Wider den protestantischen Libertarismus: Der Staat ist nicht alles – aber er ist auch nicht nichts

(David Berger) Eine katholische Antwort auf die libertäre Kritik

Andreas Schnebel hat auf meinen Beitrag „Der Staat ist nicht alles“ mit einer sachlichen und in vielem bedenkenswerten Kritik reagiert. Gegen Hans-Thomas Tillschneiders Berufung auf Oswald Spenglers „preußischen Sozialismus“ betont er ebenso wie ich, dass der Mensch nicht Eigentum des Staates ist, dass Familie, Kirche, Gemeinde und andere Gemeinschaften dem Staat nicht ihre Existenzberechtigung verdanken und dass politische Herrschaft niemals absolut sein kann.

Bis dahin liegen wir gar nicht weit auseinander. Schnebel meint allerdings, ich sei „auf halbem Wege“ stehen geblieben. Denn obwohl ich die etatistische Versuchung bei Spengler und Tillschneider kritisiere, halte ich an einem starken, auf das Gemeinwohl verpflichteten Staat fest. Schnebel will einen Schritt weitergehen. Ich meine: Dieser Schritt führt in die falsche Richtung.

Der entscheidende Gegensatz ist nicht „freiwillig oder erzwungen“

Am Ende seines Beitrages spitzt Schnebel seine Position auf eine Alternative zu: Entscheidend sei, ob wir es mit „freiwillig gewachsener Ordnung“ oder „politisch erzwungener Ordnung“ zu tun haben. Das klingt zunächst plausibel, wird der Wirklichkeit menschlicher Gemeinschaft aber nicht gerecht. Denn keineswegs alle legitimen Bindungen unseres Lebens beruhen auf Freiwilligkeit. Niemand sucht sich seine Eltern aus. Das Kind tritt seiner Familie nicht durch Vertrag bei. Meine Pflichten gegenüber meinen Kindern entstehen nicht dadurch, dass ich mich freiwillig zu ihnen bekenne. Wir werden in eine Sprache, eine Kultur und ein Vaterland hineingeboren. Die daraus entstehenden Bindungen sind nicht einfach kündbar wie die Mitgliedschaft in einem Verein.

Die katholische Tradition kennt deshalb neben freiwilligen Zusammenschlüssen natürliche Gemeinschaften und natürliche Verpflichtungen. Und zu den natürlichen Formen menschlicher Sozialität gehört auch die politische Gemeinschaft. Der Katechismus formuliert es eindeutig: „Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer rechtmäßigen Autorität, welche die Ordnung aufrecht erhält und auf das Gemeinwohl bedacht ist.“ Diese Autorität habe „ihre Grundlage in der menschlichen Natur“, weil sie der von Gott gesetzten Ordnung entspreche (KKK 1897–1899). Damit sind wir weit entfernt von Spenglers Pathos des Dienens, Befehlens und Gehorchens. Aber ebenso weit entfernt sind wir von der Vorstellung, politische Herrschaft müsse sich letztlich aus freiwilliger Kooperation herleiten lassen.

Das Gemeinwohl ist kein Gespenst

Schnebel setzt an einem zweiten Punkt an. Ich halte am klassischen Begriff des Gemeinwohls fest. Er warnt dagegen, „das Gemeinwohl“ handle und spreche schließlich nicht. Sobald es konkret werde, müssten Politiker, Beamte, Mehrheiten oder Interessengruppen festlegen, was angeblich dem Gemeinwohl diene. So könne aus dem Begriff eine Blankovollmacht für Eingriffe in die Rechte des Einzelnen werden. Diese Gefahr gibt es. Die Geschichte liefert dafür genügend Beispiele. Nur folgt daraus nicht, dass mit dem Missbrauch auch der Begriff selbst erledigt wäre. „Freiheit“, „Gerechtigkeit“ und „Menschenrechte“ sprechen ebenfalls nicht. Auch sie müssen ausgelegt werden, sobald konkrete Interessen aufeinanderprallen. Und auch sie sind oft genug zur Rechtfertigung fragwürdiger politischer Maßnahmen herangezogen worden.

Vor allem aber versteht die katholische Soziallehre unter dem Gemeinwohl gerade kein geheimnisvolles Kollektivwesen, auf dessen Altar der Einzelne geopfert werden dürfte. Der Katechismus bezeichnet es als „die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die den Gruppen und den Einzelnen ermöglichen, die eigene Vollendung zu erlangen“ (KKK 1906). Das Gemeinwohl steht also nicht dem konkreten Menschen gegenüber. Es meint jene rechtliche, soziale und politische Ordnung, ohne die auch individuelle Freiheit auf Dauer nicht bestehen kann.

