren im Deutschen Bundestag ist das heute meine letzte Rede. Es waren intensive Jahre, die ich nicht missen möchte. Insbesondere meine erste Legislaturperiode im auch erstmals gesamtdeutschen Bundestag mit Bundeskanzler Helmut Kohl war eine singuläre, historische Lebenserfahrung.
Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen des Hauses für konstruktive, teils harmonische, teils kontroverse, zumeist respektvolle Zusammenarbeit.
Vom neuen Bundestag erhoffe ich, dass er seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung verantwortungsvoller wahrnimmt, als es in den letzten Jahren geschehen ist.
Wir haben keine Kanzlerdemokratie sondern eine parlamentarische Demokratie. Unsere parlamentarische Demokratie bedarf dringend der Wachsamkeit.
– es gilt das gesprochene Wort –