Nach AfD-Anfrage und Protesten sagt Volksbühne „Schwarzen-Badetag“ ab

Das „Volksbad“ der Berliner Volksbühne sollte am heutigen Freitag sechs Stunden lang „exklusiv für Schwarze Communities“ geöffnet sein. Nach heftiger Kritik und einer Schriftlichen Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel wurde die Veranstaltung kurzfristig abgesagt. Die Veranstalter verweisen auf Drohungen und Sicherheitsbedenken. Es bleibt die Frage: Wie kommt eine öffentlich finanzierte Einrichtung überhaupt auf die Idee, den Zugang zu einem „Volksbad“ nach Hautfarbe zu organisieren?

Eigentlich klingt das Konzept ausgesprochen volkstümlich: Vom 7. August bis zum 1. Oktober betreibt die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz ihr sogenanntes „VOLKSBAD“. Kostenlos, ohne Ausweispflicht und, wie die Volksbühne selbst wirbt, „offen für alle“. Für den heutigen Freitag galt dieses „für alle“ allerdings zunächst nur eingeschränkt. Von 12 bis 18 Uhr sollte das Bad nach der ursprünglichen Ankündigung „exklusiv für Schwarze Communities geöffnet“ sein.

Veranstaltet werden sollte der Badetag gemeinsam mit Each One Teach One (EOTO), einem Verein, der sich für Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Menschen engagiert. Dass ein öffentlich finanziertes „Volksbad“ Besucher ausgerechnet nach Hautfarbe beziehungsweise ethnischer Zugehörigkeit unterscheidet, sorgte für erhebliche Kritik.

AfD-Abgeordneter Hansel hakt nach

Am Dienstag brachte der Berliner AfD-Abgeordnete Frank-Christian Hansel den Fall ins Abgeordnetenhaus. Seine Schriftliche Anfrage trägt den wenig missverständlichen Titel: „Zugang nach Hautfarbe? Das ‚Volksbad‘ der Volksbühne, EOTO und der Gleichbehandlungsgrundsatz“.Hansel fragt nicht nur nach der rechtlichen Grundlage des geplanten Ausschlusses. Er will auch wissen, wer für das Volksbad bezahlt, welche Vereinbarungen zwischen der Volksbühne und EOTO bestehen und welche öffentlichen Mittel in den vergangenen Jahren an den Verein geflossen sind.

Besonders unangenehm für den Senat dürfte seine letzte Frage werden. Hansel möchte wissen, ob der Senat der Auffassung ist, dass bei öffentlich finanzierten und grundsätzlich an die Allgemeinheit gerichteten Angeboten „Hautfarbe, rassistische Zuschreibung oder ethnische Herkunft grundsätzlich kein Kriterium dafür sein dürfen, wem der Zutritt gewährt oder verweigert wird“. Eine eigentlich erstaunlich einfache Frage. Man darf gespannt sein, wie kompliziert die Antwort des Berliner Senats ausfallen wird.

Volksbühnen-Chef verteidigte den „Schwarzen-Badetag“

Von einem Missverständnis kann jedenfalls kaum die Rede sein. Volksbühnen-Intendant Matthias Lilienthal verteidigte das Konzept noch am Donnerstag ausdrücklich. Er verwies auf sogenannte „positive Maßnahmen“ für Menschen, die strukturell benachteiligt seien, und berief sich dabei auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz.

Das Gesetz lässt solche positiven Maßnahmen tatsächlich grundsätzlich zu. Ob daraus allerdings das Recht folgt, bei einem öffentlich finanzierten und ansonsten für jedermann zugänglichen Freizeitangebot Besucher nach Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit auszuschließen, ist eine ganz andere Frage. Die Begründung der Volksbühne hatte jedenfalls etwas unfreiwillig Absurdes: Um einen diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, wollte man andere Menschen ausschließen.

Plötzlich ist alles abgesagt

Dann ging es schnell. Nachdem die Geschichte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, wurde die für heute geplante Veranstaltung abgesagt. EOTO begründete diesen Schritt mit der aufgeheizten Situation, Droh-E-Mails und Gewaltandrohungen. Die Sicherheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen könne nicht mehr gewährleistet werden. Die Volksbühne wiederum erklärte, die Veranstaltung sei zum Ziel „rechter und rassistischer Hetze“ geworden.

Sollte es konkrete Gewaltandrohungen gegeben haben, sind diese selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Sie beantworten allerdings nicht die Frage, warum das Konzept zunächst öffentlich angekündigt und noch kurz vor der Absage verteidigt wurde. Der zeitliche Ablauf ist bemerkenswert: Am Dienstag stellt Hansel seine Anfrage. Die Kritik nimmt bundesweit Fahrt auf. Noch am Donnerstag verteidigt Lilienthal das Konzept. Wenige Stunden später ist der Badetag abgesagt. Von einem grundsätzlichen Umdenken ist bislang nichts zu hören.

Sache noch lange nicht erledigt

Man stelle sich vor, eine öffentlich finanzierte Berliner Einrichtung hätte angekündigt: „Am Freitag von 12 bis 18 Uhr exklusiv für weiße Communities geöffnet.“ Die Empörung wäre gewaltig. Bei der Volksbühne sollte dasselbe Prinzip unter „Empowerment“ firmieren. Genau darin liegt der Widerspruch: Wer fordert, dass Hautfarbe keine Rolle spielen darf, kann schwer begründen, warum sie plötzlich wieder zum Kriterium für Teilhabe werden soll. Besondere Ironie besitzt der Name: Das „Volksbad“ wird von der Volksbühne als „offen für alle“ beworben – nur eben zeitweise nicht für alle. Hansels Anfrage bleibt trotz der Absage bestehen. Der Senat muss deshalb die grundsätzliche Frage beantworten, ob öffentlich finanzierte Einrichtungen ihre Angebote nach Hautfarbe oder ethnischer Herkunft beschränken dürfen.

Dass die Aktion von Anfang an als Provokation geplant gewesen sein könnte, um Rassismus gegen Weiße sichtbar zu machen, ist wenig plausibel. Dagegen spricht schon, dass Intendant Lilienthal das Konzept noch kurz vor der Absage verteidigte. Näher liegt, dass Volksbühne und EOTO von der Heftigkeit der Reaktionen überrascht wurden und schließlich die Notbremse zogen.

Der „Schwarzen-Badetag“ fällt aus. Hansels Anfrage liegt weiter auf dem Tisch – und könnte für die Verantwortlichen unangenehmer werden als sechs Stunden Streit am Beckenrand.

***

PP ist dringend auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wenn Sie helfen könnten, die Finanzierung der Technik sicherzustellen, wäre dies ganz großartig:

PAYPAL (Stichwort Schenkung)

Oder per Überweisung auf

David Berger, IBAN: DE44 1001 0178 9608 9210 41 – BIC REVODEB2 – Stichwort: Schenkung

ÜBERWEISUNG (Stichwort: Schenkung)

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL