Sonntag, 17. November 2024

WHO will Pandemievertrag zementieren – auf Biegen und Brechen

Es ist ein völkerrechtliches Ermächtigungsgesetz mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen, vager und nebliger Sprache, durchsetzt mit immer wieder und wieder wiederholten Wort- und Satzketten, mit vielen unverständlichen und undeutlichen Akronymen, ganz das Gegenteil von dem in nicht nur unserem Grundgesetz, unserer Verfassung, verankerten Bestimmtheitsgebot. Ein Gastbeitrag von Uwe G. Kranz

Angesichts des weltweit wachsenden Widerstandes gegen das Vorhaben der WHO, den Pandemievertrag und Weltgesundheitsvorschriften (International Health Regulations, IHR) durchzuboxen, hat diese dubiose Organisation nun zu weiteren Tricks und Finessen gegriffen. Es steht zu viel auf dem Spiel. Also wurde, nach Bekanntwerden der durch James Roguski geleakten Vertragsversion von Anfang April, am 22. April 2024 überraschend von Seiten der WHO ein Rumpf-Pandemievertrag vorgelegt, der bei der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf beraten werden soll. Dieser erhielt einen sprachlichen Schönschliff: Vorher allzu klar formulierte Macht- und Folter-Instrumente wurden gestrichen und hinter nebulösen Überschriften sowie in vagen Texten (Juristen nennen das „unbestimmte Rechtsbegriffe“) verborgen.

Strittige Teile wurden ausgeklammert – etwa das Weisungsrecht, “One-Health-Approach” oder Bekämpfung der „Infodemie“ – und/oder auf 2026 verschoben. Das beliebte EU-Spiel der Salamitaktik, wie schon am 27. Dezember 1999 treffend von Ex-EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker beschrieben, kommt also auch bei der WHO zu neuen Ehren:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter.

Das “window of opportunity” droht zuzuschlagen

Wir befinden uns auf Zielgeraden, denn vorletzte Woche tagte das Intergovernmental Negotiating Board (INB) wohl zum letzten Mal, um der Abstimmungsvorlage wohl einen Feinschliff, die letzte Schönheitsmaske, die letzte rabulistische Fassung zu verpassen, um den Mitgliedsstaaten eine gesundheitspolitische Groß- und Wohltat vorzugaukeln, der sie am 27. Mai bis zum 1. Juni 2024 unbedingt zustimmen sollen. Wie damals mit dem Slogan: „Kinderlähmung ist grausam – Schluckimpfung ist süß“.

Die Globalisten sehen das über COVID mühevoll geöffnete Fenster zur Weltmacht zufallen und stemmen sich mit allen Tricks und Finessen dagegen; kein Wunder – war doch schon der Versuch missglückt, letztes Jahr bei der 78. UN-Generalversammlung (UNGA, 2.-20. September 2023) eine Resolution durchzuboxen, mit der schon alle Regierungschefs verpflichtet werden sollten, den beiden neuen WHO-Rechtsinstrumenten sozusagen einen Blankoscheck auszustellen, ohne den Betrag und die Bedingungen zu kennen („Political Declaration On Pandemic Prevention, Preparedness and Response“).

Der klagende Ruf des UN-Generalsekretärs António Guterres („calling for a timely, urgent and continued leadership, global solidarity, increased international cooperation and multilateral commitment“) verhallte zumindest bei elf Staaten – Venezuela, Belarus, Bolivien, Kuba, Korea, Eritrea, Iran, Nicaragua, Arabische Liga, Simbabwe, Russland, Syrien nicht– nur unerhört, sondern rief sogar heftige Veto-Schreiben hervor. Letztlich wurde die Resolution abgeblasen, übrig blieb noch ein kleinlautes Dokument  in Form einer persönlichen Erklärung des Generalsekretärs. Übrigens. Diese Beschreibungen (“Declaration und Call“) verdeutlichen die Rabulistik, die die UN-Schriftstücke zu unlesbar und ungenießbar machen. Aus diesem Grunde soll am letzten Wochenende eine geheime Sondersitzung stattgefunden haben (Teilnehmer: USA, EU, Südafrika, Kenia, Botswana, Äthiopien und Vertretern der Big Pharma), um den letzten Feinschliff an die beiden Machwerke zu machen.

Völkerrechtliches Ermächtigungsgesetz

In Wahrheit handelt es sich bei den beiden Papieren um eine Selbstentmachtung aller Mitgliedsstaaten, die die Freiheits- und Grundrechte ihrer Bürger und ihre Souveränität aufs Höchste zumindest gefährden. Es ist ein völkerrechtliches Ermächtigungsgesetz mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen, vager und nebliger Sprache, durchsetzt mit immer wieder und wieder wiederholten Wort- und Satzketten, mit vielen unverständlichen und undeutlichen Akronymen, ganz das Gegenteil von dem in nicht nur unserem Grundgesetz, unserer Verfassung, verankerten Bestimmtheitsgebot.

