Dritter Fall in Niedersachsen: AfD-Kandidatin ausgeschlossen

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Vor wenigen Tagen wurde der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Landkreis Friesland ausgeschlossen. Nun sorgt ein weiterer Vorgang in Niedersachsen für erhebliche politische Brisanz: Der Gemeindewahlausschuss in Nörten-Hardenberg hat die AfD-Bewerberin Reinhild Goes nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen – obwohl die Gemeindewahlleitung ihre Zulassung ausdrücklich empfohlen hatte. Der Landkreis Northeim muss die Entscheidung nun überprüfen und bis Ende Juli abschließend bewerten.

Mit der Nichtzulassung der AfD-Bürgermeisterkandidatin Reinhild Goes verschärft sich die Auseinandersetzung um die Kommunalwahlen in Niedersachsen. Nachdem bereits der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland zugelassen worden war und gegen weitere AfD-Bewerber Verfassungstreueprüfungen laufen, trifft es nun auch eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt in Nörten-Hardenberg.

Besonders bemerkenswert ist dabei ein Detail: Nach übereinstimmenden Berichten hatte die zuständige Gemeindewahlleitung empfohlen, Reinhild Goes zur Wahl zuzulassen. Der Gemeindewahlausschuss folgte dieser Empfehlung jedoch nicht und entschied einstimmig gegen ihre Zulassung. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landkreis Northeim, der den Vorgang im Rahmen der Kommunalaufsicht überprüft.

Schon der dritte Fall

Für die AfD ist dies bereits der dritte spektakuläre Fall innerhalb weniger Tage. Zuvor war der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl ausgeschlossen worden. Parallel läuft gegen den stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD Niedersachsen, Stephan Bothe, ein Verfahren zur Prüfung seiner Verfassungstreue im Zusammenhang mit seiner Landratskandidatur im Landkreis Lüneburg. Eine endgültige Entscheidung steht dort noch aus.

Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde sieht darin ein politisches Muster. In einer Stellungnahme erklärte er, nach den Verfahren gegen Stephan Bothe und Martin Sichert verzichte man im Fall von Reinhild Goes inzwischen sogar darauf, konkrete Anhaltspunkte gegen ihre Verfassungstreue zu benennen. Die Nichtzulassung bezeichnete Schledde als einen „offensichtlichen Akt politischer Willkür“ und sprach von dem Versuch, politische Konkurrenz auszuschalten. Zudem äußerte er den Verdacht, der Verfassungsschutz werde zunehmend politisiert und wirke sich auf Wahlzulassungsverfahren aus. Diese Einschätzungen stammen von Schledde und sind politische Bewertungen der AfD.

Die Partei kündigte an, gegen eine endgültige Nichtzulassung gerichtlich vorzugehen. Zugleich fordert sie den Landkreis Northeim auf, die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses aufzuheben und eine Teilnahme aller Kandidaten an der Wahl zu ermöglichen.


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