(David Berger) Ein brisantes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hegt nun schwere Zweifel an der ohnehin umstrittenen Neutralität der aktuellen Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes, zumal seines Chefs Stephan Herbart. Der Grund: Exklusive Vorabinformationen lässt man nur gleichgeschalteten, unkritischen Journalisten zukommen.
Dass spätestens seit der Ernennung des Politikers und Merkel-Freunds Stephan Harbarth (50) die Gefahr einer Gleichschaltung der Justiz mit der Regierung weiter enorm angestiegen ist, zeigen inzwischen dutzende an problematischen Entscheidungen dieser einst anerkannten Institution der Bundesrepublik. Bedenken, die nun durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erneut Nahrung erhalten.
Das Gutachten hegt nämlich starke Zweifel an der Neutralität des Gerichts und damit auch seines Obersten Richters Harbarth. Der Grund diesmal: Die Tatsache, dass nur einem exklusiven Journalisten-Zirkel (Justizpressekonferenz) Vorab-Pressemitteilungen zu wichtigen Entscheidungen schon vor der Verkündung zugehen, die anderen Journalisten bewusst vorenthalten werden.
Eine Hand wäscht die andere?
Wer zu diesen Journalisten gehört entscheidet ein privater Verein, auffällig ist dabei, dass sich der Club v.a. durch Mitarbeiter des sog Staatsfunks zusammensetzt. Was für Karlsruhe ein Anhaltspunkt ist, dass diese – offensichtlich im Unterschied zu regierungskritischen Journalisten – so professionell sind, dass sie die „Entscheidungen des Gerichts im Rahmen der Berichterstattung besser inhaltlich zu erfassen und (…) einzuordnen“ vermögen.
Man könnte auch sagen, dass sie willig sind, diese schönzureden. So sieht das auch das Bundestagsgutachten: Das von Karlsruhe auf die Mitarbeiter der Öffentlich-Rechtlichen u.ä. Medien beschränkte Kriterium der „Professionalität“ sei „kein formales, meinungsneutrales Kriterium“.
Ja, noch schlimmer, denn dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder weitreichende Entscheidungen zugunsten des Staatsfunks fällt (zuletzt im August 2021 die Absegnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags) erweckt doch mindestens den Anschein, dass in diesem Zusammenhang eine Hand die andere wäscht: „Wie viel Kritik am Bundesverfassungsgericht kann man von ihnen erwarten, wenn das BVerfG ihre Finanzgrundlage sichert und ihnen Vorteile bei der Recherche gewährt?“ – fragt zurecht ein Kommentator (Quelle).
Besonders schwerwiegend
Im Gutachten heißt es wörtlich: „In diesem Zusammenhang erscheint jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilungen nur einem exklusiven Kreis an Journalisten zur Verfügung zu stellen, für die benachteiligten Journalisten besonders schwerwiegend, zumal das Bundesverfassungsgericht bei der beabsichtigten Gewährleistung der Professionalität auf die Einschätzung eines privaten Vereins vertraut.“
Bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte geurteilt, dass im Falle der Landespressekonferenz in Baden-Württemberg keine exklusiven Pressemitteilungen ergehen dürfen, die man nur auserwählten Journalisten zukommen lässt.
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