Dienstag, 5. November 2024

Fremdschutzbegründung weg: RKI entzieht Impfpflicht die wissenschaftliche Grundlage

Das Robert-Koch-Institut aktualisiert seine Risikobewertung zu COVID-19: Die „Impfung“ dient nur noch als individueller Schutz vor schweren Verläufen und ist kein Mittel mehr, um Übertragungen in der Bevölkerung zu reduzieren. Mit der Fremdschutzbegründung fällt auch das wichtigste inhaltliche Argument für eine Impfpflicht. Auch das Bundesverfassungsgericht muss nun umdenken.

Die bisherige Risikobewertung des RKI diente als Begründung für den Impfpflichtentwurf
(Bundestagsdrucksache 20/899) und für das Urteil des BVerfG zur Impfpflicht. In beiden Dokumenten wird explizit auf diese Quelle verwiesen.

Beide Dokumente begründen die Einschränkung von Grundrechten mit dem Schutz vor Übertragungen (Fremdschutz). Doch genau diese Quelle gibt es seit 28. Februar nicht mehr:

Das RKI hat den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung komplett gestrichen

  • Aktuell:

“Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.”

  • Bis 28.2.22:

“Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.”

Die Aufforderung Abstand Halten und Kontakte zu reduzieren gilt laut RKI ab 28.2.2022 für alle, unabhängig vom Impfstatus:

“Alle diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene unabhängig von dem angenommenen individuellen Immunschutz”

Immunschutz nur angenommen, aber nicht beweisbar

In den letzten drei Monaten hat Biontech 54% des Kurswerts verloren; bei Moderna sind es 52%.

Zwar wird an zwei anderen Orten auf der Internetseite des RKI noch immer der Mythos vom Fremdschutz bzw. die Aussage, dass die Impfung die Übertragung unter bestimmten Bedingungen minimiere, vorsichtig und „verschwurbelt“ ventiliert (in welchem Ausmaß könne „derzeit nicht genau quantifiziert werden“). Aber offensichtlich hat man hier schlicht vergessen, die entsprechenden Parteien zu löschen oder auszutauschen.

Kurzum: Der Immunschutz ist nur noch „angenommen“ oder vermutet, aufgrund der aktuellen Zahlen jedoch nicht mehr beweisbar. 2G oder 3G ist somit laut RKI medizinisch nicht mehr zu rechtfertigen. Im Abschnitt “Übertragbarkeit” gibt es immerhin einen Hinweis darauf, dass wenigstens kurz nach der Impfung Infektionen reduziert werden könnten.

Die Aktualisierung erfolgte am 28.2.2022 gleichsam im Kleingedruckten, ohne große Pressemitteilung, obwohl sie einen radikalen Schwenk – gerade auch im Hinblick auf die Pläne einer bestimmten Politikergruppe eine Art Zwangsimpfung einzuführen – darstellt. Fast alle Länder in Europa hatten diesen Wechsel vom Fremdschutz zum reinen Eigenschutz bereits vollzogen und alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen beendet.

Hintergrundinformationen:

Seit Januar 2022 ist die Inzidenz unter Geimpften und Ungeimpften in der arbeitenden Bevölkerung nahezu gleich, so dass das RKI veranlasst war, die Stellungnahme anzupassen:

Die Daten zeigen aktuell noch einen geringen Schutz durch den Booster (ca. 35%). Das RKI erkannte jedoch dass aufgrund 2G+ und 3G die Geboosterten viel seltener getestet werden als alle anderen Bevölkerungsgruppen.

Besser spät als nie

(c) Leonhard Lenz, CC0, via Wikimedia Commons

Mit der Neubewertung zieht das RKI sehr verspätet der weltweiten Entwicklung nach. Bereits am 17. Februar schrieb Olaf Garber:

„Kritiker des BVG-Urteils verloren den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit, da ihnen aus Dänemark bekannt war das bei Omikron die Geimpften sich etwas öfter anstecken als Ungeimpfte, Fremdschutz also nicht möglich ist. In Großbritannien werden Geboosterte inzwischen fast doppelt so häufig krank wie Ungeimpfte, also eine katastrophal negative Impfeffizienz. Die Booster sind dort schon länger her als in Kontinentaleuropa und verlieren ihre Wirksamkeit. Nur in Deutschland haben die Ungeimpften mehr Fälle pro 100.000 als die Geimpften. Aber die Y-Achse verrät: Dänemark und UK haben jeden Bürger erfasst, das RKI jedoch hat nur wenige Fälle mit Angaben zu geimpft/ungeimpft gemeldet bekommen.“

Trost für pharmaindustrienahe Politiker: Pfizer & Co werden weiter Umsätze machen

Hinzukommt als wichtiges medizinisches Argument, dass es bereits zwei Medikamente bei der Behandlung von COVID-19 gibt (Paxlovid und Molnupiravir). Selbst die ansonsten impfpropagandistische „Tagesschau“ zu Paxlovid: „Nach der Zulassung ist Paxlovid das erste Mittel, das mit Corona infizierte Patienten zu Hause oral einnehmen können. Die Covid-Pille des US-Herstellers Pfizer gilt als sehr effektiv … In einer klinischen Studie zeigte die Tablette eine Wirksamkeit von fast 90 Prozent bei der Vorbeugung von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen bei Hochrisiko-Patienten.“

Damit müssen auch die Politiker, die in Pfizer-Aktien investierten, nun nicht mehr allzu große Angst vor erheblichen Verlusten haben.

Die letzten Stützen einer verfassungswidrigen, gegen jedes medizinische Ethos verstoßenden Impfpflicht sind gefallen.

Quellen:

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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