Der Staat ist nicht alles

(David Berger) Eine katholische Antwort auf Hans-Thomas Tillschneiders „preußischen Sozialismus“

Als Hans-Thomas Tillschneider beim fünften Preußenfest der AfD in Schnellroda seine Rede mit den Worten beschloss: „Wir sind die Erben Oswald Spenglers. Wir sind die Erben des deutschen Ordens. Wir sind die Preußen in der AfD. Gott mit uns!“, war das mehr als historische Folklore. Tillschneider formulierte einen weltanschaulichen Anspruch. Das Preußenfest stand unter dem Zeichen von Oswald Spenglers 1919 erschienener Schrift Preußentum und Sozialismus. Damit ist eine Frage aufgeworfen, die weit über innerparteiliche Debatten der AfD hinausreicht: Was soll an die Stelle des liberalen Individualismus treten, wenn man dessen Menschen- und Gesellschaftsbild für falsch hält?

Für einen Katholiken ist diese Frage besonders interessant. Denn manches an der Kritik, die Tillschneider unter Berufung auf Spengler am Liberalismus übt, ist der katholischen Soziallehre keineswegs fremd. Der Mensch ist kein isoliertes Individuum, eine Nation keine zufällige Ansammlung von Konsumenten und Steuerzahlern, und der Markt ist nicht das Maß aller Dinge. Freiheit besteht nicht in der möglichst vollständigen Loslösung des Einzelnen von natürlichen Bindungen. Ebenso wenig kann eine politische Gemeinschaft dauerhaft bestehen, wenn Pflicht, Dienst, Opferbereitschaft, Autorität und Gemeinwohl nur noch als verdächtige Relikte einer autoritären Vergangenheit gelten.

Bis hierhin muss ein Katholik Tillschneider nicht widersprechen. Gerade deshalb aber muss die Frage gestellt werden, die sich aus seiner Berufung auf Spengler ergibt: Wenn der Liberalismus den Einzelnen verabsolutiert, darf man dann im Gegenzug den Staat verabsolutieren? Die katholische Antwort darauf lautet ebenso eindeutig: nein.

Was Spengler unter „Sozialismus“ verstand

Zunächst muss ein naheliegendes Missverständnis vermieden werden. Spenglers „Sozialismus“ ist nicht der Sozialismus von Marx. Er beruht weder auf Klassenkampf noch auf proletarischer Revolution, materialistischer Geschichtsphilosophie oder internationalistischer Auflösung der Nation. Spenglers Gegensatz verläuft vielmehr zwischen zwei politischen Kulturen. Auf der einen Seite steht das von ihm so bezeichnete „englische“ Prinzip: Individualismus, Konkurrenz, Handel, Parlamentarismus, Geld und persönlicher Vorteil. Auf der anderen Seite das preußische: Pflicht, Gemeinschaft, Hierarchie, Dienst, Befehl und Gehorsam. Sein Sozialismus ist deshalb ausdrücklich antiliberal. Es geht ihm nicht um Gleichheit, sondern um Einordnung; nicht um Emanzipation, sondern um Dienst.

Dieser Gegensatz besitzt eine erhebliche suggestive Kraft. Denn Spengler trifft damit tatsächlich eine Schwäche des liberalen Menschenbildes. Wo Gesellschaft letztlich nur noch als Veranstaltung autonomer Individuen verstanden wird, wird es schwierig, Pflichten zu begründen, die nicht auf persönlicher Zustimmung beruhen. Das Opfer für etwas Größeres als das eigene Ich wird unverständlich. Familie, Nation, Tradition und Religion geraten unter permanenten Rechtfertigungszwang gegenüber einem Individuum, das sich selbst als letzte Instanz versteht. Spenglers Antwort darauf ist das preußische Dienstethos. Nicht „Was bekomme ich?“ soll die politische Grundfrage lauten, sondern: „Was ist meine Pflicht?“ Nicht der Händler, der überall seinen privaten Vorteil sucht, sondern der Dienende wird zum politischen Idealtypus. Das ist zunächst keineswegs unkatholisch. Problematisch wird es dort, wo derjenige, dem gedient werden soll, immer deutlicher mit dem Staat identifiziert wird.