An diesem Punkt beginnen die praktischen Schwierigkeiten des libertären Modells. Nehmen wir das Privateigentum. Schnebel will es gegen staatlichen Zugriff schützen. Zu Recht. Was aber geschieht, wenn zwei Menschen dasselbe Grundstück als ihr Eigentum beanspruchen? Wer entscheidet über Grundstücksgrenzen, Wegerechte, Erbschaften oder die Gültigkeit eines Kaufvertrages? Ähnlich bei der Familie. Sie ist eine vorstaatliche Institution und besitzt eigene Rechte. Darüber sind wir uns einig. Dennoch muss eine Rechtsordnung feststellen können, wer einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, wem das Sorgerecht zukommt und was geschieht, wenn Eltern ihre elementaren Pflichten gegenüber ihren Kindern schwer verletzen. Noch deutlicher wird es beim Strafrecht. Was geschieht, wenn verschiedene Gemeinschaften unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie mit Mord, Körperverletzung, Raub oder Betrug umzugehen ist? Und wer entscheidet einen Konflikt zwischen zwei solcher Gemeinschaften? Schließlich die banalste und zugleich existentiellste Frage: Wer verteidigt das Land? Eine politische Gemeinschaft, die ihre Grenzen, ihre Bürger und ihre Rechtsordnung nicht gegen äußere Gewalt schützen kann, wird auf Dauer auch keine Familien, Kirchen, Gemeinden und freien Vereinigungen schützen können. Gerade die Gemeinschaften, deren Eigenständigkeit Schnebel zu Recht verteidigt, brauchen einen politischen Raum, in dem ihre Rechte tatsächlich gelten und nötigenfalls durchgesetzt werden.

Irgendwo muss deshalb eine Instanz vorhanden sein, die innerhalb eines politischen Gemeinwesens letztverbindlich entscheiden und diese Entscheidungen im äußersten Fall auch mit Zwang durchsetzen kann. Das ist noch kein Etatismus. Das ist zunächst einmal Staat.

Subsidiarität ist kein anderes Wort für Minimalstaat

Gerade hier liegt meines Erachtens das Missverständnis des katholischen Subsidiaritätsprinzips. Es bedeutet nicht, den Staat so lange zurückzudrängen, bis am Ende nur noch Polizei, Gerichte und Militär übrigbleiben. Subsidiarität beantwortet vielmehr die Frage, welche Ebene für welche Aufgabe zuständig ist. Was die Familie aus eigener Kraft leisten kann, darf ihr der Staat nicht wegnehmen. Was eine Gemeinde leisten kann, gehört nicht ohne Not in die Hände einer Zentralbehörde. Was Vereine, Berufsverbände, Genossenschaften, Unternehmen oder kirchliche Einrichtungen übernehmen können, muss nicht verstaatlicht werden.

Aber das Subsidiaritätsprinzip hat noch eine zweite Seite, die bisweilen vergessen wird. Wenn eine kleinere Gemeinschaft eine notwendige Aufgabe nicht bewältigen kann, darf die größere ihr zu Hilfe kommen. Unter bestimmten Umständen muss sie es sogar. Johannes Paul II. hat in Centesimus annus gerade deshalb den übergriffigen „Fürsorgestaat“ kritisiert. Die übergeordnete Gemeinschaft dürfe niedrigeren Gemeinschaften nicht ihre Kompetenzen entziehen. Sie müsse sie aber dort unterstützen, wo ihre Kräfte nicht ausreichen, und ihr Handeln mit anderen gesellschaftlichen Kräften „im Hinblick auf das Gemeinwohl“ koordinieren (Centesimus annus, 48). Mit Sozialismus hat das nichts zu tun. Mit Libertarismus allerdings auch nicht.

Hier liegt vielleicht der interessanteste Punkt unserer kleinen Debatte. Schnebel nimmt meinen Verweis auf Leo XIII. ernst. In Rerum novarum heißt es tatsächlich: „Der Mensch geht dem Staate voraus.“ Auch die Familie ist nach Leo älter als der Staat und besitzt Rechte, die sie nicht erst von ihm erhalten hat. Aber damit endet die Argumentation Leos eben nicht. In derselben Enzyklika macht er deutlich, dass der Staat Individuum und Familie nicht in sich aufsaugen darf. Zugleich verpflichtet er die politische Gewalt jedoch darauf, das Gemeinwesen als Ganzes und seine einzelnen Glieder zu schützen (Rerum novarum, 35). Gerade hierin liegt die katholische Position. Der Staat schafft weder den Menschen noch die Familie. Er schafft auch nicht die Kirche. Er verleiht ihnen ihre natürlichen beziehungsweise göttlich begründeten Rechte nicht und kann sie ihnen deshalb auch nicht nach Belieben wieder nehmen. Daraus folgt aber keineswegs, dass der Staat nur eine Art Sicherheitsagentur für individuelle Rechte wäre.

