Donnerstag, 21. November 2024

Neonazistischer AfD-Begleitschutz vom Bremer Innensenator verboten

Ein Gastbeitrag von Dr. Dr. Marcus Ermler

Anfang November berichtete ich hier auf Philosophia Perennis davon, dass Teile des Bremer AfD-Landesvorstandes gemeinsam mit militanten Neonazis, die sich selbst als „Phalanx 18“ bezeichnen, im Vorfeld der Bremischen Bürgerschaftswahl Wahlkampf gemacht hatten. „Phalanx 18“, eine Chiffre für „Schlachtreihe Adolf Hitler“, feierte dies in sozialen Netzwerken mit der Aussage: „Begleitschutz für die AfD-Plakatierer erfolgreich vorm Weserstadion/Ostkurvensaal beendet“.

Der Landesvorsitzende Beck wiegelte diese brisante Causa mit den Worten ab, dass diese Kooperation „zufällig“ im Rahmen eine „Wahlkampfbesprechung“ entstanden sei. Die hierin involvierten Mitglieder des Landesvorstandes gehörten für Beck auch weiterhin zur AfD, denn „jede Partei hat ja nun unterschiedliche Leute innerhalb der Mitgliedschaft und alle gehören für mich dazu“.

Der Bremer Senat, genauer dessen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), nahm die Angelegenheit nicht ganz so locker wie der AfD-Landesvorsitzende Beck. Nach Bericht des bremischen Weser-Kuriers vom 8. November 2019 verbot der Innensenator zunächst einen Liederabend von „Phalanx 18“, bei der rechtsextreme Musiker aus Thüringen auftreten wollten. Als Datum wählte Hitlers Schlachtreihe bezeichnenderweise den 9. November, also den Tag der Reichspogromnacht!

Der Senator für Inneres begründete in einer Pressemitteilung das Verbot des Liederabends mit „Gefahren für die öffentliche Sicherheit“, denn es drohen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rechtsverletzungen“ aufgrund „des vertretenen rechtsextremistischen Weltbildes und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Gewaltausübung“. Weiterhin ging man davon aus, „dass die teilnehmenden Personen diese Musikveranstaltung nutzen werden, um Straftaten zu begehen“. Innensenator Mäurer konstatierte schließlich:

Angesichts der rechtsextremistischen Weltanschauung dieser Gruppierung ist davon auszugehen, dass die Veranstaltung nicht dem Gedenken, sondern vielmehr einer Verhöhnung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus dienen soll.“

Seit dem Morgen des 20. November 2019 um 6:30 wird nun ein Vereinsverbot des Innensenators gegen „Phalanx 18“ vollzogen und im Rahmen dessen „drei Wohnungen in Bremen und eine Wohnung in Niedersachsen durchsucht“. Erklärt wird dies damit, dass „sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte.

Was heißt, dass der Verein „der nationalsozialistischen Ideologie verhaftet“ ist und versucht hat, „seine verfassungsfeindliche Ideologie mit aggressiv-kämpferischen Mitteln durchzusetzen“. Beispielsweise war der Verein „an gezielten Provokationen und kämpferischen Handlungen beteiligt“ beziehungsweise habe „umfangreich für rechtsextremistische Musik sowie für verbotene Veranstaltungen geworben“.

In einer weiteren Pressemitteilung äußerte sich Innensenator Ulrich Mäurer wie folgt zum Verbot:

Bei solchen verfassungsfeindlichen Gruppierungen wie ‚Phalanx 18‘ müssen wir alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen, sie zu verbieten. Es gilt, wo immer möglich, der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in Deutschland umgehend Einhalt zu gebieten.“

Welche Folgen das Verbot von „Phalanx 18“ für die Bremer AfD haben wird, die bereits in Gänze vom Bremer Landesamt für Verfassungsschutz im Januar 2019 zum „Prüffall“ erklärt wurde und deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ in Bremen sogar seit September 2018 vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist bislang völlig offen.

Eine Stellungnahme des AfD-Landesvorstandes liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

https://youtu.be/1UP5IbCVjuY

PP-Redaktion
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Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

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