Donnerstag, 21. November 2024

Kanada plant „Klima-Leugner“ per Gesetz inhaftieren zu lassen

Kanada unter dem „ultralinken“ Justin Trudeau ja bekanntlich voll und ganz auf Linie der „Globalen Agenda“, ist nun fleißig daran, im bereits zu „Pandemie-Zeiten“ vorbildlich funktionierenden Land, eine neue Gesetzgebung zu „installieren“.„Öffentlichen Personen“, die in Zukunft die, seitens des WEF vorgegebene Klima-Agenda anzweifeln sollten, drohen dann Haftstrafen.

Während sich Regierungen weltweit „abmühen“, die sogenannten „Netto-Null-Ziele“ des WEF umsetzen zu können, zielt der kanadische Vorstoß nunmehr darauf ab, „Klimaskeptizismus“ an der „Wurzel zu packen und unschädlich“ zu machen, wie auch wahrheitsiegt zu berichten wusste.

Diese Gesetzesvorlage, mit „Namen“ Bill C-372, wurde freilich von Kanadas linkssozialistischer New Democratic Party (NDP) eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Förderung der Nutzung fossiler Brennstoffe verboten werde und ähnliche Beschränkungen wie für die Tabakwerbung zu gelten hätten.

Denjenigen, die sich für fossile Brennstoffe aussprechen oder Pläne zu deren Abschaffung kritisieren würden, drohten hohe Geldstrafen und möglicherweise auch Gefängnisstrafen.

Besagter Entwurf wurde vom Abgeordneten der Neuen Demokraten Charlie Angus verfasst, einem engen Verbündeten von Kanadas linksextremem Premierminister Justin Trudeau. Angus war der Zweitplatzierte im Rennen um die NDP-Führung 2017, Jagmeet Singh gewann jedoch schlussendlich.

Der Gesetzgeber hat seinen Gesetzentwurf als „Fossil Fuel Advertising Act” bezeichnet.

Werbeverbot für fossile Brennstoffe

Angus plant die Werbung für fossile Brennstoffe einzuschränken, wenn nicht gar zu verbieten und praktischer Weise auch gleich die Kritik an der Politik untersagen, die für die Einhaltung er WEF Klima-Agenda erforderlich ist.

In seinem Gesetzentwurf beruft sich Angus auf bereits überstrapazierte „gesundheitliche” und „ökologische” Bedenken und zieht dazu Parallelen zwischen der Tabakindustrie und der Industrie für fossile Brennstoffe.

Er besteht darauf, dass solch drastische Maßnahmen notwendig seien, um eine sogenannte „Krise” zu bekämpfen, die seiner Meinung nach durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe verursacht werde. „In der Erwägung, dass die Produktion und der Verbrauch fossiler Brennstoffe zu einer nationalen Gesundheitskrise von erheblicher und dringender Bedeutung geführt hat, die der durch den Tabakkonsum verursachten Gesundheitskrise ähnelt”, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zu bestrafende „Erzeuger und Werbende“

Der Gesetzesentwurf sehe auch eine Reihe von Beschränkungen vor, darunter ein völliges Verbot von Falschparkern, das bei Nichteinhaltung strenge Strafen zur Folge habe. Hierzu werden Begriffe wie „Erzeuger” und „Förderung” eingeführt, die so weit definiert werden, dass sie eben unterschiedlichste Gegner der „Anti-Fossilbrennstoff-Agenda“ umfassen.

Gemäß dieser Gesetzgebung ist also ein „Erzeuger” eine Person, die die Politik in Frage stellt, vermutlich indem sie in sozialen Medien postet oder öffentlich darüber spricht. Eine Person, die „Werbung” betreibt, ist eine Person oder Einrichtung, die die Aufmerksamkeit auf die, vom „Produzenten” aufgeworfenen Fragen lenkt, indem sie die Gesprächsthemen vertritt oder die Informationen in den sozialen Medien teilt.

Es werden weiter in dem Entwurf auch Strafen für Personen vorgeschlagen, die falsche, irreführende oder trügerische Kritik an der WEF Klima-Agenda-Strategie üben.

„Es ist einer Person verboten, für einen fossilen Brennstoff, ein mit fossilen Brennstoffen verbundenes Markenelement oder die Produktion eines fossilen Brennstoffs zu werben”, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei Zuwiderhandlung droht eine Gefängnisstrafe von „bis zu zwei Jahren”.

Beinhaltet im Entwurf ist freilich auch eine Zusammenfassung der Strafen, die „Zuwiderhandelnden“ drohen würden.

Für „Produzenten, die gegen Werbebeschränkungen verstoßen”:

Bei einer Verurteilung aufgrund einer Anklageschrift könnte ein Hersteller mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000.000 Dollar oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder beidem bestraft werden.

Bei einer Verurteilung im Schnellverfahren kann die Strafe eine Geldstrafe von bis zu 500.000 $ oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder beides betragen.

Kanada macht es einmal mehr vor, bleibt also abzuwarten, wer da als Erstes nachfolgen wird.

Beitrag erschien zuerst bei „Unser Mitteleuropa“.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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