Der starke Staat ist nicht das Problem

Dabei sollte man Tillschneider nicht mit einem liberalen Argument begegnen, wonach ein starker Staat bereits als solcher verdächtig sei. Das wäre gerade aus katholischer Perspektive falsch. Thomas von Aquin versteht den Menschen mit Aristoteles als ein von Natur aus gesellschaftliches und politisches Wesen. Politische Herrschaft ist deshalb kein bloß notwendiges Übel. Weil Menschen gemeinschaftlich leben, bedarf ihre Vielheit einer ordnenden Gewalt, die sie auf ein gemeinsames Gut hinführt. Das bonum commune ist daher einer der Schlüsselbegriffe der klassischen katholischen Staatslehre.

Auch Leo XIII. vertritt alles andere als einen Nachtwächterstaat. In Rerum novarum verlangt er vom Staat ausdrücklich, für Gerechtigkeit zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu sorgen, Arbeiter vor Ausbeutung zu schützen und das allgemeine Wohl zu gewährleisten. Der Staat darf und muss eingreifen, wenn das Gemeinwohl oder einzelne gesellschaftliche Gruppen schweren Schaden erleiden und dieser anders nicht abgewehrt werden kann. Ein starker Staat ist deshalb mit katholischem Denken vollkommen vereinbar. Er muss Recht und inneren Frieden sichern, seine Grenzen schützen und wirtschaftliche Macht begrenzen können, wenn diese das Gemeinwohl bedroht. Er hat insbesondere diejenigen zu schützen, die ihre berechtigten Interessen gegenüber mächtigeren gesellschaftlichen Kräften nicht selbst durchsetzen können. Katholische Soziallehre ist kein Libertarismus.

Dasselbe gilt für das Eigentum. Thomas von Aquin verteidigt Privateigentum, macht daraus jedoch kein absolutes Recht. Die Güter dieser Erde besitzen eine soziale Bestimmung. Eigentum dient der Ordnung und Verantwortlichkeit, entbindet den Eigentümer aber nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber anderen. Leo XIII. setzt diese Tradition fort. Seine Verteidigung des Privateigentums in Rerum novarum ist entschieden; ebenso entschieden wendet er sich jedoch gegen die Vorstellung, der Staat dürfe sich aus sozialen Konflikten grundsätzlich heraushalten. Das macht einen Teil von Tillschneiders Spengler-Rezeption für eine konservative Debatte durchaus interessant. Eine Rechte, die Familie, Nation, Heimat und Tradition verteidigen will, zugleich aber gegenüber jeder wirtschaftlichen Macht lediglich „Marktfreiheit“ predigt, gerät in einen Widerspruch. Denn auch wirtschaftliche Macht kann Gemeinschaften zerstören. Das katholische Gemeinwohlprinzip kennt deshalb weder einen absoluten Staat noch einen absoluten Markt. Genau hier beginnt allerdings der entscheidende Unterschied zu Spengler.

„Der Mensch geht dem Staate voraus“

Leo XIII. formuliert in Rerum novarum einen Satz, der wie eine vorweggenommene katholische Antwort auf jeden Etatismus klingt: „Der Mensch geht dem Staate voraus.“ Dieser Satz bezeichnet eine Grenze staatlicher Gewalt, die der Staat selbst nicht geschaffen hat. Der Mensch besitzt Rechte, bevor der Staat sie positivrechtlich anerkennt. Noch deutlicher wird Leo XIII. bei der Familie. Sie sei eine wirkliche Gesellschaft und „älter als jeder Staat“. Daraus folgt, dass die Familie eigene Rechte und Pflichten besitzt, die ihr nicht von der politischen Gewalt verliehen werden.

Hier trennen sich katholisches und konsequent etatistisches Denken. Der katholische Staat findet eine bereits gegliederte Wirklichkeit vor. Er erschafft Gesellschaft nicht aus dem Nichts. Vor ihm und unabhängig von seiner Anerkennung bestehen natürliche Ordnungen und Rechte. Der Staat kann die Familie schützen, aber er hat sie nicht erfunden; er kann das Eigentum rechtlich ordnen, aber er hat das Eigentumsrecht nicht erschaffen; er kann Vereinigungen anerkennen und ihre Tätigkeit regeln, doch auch das natürliche Vereinigungsrecht stammt nicht von ihm. Erst recht kann der Staat der Kirche ihren göttlichen Auftrag weder verleihen noch entziehen. Der Staat steht also selbst innerhalb einer Ordnung, deren Urheber er nicht ist.

