Schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit: Urteil droht COMPACT für jeden Verstoß gegen das Verbot 250.000 Euro Strafe an, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft für Jürgen Elsässer.
Jürgen Elsässer schreibt an seine Leser: „Schreck in der Morgenstunde: Aus dem Briefkasten zogen wir heute früh einen Brief des Gerichtsvollziehers mit einem Urteil des Landgerichtes Köln. Demnach ist uns per Einstweiliger Verfügung die weitere Auslieferung der aktuellen Januar-Ausgabe von COMPACT-Magazin verboten. Als Begründung wird – jetzt wird’s absurd – ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bei einem veröffentlichten Foto genannt, das COMPACT ordnungsgemäß bei einer Bildagentur gekauft hatte.
Das Gericht droht mit hohen Strafen: „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ wird COMPACT ein Ordnungsgeld von „bis zu 250.000 Euro“ angedroht!, „ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist.“ Der gesetzliche Vertreter ist Jürgen Elsässer.
Wir mussten uns der Drohung beugen und haben die Printausgabe 1/2019 sofort aus dem Verkauf genommen. In der digitalen Ausgabe, die weiter erhältlich ist, haben wir die strafbewehrte Seite gelöscht.“
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