Dafür braucht es keine reformatorische Alternative

Schnebel stellt seiner Kritik schließlich eine „reformatorische Alternative“ entgegen und beruft sich auf Johannes Althusius. Bei ihm wächst die politische Ordnung von unten: Familien, Genossenschaften, Städte und Provinzen besitzen eigene Rechte und Zuständigkeiten; die höhere Gemeinschaft darf die niedrigere nicht einfach verschlingen. Vieles davon wird ein Katholik ohne Schwierigkeiten unterschreiben können. Nur braucht er dafür keinen reformatorischen Gegenentwurf. Die gestufte Ordnung menschlicher Gemeinschaften ist der katholischen Tradition keineswegs fremd. Ganz im Gegenteil, ist doch die katholische Weltanschauung eine der Seins- und Wesensordnung. Schon Thomas von Aquin denkt den Menschen als von Natur aus gesellschaftliches und politisches Wesen. Familie und politische Gemeinschaft besitzen unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Rechte. Keine weltliche Herrschaft kann absolut sein, weil über jedem menschlichen Gesetz das Naturrecht und letztlich das ewige Gesetz Gottes steht. Die spätere katholische Soziallehre hat diesen Gedanken mit dem Subsidiaritätsprinzip weiter entfaltet. Althusius ist deshalb auch für Katholiken ein interessanter Gesprächspartner. Aber er füllt keine Lücke, die erst durch die Reformation sichtbar geworden wäre.

Damit wird auch klarer, warum mich weder Tillschneiders spenglerianischer Ansatz noch Schnebels libertäre Konsequenz überzeugt.

Bei Tillschneider besteht die Gefahr darin, gesellschaftliche Ordnung zu stark vom Staat her zu denken. Aus der berechtigten Kritik am liberalen Individualismus kann so ein politischer Kollektivismus werden, in dem Pflicht, Dienst und Gehorsam einen Wert an sich bekommen. Der Mensch soll nicht mehr bloß egoistischer Konsument sein – und findet sich am Ende als Funktionsträger des Staates wieder.

Schnebel reagiert darauf mit der entgegengesetzten Bewegung. Weil der Staat nicht Ursprung der gesellschaftlichen Ordnung ist, wird seine eigene positive Aufgabe immer undeutlicher. Doch aus dem richtigen Satz, dass der Staat nicht alles ist, folgt nicht, dass politische Gemeinschaft letztlich auf freiwillige Kooperation reduziert werden könnte.

Via catholica, semper media via incedit – sagt der Aquinate, der letzte große „Lehrer der ungeteilten Christenheit“ (J. Pieper). Die katholische Soziallehre ist geprägt vom zutiefst römisch-katholischen „Sowohl als auch“ – sie muss sich zwischen diesen beiden Möglichkeiten nicht entscheiden. Der Mensch ist Person und Gemeinschaftswesen. Er besitzt Rechte, die ihm kein Staat verliehen hat. Er lebt in Familie, Kirche, Gemeinde, Berufsstand, Verein, Volk und Nation. Diese Gemeinschaften besitzen unterschiedliche Rechte und Pflichten und dürfen nicht zu bloßen Verwaltungsuntergliederungen einer allzuständigen Staatsmacht degradiert werden. Aber auch die politische Gemeinschaft gehört zur natürlichen Sozialität des Menschen. Sie besitzt legitime Autorität. Sie darf gerechte Gesetze erlassen und deren Befolgung verlangen. Ihre Macht endet dort, wo sie das Naturrecht, das göttliche Gesetz oder die legitimen Eigenrechte jener Gemeinschaften verletzt, die sie nicht selbst geschaffen hat.

Deshalb bleibe ich bei meinem ursprünglichen Satz: Der Staat ist nicht alles. Gegen die libertäre Konsequenz muss man allerdings ergänzen: Er ist auch nicht nichts. Ein starker Staat im katholischen Sinne ist kein Staat, der alles tut. Es ist ein Staat, der das tut, was nur er tun kann – und stark genug ist, alles andere in Ruhe zu lassen.


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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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