Genau an dieser Stelle wird Spenglers Staatsverständnis problematisch. Sein „preußischer Sozialismus“ fordert nicht nur einen handlungsfähigen Staat. Die gesellschaftliche Ordnung wird zunehmend vom Staat her gedacht. Spengler bezeichnet den Sozialismus ausdrücklich als „Beamtenprinzip“ und stellt sich eine Wirtschaftsordnung vor, in der Arbeiter wie Unternehmer in eine übergeordnete politische Gesamtordnung eingefügt werden. Der Staat beziehungsweise die von ihm getragene Ordnung soll wirtschaftliche Gegensätze nicht nur begrenzen, sondern zunehmend organisieren.

Man sollte diesen Punkt Tillschneider gegenüber fair formulieren. Aus seinem Bekenntnis, ein „Erbe Oswald Spenglers“ zu sein, folgt nicht automatisch, dass er jede wirtschaftspolitische Einzelvorstellung aus Preußentum und Sozialismus übernimmt. Wohl aber darf man fragen, wo er selbst die Grenze zieht. Denn wer Spenglers Liberalismuskritik mitsamt seinem preußischen Staatsideal zum politischen Vorbild erklärt, muss sich auch mit der etatistischen Konsequenz dieses Denkens auseinandersetzen. Das katholische Problem beginnt nicht bei Autorität, Hierarchie oder Pflicht. Es beginnt dort, wo Staat und Gesellschaft ineinanderfallen. Der Staat ist für die katholische Soziallehre nicht die Gesellschaft selbst, sondern die politische Autorität innerhalb einer Gesellschaft, die aus einer Vielzahl eigenständiger Gemeinschaften besteht.

Zwischen Individuum und Staat

Damit kommt ein Gedanke ins Spiel, der sowohl dem klassischen Liberalismus als auch Spenglers Staatsdenken fehlt oder jedenfalls zu schwach ausgeprägt ist. Zwischen dem einzelnen Menschen und der staatlichen Gewalt liegt eine ganze Welt gewachsener Gemeinschaften: die Familie, die Gemeinde, berufsständische und wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Vereine, Schulen, Universitäten und kulturelle Institutionen. Hinzu kommt die Kirche, die aufgrund ihres übernatürlichen Ursprungs ohnehin niemals zu einem Organ des Staates werden kann. Diese Gemeinschaften sind keine lästigen Konkurrenten staatlicher Souveränität. Sie bilden vielmehr jene konkrete gesellschaftliche Wirklichkeit, in der Menschen leben. Gerade deshalb ist die katholische Gesellschaftslehre ihrem Wesen nach organisch. Sie kennt weder das liberale Modell, in dem autonome Individuen einander gegenüberstehen und ihre Interessen vertraglich ausgleichen, noch eine Ordnung, in der dieselben Individuen unmittelbar einem alles umfassenden Staat gegenüberstehen.

Pius XI. hat diesen Gedanken 1931 in Quadragesimo anno mit dem Subsidiaritätsprinzip auf den Begriff gebracht. Es sei ein „schweres Unrecht“ und eine Störung der rechten Ordnung, einer größeren und höheren Gemeinschaft zu übertragen, was kleinere Gemeinschaften selbst leisten können. Aufgabe der höheren Einheit sei es, ihnen Hilfe zu leisten, sie aber nicht „zu zerschlagen oder aufzusaugen“. Subsidiarität bedeutet deshalb keineswegs einfach „weniger Staat“. Sie fragt vielmehr nach der rechten Zuständigkeit. Wo die Familie ihre Aufgaben erfüllen kann, muss der Staat ihre Eigenständigkeit achten und schützen. Wo Gemeinden oder gesellschaftliche Verbände Angelegenheiten selbst regeln können, besteht kein Grund, sie einer zentralen Bürokratie zu unterwerfen. Umgekehrt darf und muss die höhere Ordnung eingreifen, wenn niedrigere Gemeinschaften einer Aufgabe nicht gewachsen sind oder das Gemeinwohl ernsthaft gefährdet wird. Der katholische Gedanke ist weder laissez-faire noch totale Staatsplanung, sondern eine gestufte Ordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Pius XI. verbindet damit eine Beobachtung, die erstaunlich aktuell klingt. Werden die kleineren Gemeinschaften geschwächt und ihrer Aufgaben beraubt, fallen immer mehr Zuständigkeiten an den Staat. Dieser wird dadurch keineswegs notwendig stärker. Er wird vielmehr mit Aufgaben überladen, die er nur noch bürokratisch bewältigen kann. Gerade der Staat, der alles an sich ziehen möchte, läuft Gefahr, bei seinen eigentlichen Aufgaben zu versagen. Man braucht nicht viel Phantasie, um darin ein Problem gegenwärtiger europäischer Staaten wiederzuerkennen. Ein Staat, der bis in immer kleinere Bereiche des gesellschaftlichen und privaten Lebens hineinregiert, kann gleichzeitig erstaunlich hilflos erscheinen, wenn es um die Durchsetzung elementarer staatlicher Aufgaben geht. Das Problem besteht dann nicht in zu viel oder zu wenig Staat schlechthin, sondern in einer Verschiebung seiner Zuständigkeiten. Ein starker Staat im katholischen Sinne wäre einer, der seine eigenen Aufgaben entschlossen erfüllt und zugleich stark genug ist, die Eigenständigkeit der ihm vorausliegenden Gemeinschaften zu respektieren.