Hinter den Worthülsen und -ketten steht unverhohlen die Forderung, der WHO noch viel mehr Macht zu übertragen. Sie alleine (genauer: der Generaldirektor) soll bestimmen, wann, wo, welche P(l)andemie ausgerufen werden darf, wie die Nationen mit dem ausgerufenen Gesundheitsnotstand umzugehen und welche Maßnahmen sie zu ergreifen haben – die WHO als Weltgesundheitsministerium, der Generaldirektor als Weltenentscheider (dass ihn eine übrigens selbsternannte “Emergency-Kommission” vor der Ausrufung eines Gesundheitsnotstandes (PHEIC) etwas beraten darf, hat ihn ja bei der Affenpocken-Pandemie auch nicht gestört, die er sogar gegen den ausdrücklichen Beschluss seiner Kommission ausrief und auch selbständig beendete).

Weder die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes oder seiner regionalen oder temporären Unterformen (das „Ob“), noch der Zeitpunkt beziehungsweise die Dauer (das „Wann“), noch die Art der zu ergreifenden Maßnahmen (das „Wie“ und „Was“) unterliegen irgendeiner Kontrolle. Keine parlamentarische Behandlung und Intervention, keine Ratifizierung oder öffentlich-rechtliche Regelung, keine gerichtliche Überprüfung keine öffentliche Diskussion der Maßnahmen! Damit ist der Kern unserer grundgesetzlichen Struktur, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur tangiert, er ist zerstört. Gesundheitspolitisch orientierte Wahlen können dann unterbleiben.

Schmutzige Geschäfte und drohende Gefahren unterbinden

Viele Millionen Menschen in der ganzen Welt haben das erkannt und ihre Stimme erhoben. In Oklahoma und Louisiana wurden jüngst Gesetze erlassen, die den Einfluss von WEF, WHO, und anderen UN-Organisationen verbieten. Japan, Uganda, Großbritannien, die Niederlande und fast alle afrikanischen Staaten drängen darauf, die schmutzigen Geschäfte des neuen Pandemievertrages und – noch wichtiger: der IHR-Verschärfungen- zu unterbinden. 49 US-Senatoren richten einen dringlichen Appell an den US-Präsidenten Biden, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Nach der völkerrechtlichen Regelung des Art. 55 IHR dürfte zumindest die Internationalen Gesundheitsvorschriften gar nicht erst auf der Tagesordnung erscheinen, denn Art. 55 IHR verpflichtet die WHO, jede geplante Änderung der Regularien den Mitgliedsstaaten mindestens vier Monate vor der Behandlung in der WHO-Generalversammlung zur nationalen Beratung vorzulegen.

Dieser Termin wurde sehenden Auges (also bewusst und gewollt) nicht eingehalten. Die WHO bricht das Völkerrecht – und die Bundesregierung Deutschlands, der Bundeskanzler mit seinem Ressortkreis, der originär zuständige Bundesgesundheitsminister und seine Staatssekretärin, die Ministerpräsidenten der Bundesländer akzeptieren das? Was sagen die Fraktionen im Bundestag? Was die Parteien, was Ihre Abgeordneten im Europaparlament und im Bundestag? Sind sie alle mit der Aushöhlung unserer Grund- und Freiheitsrechte einverstanden? Wollen sie durch Nichtstun oder Zustimmung unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören und unseren Staat delegitimieren? Wo bleibt der sonst so umtriebige Verfassungsschutz? Jedes Mitglied des Bundestages und jeder Vertreter des Bundesrates müssen entscheiden, ob sie Handlanger der Globalisten oder Volksvertreter sein wollen.

Deshalb: Wir – als der wahre Souverän – dürfen nicht nachlassen! Besuchen Sie Ihre Abgeordneten, sprechen Sie mit Ihnen! Schreiben Sie Ihnen! Ich bin mir sicher: Die meisten wissen überhaupt nicht, was da auf uns zukommen wird, sollten sie erst einmal zugestimmt haben. Die Naivität zu glauben, dass die deutsche Souveränität dadurch nicht massiv gefährdet sei, beweist, dass die Tragweite von Vertrag und Vorschrift nicht erkannt wurde.

Beitrag erschien zuerst bei Ansage.org.

Addendum: Pandemieabkommen der WHO vorläufig gescheitert

„Die Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation konnten sich nicht auf einen Vertrag zum Umgang mit Pandemien einigen. Die Verhandlungen sollen fortgesetzt werden: Beim geplanten Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat es vorerst keinen Durchbruch gegeben. Eigentlich sollten die Verhandlungen bis Freitagabend abgeschlossen werden, um das Abkommen bei der Jahrestagung der WHO Ende Mai bis Anfang Juni verabschieden zu können. Doch die 194 Mitgliedsländer der WHO konnten sich nach zwei Jahren Verhandlungen letztlich nicht auf einen gemeinsamen Text einigen.“ (Quelle)

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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