Preußen und die Hierarchie der Pflichten

Damit lässt sich auch das Preußische selbst differenzierter beurteilen. Pflichterfüllung, Disziplin, Zuverlässigkeit, Tapferkeit, persönliche Bescheidenheit und Dienstbereitschaft sind keineswegs Werte, gegen die ein Katholik etwas einzuwenden hätte. Die christliche Tradition kennt den Dienstgedanken vielmehr in besonders radikaler Form. Der Mensch lebt nicht nur für sich selbst. Er besitzt wirkliche Pflichten gegenüber seiner Familie, seiner Gemeinde, seinem Volk und seinem Vaterland; im äußersten Fall kann das Gemeinwohl sogar das Opfer des eigenen Lebens verlangen. Der Unterschied liegt nicht darin, ob es solche Pflichten gibt, sondern in ihrer Ordnung. Der Vater hat Pflichten gegenüber seiner Familie, der Bürger gegenüber seinem Gemeinwesen, der Soldat gegenüber seinem Vaterland, der Priester gegenüber der Kirche. Diese Bindungen lassen sich nicht einfach in einer einzigen politischen Loyalität zusammenfassen. Sie besitzen ihren je eigenen Ursprung und ihr eigenes Recht. Gerade darin zeigt sich, weshalb der katholische Begriff des ordo weiter reicht als ein preußisches Dienstethos.

Auch die Vaterlandsliebe findet darin ihren selbstverständlichen Platz. Thomas von Aquin ordnet die besondere Pflicht gegenüber Eltern und Vaterland der Tugend der pietas zu. Wir verdanken unseren Eltern das Leben, und wir stehen auch gegenüber der politischen Gemeinschaft, in die wir hineingeboren wurden, in einer besonderen Verpflichtung. Katholischer Universalismus bedeutet deshalb keineswegs, dass die besondere Liebe zum eigenen Volk moralisch verdächtig wäre. Die Liebe besitzt eine Ordnung und kennt Nähegrade. Aber gerade diese Ordnung verhindert die Vergöttlichung der Nation. Das Vaterland ist ein hohes Gut, jedoch nicht das höchste. Politische Loyalität ist wirkliche Loyalität, aber keine absolute. Wo staatliche Forderungen gegen das natürliche oder göttliche Gesetz verstoßen, endet die Gehorsamspflicht. Der Satz der Apostelgeschichte – „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ – bildet deshalb die äußerste Grenze jeder politischen Autorität.

Hier liegt der tiefste Unterschied zu jeder Form des Staatsabsolutismus. Der Mensch besitzt nach katholischem Verständnis ein Ziel, das keine politische Gemeinschaft ihm geben kann. Sein letztes Ziel liegt in Gott. Damit wird der Staat nicht geringgeschätzt, sondern an seinen richtigen Platz gestellt. Gerade ein Katholik kann ein loyaler Bürger sein, weil politische Gemeinschaft und Vaterland wirkliche Güter sind; zugleich weiß er, dass keine politische Macht den ganzen Menschen beanspruchen darf.

Nicht Locke oder Spengler – sondern Thomas von Aquin

Deshalb wäre es zu einfach, Tillschneiders Spengler-Begeisterung mit einem Plädoyer für den Liberalismus zu beantworten. Zwischen dem autonomen Individuum des Liberalismus und dem dienenden Glied des spenglerianischen Staates gibt es eine ältere Alternative. Thomas von Aquin versteht den Menschen als Person, die von Natur aus in Gemeinschaften lebt, wirkliche Pflichten gegenüber anderen besitzt und auf ein Gemeinwohl hingeordnet ist, dessen Verwirklichung politische Autorität voraussetzt. Gleichzeitig stehen Person und politische Gemeinschaft innerhalb einer objektiven sittlichen Ordnung, die keine von beiden geschaffen hat.

Von hier aus lassen sich auch jene Punkte würdigen, an denen Tillschneiders Kritik trifft. Eine Gesellschaft kann nicht allein von individuellen Ansprüchen leben. Eine Nation, deren Bürger den Staat nur noch danach beurteilen, welche persönlichen Leistungen er ihnen gewährt, verliert auf Dauer ihre politische Substanz. Wirtschaftliche Freiheit ist ein Gut, aber kein höchstes Gut, und ein globalisierter Markt besitzt keinen Anspruch darauf, Familien, lokale Gemeinschaften oder nationale Interessen seinem eigenen Funktionieren unterzuordnen. Ebenso wenig ist Autorität schon deshalb verdächtig, weil sie Gehorsam verlangt. All das lässt sich katholisch begründen, ohne Spenglers Staatsverständnis zu übernehmen. Vielleicht ist gerade das die entscheidende Antwort auf Tillschneiders Berufung auf Preußen. Die Alternative zum liberalen Individualismus besteht nicht darin, den Einzelnen dem Staat auszuliefern, sondern ihn wieder in jene natürlichen und gewachsenen Bindungen hineinzustellen, ohne die weder persönliche Freiheit noch politisches Gemeinwohl dauerhaft bestehen können.

Der Liberalismus irrt, wenn er Freiheit vor allem als Befreiung von Bindungen versteht. Der Etatismus begeht den entgegengesetzten Fehler, wenn er diese Bindungen letztlich vom Staat her definiert oder in ihm aufgehen lässt. Die katholische Tradition kennt dagegen den ordo: eine gestufte Ordnung von Person, Familie, gesellschaftlichen Gemeinschaften, Volk und Staat, die alle ihr eigenes Recht besitzen und zugleich auf ein gemeinsames Gut hingeordnet sind. In dieser Ordnung besitzt der Staat einen hohen Rang. Er braucht Autorität, darf Gehorsam verlangen und muss das Gemeinwohl auch gegen mächtige Einzelinteressen verteidigen. Aber er bleibt selbst an Naturrecht, Gerechtigkeit und die Rechte jener Gemeinschaften gebunden, die ihm vorausliegen. Er lebt von Voraussetzungen, die er sich nicht selbst geben kann. Er ist Hüter einer Ordnung, nicht deren Schöpfer.

Darin liegt schließlich auch die katholische Antwort auf Tillschneiders Bekenntnis: „Wir sind die Preußen in der AfD.“ An preußischen Tugenden wie Pflichtbewusstsein, Disziplin, Gemeinsinn und Dienstbereitschaft muss sich ein Katholik nicht stoßen, so lange sie nicht verabsolutiert, sondern als Sekundärtugenden betrachtet werden. Auch Spenglers Kritik an einem Liberalismus, der den Menschen auf den privaten Nutzen und die Gesellschaft auf den Markt reduziert, enthält Wahrheiten, die eine konservative Rechte nicht leichtfertig preisgeben sollte. Aber wo aus dem Dienst am Gemeinwohl der Dienst am Staat schlechthin wird, ist eine Grenze überschritten. Der Staat besitzt Autorität, weil und soweit er einer Ordnung dient, die größer ist als er selbst. Vor ihm stehen natürliche Rechte und Gemeinschaften, über ihm stehen Naturrecht und göttliches Gesetz. Und das letzte Ziel des Menschen liegt nicht in irgendeiner politischen Gemeinschaft, sondern in Gott. Der Staat darf deshalb stark sein. Er soll es sogar sein, wo seine eigenen Aufgaben es verlangen. Aber gerade ein starker Staat muss wissen, was nicht ihm gehört. Das wäre vielleicht die katholische Korrektur an Spenglers Preußen – und zugleich die Frage, die an Tillschneider zu richten wäre: Wie viel Spengler verträgt der konservative Staat, bevor aus dem Dienst am Gemeinwohl ein Dienst am Staat um seiner selbst willen wird?


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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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